09/02/2026
Verträge zwischen der Sp. z o.o. und ihrem Geschäftsführer in Polen – wer darf eigentlich unterschreiben? 🤔✒️🇵🇱
In der Praxis sehen wir es ständig: In vielen polnischen Sp. z o.o. werden Vereinbarungen mit dem Geschäftsführer schnell „zwischendurch“ geregelt – Gehalt 💶, Dienstwagen 🚗, Darlehen 🤝 und andere. Und genau dabei passieren die typischen Formfehler: Man verlässt sich auf die Standard-Vertretungsregeln aus dem Handelsregister – obwohl sie hier nicht ausreichen.
📌 Wichtig: Sobald die Gesellschaft einen Vertrag mit ihrem Geschäftsführer abschließt, braucht es eine besondere Vertretung. Die Geschäftsführung kann die Gesellschaft in dieser Konstellation nicht einfach selbst vertreten.
✅ Wer unterschreibt also für die Sp. z o.o.?
👥 Aufsichtsrat – wenn vorhanden oder
👤 Sonderbevollmächtigter – bestellt durch Gesellschafterbeschluss.
Entscheidend ist dabei nicht der Name des Vertrags, sondern wer die Parteien sind: Gesellschaft ↔ Geschäftsführer. Typische Beispiele:
🟢 Arbeits- oder Managementvertrag
🟢 Vergütung (Fixum, Bonus, Prämien)
🟢 Darlehen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer
🟢 Miet-/Kaufverträge, wenn der Geschäftsführer privat Vertragspartner ist
🧩 Extra-Praxistipp: Häufig gibt es zwei „Beschluss-Themen“, die man trennen sollte:
1️⃣ Beschluss zur Bestellung des Bevollmächtigten (wenn kein Aufsichtsrat besteht)
2️⃣ ggf. zusätzliche Zustimmung der Gesellschafter – wenn der Gesellschaftsvertrag solche Zustimmungsvorbehalte vorsieht (z. B. bei größeren Verpflichtungen oder Darlehen)
🚨 Warum das relevant ist: Eine falsche Unterschrift kann später richtig teuer werden – z. B. bei Prüfungen, Finanzierung, Streit unter Gesellschaftern oder beim Verkauf der Gesellschaft. Selbst wenn im Alltag alles funktioniert, ist die Dokumentation dann oft angreifbar oder erklärungsbedürftig.
👉 Den ganzen Beitrag (inkl. kurzer Checkliste) finden Sie hier: https://rechtsberatungpolen.de/vertrage-zwischen-der-gesellschaft-und-geschaftsfuhrer/
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💡 RBP Legal – deutschsprachige Beratung im polnischen Gesellschaftsrecht.
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Bei Verträgen zwischen einer polnischen Gesellschaft (Sp. z o.o.) und ihrem Geschäftsführer stellt sich in der Praxis schnell die Frage: Wer darf für die Gesellschaft wirksam unterschreiben? Wir erklären klar, wie solche Verträge in Polen korrekt abgeschlossen, geändert oder beendet werden .....