Sachverständigenbüro Deml-Moog

  • Home
  • Sachverständigenbüro Deml-Moog

Sachverständigenbüro Deml-Moog Als ö.b.u.v, DIN EN ISO/IEC 17024 (EUC) sowie TEGOvA zertifizierte Sachverständige erstatte ich ihnen Gutachten professionell, weißungsfrei und unabhängig

08/03/2026

„Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit“

🗨️ IVD-Präsident Dirk sagt zu den von den Regierungsfraktionen vorgestellten Eckpunkten des Gebäudemodernisierungsgesetzes: „Die Koalition nimmt mit dem neuen Gesetz den unmittelbaren Handlungsdruck von den Gebäudeeigentümern, den das ´Heizungsgesetz´ ausgelöst hatte. Die Union löst damit ein zentrales Wahlversprechen ein.

Immobilieneigentümer erhalten erste Klarheit. Mit dem Instrument der ´Biotreppe´ wird die Situation um die im Gebäudebestand weitverbreiteten Gasheizungen entspannt. Es bleibt möglich, weiterhin auch Gas- und Ölheizungen einzubauen und diese erst nach und nach zu dekarbonisieren. Es ist ebenso praxisgerecht, auch die Nutzung von Wasserstoff zu erleichtern.

Bei anderen Heizungsarten ist weiterhin unklar, inwieweit die Technologieoffenheit tatsächlich erweitert wird. Die Ankündigung, einen festen Katalog zulässiger Heizungslösungen gesetzlich zu verankern, lässt vielmehr eine Einschränkung befürchten. Unklar bleibt zudem, wie die gleichzeitige nationale Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie im GMG mit den Eckpunkten zu den Heizungsregelungen abgestimmt werden soll. Zusätzliche Regulierungsankündigungen, etwa ein neues „Wärmegesetz“, Einschränkungen der Heizungswahl in Mietshäusern sowie das bereits angelegte „Nachsteuern“ ab 2030 – halten die Unsicherheit für Immobilieneigentümer aufrecht und können Investitionen in Gebäude und Heizungen verzögern.

Die Eckpunkte sind aber ein erster hilfreicher Schritt. Wichtig ist jetzt, dass die Regierung in dem für Ostern angekündigten Gesetzentwurf noch mehr Klarheit schafft. Wir fordern weiterhin, Gebäudeeigentümern mehr Freiheiten zu gewähren, Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz und zur Heizungswahl miteinander zu verbinden und gegenseitig austauschbar zu machen. Es braucht Quartierslösungen, um die Dekarbonisierung des Gebäudesektors effizient und ohne übermäßige Belastung von Immobilieneigentümern und Mietern gestalten zu können.“

01/02/2026
01/02/2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Immobilienmakler direkt aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haften. 🧾

Gegenstand ist der Vorwurf, eine Mietinteressentin sei bei der Vergabe von Besichtigungsterminen wegen ihres Namens und der damit vermuteten ethnischen Herkunft benachteiligt worden.

💬 „Wer eine Wohnung sucht, muss darauf vertrauen können, dass Anfragen und Besichtigungstermine nicht nach Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Identität sortiert werden. Auch wenn der Immobilienmakler nicht den Mietvertrag schließt, sondern nur vermittelt, muss er bei der Auswahl das AGG beachten. Das ist zwingend. Es ist daher nur konsequent, dass der Bundesgerichtshof eine direkte Haftung annimmt“, sagt Dr. Christian Osthus, IVD-Geschäftsführer.

Der IVD empfiehlt Maklerunternehmen seit Langem, ihre Vermietungsprozesse so zu gestalten, als gälten die Anforderungen des AGG uneingeschränkt. Makler sollten ihre Tätigkeit so ausrichten, als wären sie selbst unmittelbare Adressaten des AGG.

In der Praxis entstehen Risiken besonders dann, wenn Auftraggeber Vorgaben machen, die an geschützte Merkmale anknüpfen. Solche Weisungen dürfen Makler nicht umsetzen. Sie müssen klar auf die rechtlichen Grenzen hinweisen und Prozesse so steuern, dass Diskriminierung ausgeschlossen wird. „Der BGH hat nun eindeutig festgestellt, dass die Gestaltung transparenter Prozesse im eigenen Interesse der Makler ist“, so Osthus weiter.

Die Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags trifft zwar der Vermieter, aber nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Zu denen gehört auch das Diskriminierungsverbot, wobei es im Wohnraummietrecht besondere Regelungen gibt, auf die sich auch Makler im Einzelfall beziehen können.

Für Wohnraum enthält das AGG eine spezielle, eng auszulegende Ausnahme zur Förderung „sozial stabiler“ und ausgewogener Bewohnerstrukturen. Und: In seltenen Konstellationen mit besonderem Nähe- oder Vertrauensverhältnis, etwa wenn Vermieter und Mieter auf demselben Grundstück wohnen, finden die einschlägigen Regeln dieses AGG-Abschnitts keine Anwendung. Auch Makler müssen sich im Einzelfall auf solche Ausnahmen berufen können, selbst wenn sie den Mietvertrag nicht schließen. Wer sich darauf berufen will, muss dies sachlich begründen können. Auch hier ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich.

Maklerunternehmen sollten Besichtigungsprozesse in jedem Fall so gestalten, dass sie für alle fair sind: standardisierte Abläufe, sachliche Kriterien und saubere Dokumentation. Sachliche Kriterien sind insbesondere die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ein angemessenes Verhältnis zwischen Wohnungsgröße und Zahl der einziehenden Personen. Das schützt Verbraucher und reduziert zugleich Streit und Rechtsrisiken.

08/11/2025

Gleich beginnt unser Verwalter- und Sachverständigentag in Köln. Wir freuen uns auf über 200 Teilnehmer.

22/10/2025

Am Samstag, den 08.11.25, findet in Köln der Immobilienverwalter- und Sachverständigentag des IVD West statt.

22/10/2025

Berliner Wohnungsmarkt: zwischen Regulierung, Verantwortung und Realität

Immer mehr Auflagen, strenge Mietvorgaben und steigende Kosten prägen die Wohnungspolitik in der Hauptstadt. Doch ist der Berliner Markt mit der Vielzahl an Regulierungen wirklich gerechter oder einfach nur gelähmt?

Der aktuelle Artikel des Tagesspiegels zeigt, wie tiefgreifend die Eingriffe der Politik in die Wohnungswirtschaft wirken und macht deutlich, dass Pauschallösungen häufig an der Praxis vorbeigehen. Wenn Langzeitmieter zu „ungerechtfertigtem Luxus“ erklärt werden und Investoren sich zurückziehen, schadet das am Ende dem gesamten Markt.

Wir setzen uns für ausgewogene Rahmenbedingungen ein:

🔹 Rechtssicherheit statt Überregulierung, für Eigentümer, Investoren und Mieter.
🔹 Anreize für Neubau und Modernisierung, damit Wohnraum entsteht, wo er gebraucht wird.
🔹 Sachorientierte Politik, die Lösungen auf Grundlage wirtschaftlicher Realität trifft.

Eine nachhaltige Wohnungspolitik muss Marktmechanismen verstehen und soziale Verantwortung vereinen. Nur so schaffen wir ein Umfeld, in dem alle Akteure – vom Eigentümer bis zur Mieterin – fair behandelt werden.

Mehr Einblicke und Hintergründe lesen Sie im Beitrag des Tagesspiegels:
👉 https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/wird-der-berliner-wohnungsmarkt-falsch-reguliert-die-oma-soll-angemessen-bezahlen-fur-ihre-grosse-wohnung-oder-ausziehen-14401898.html

22/10/2025
01/08/2025

🏡 Zahl der Woche: Wie viel Fläche bleibt fürs Wohnen?

14,6 Prozent der Gesamtfläche Deutschlands entfallen auf Siedlung und Verkehr (SuV). 📈

Das zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamt - German Environment Agency.

Doch nur ein Bruchteil davon wird tatsächlich für Wohngebäude genutzt. Denn zur SuV-Fläche zählen neben Flächen für Wohnen, öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe und Verkehrsflächen.

Ein Blick auf die restliche Flächennutzung:

➡️ Mit 50,3 Prozent bleibt die Landwirtschaft der mit Abstand größte Flächennutzer in Deutschland

➡️ Wälder und Gehölze nahmen zusammen 29,9 Prozent der Gesamtfläche ein, davon Wälder 28,6 Prozent

➡️ Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer nahmen 2,3 Prozent der deutschen Fläche ein

➡️ Die restliche Gesamtfläche sind „sonstige Flächen“

Address

Am Stöbersberg

65510

Alerts

Be the first to know and let us send you an email when Sachverständigenbüro Deml-Moog posts news and promotions. Your email address will not be used for any other purpose, and you can unsubscribe at any time.

Contact The Business

Send a message to Sachverständigenbüro Deml-Moog:

  • Want your business to be the top-listed Law Practice?

Share