11/08/2026
Bestimmung des Wirkungsbereichs der Anlage
Bei der Beurteilung, ob sich eine Immobilie im Einflussbereich der geplanten Anlage befindet, ist – wie bereits angedeutet – zu berücksichtigen, dass das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses aus Art. Gemäß Art. 28 Abs. 2 des Baugesetzes kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte Investition zu einer Überschreitung bestimmter Standards führt, sondern darauf, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die eine Prüfung der Möglichkeit von Auswirkungen der Investition auf benachbarte Grundstücke erfordern (Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Posen vom 22. April 2026, Aktenzeichen II SA/Po 931/25).