Krzysztof Konysz - Anwaltskanzlei

Krzysztof Konysz - Anwaltskanzlei Die Kanzlei dient mit Hilfe bei Erledigung der Angelegenheiten aus dem Bereich des Zivilrechtes, Strafrechtes und Verwaltungsrechtes.

Bestimmung des Wirkungsbereichs der AnlageBei der Beurteilung, ob sich eine Immobilie im Einflussbereich der geplanten A...
11/08/2026

Bestimmung des Wirkungsbereichs der Anlage

Bei der Beurteilung, ob sich eine Immobilie im Einflussbereich der geplanten Anlage befindet, ist – wie bereits angedeutet – zu berücksichtigen, dass das Vorliegen eines Rechtsschutzinteresses aus Art. Gemäß Art. 28 Abs. 2 des Baugesetzes kommt es nicht darauf an, ob eine bestimmte Investition zu einer Überschreitung bestimmter Standards führt, sondern darauf, ob es gesetzliche Bestimmungen gibt, die eine Prüfung der Möglichkeit von Auswirkungen der Investition auf benachbarte Grundstücke erfordern (Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts Posen vom 22. April 2026, Aktenzeichen II SA/Po 931/25).

Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer AnlageBei der Beurteilung, ob Grundstücke im Einwirkungsbereich einer geplanten...
07/07/2026

Bestimmung des Einwirkungsbereichs einer Anlage

Bei der Beurteilung, ob Grundstücke im Einwirkungsbereich einer geplanten Anlage liegen, ist – wie bereits erwähnt – zu beachten, dass das Bestehen eines rechtlichen Interesses gemäß Art. 28 Abs. 2 des Baugesetzbuches nicht davon abhängt, ob das betreffende Vorhaben zu einer Überschreitung bestimmter Grenzwerte führt, sondern vielmehr davon, ob Rechtsvorschriften bestehen, die eine Prüfung der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf benachbarte Grundstücke erfordern (Urteil des Woiwodschaftsverwaltungsgerichts in Posen vom 22. April 2026, Az. II SA/Po 931/25).

Die Bewertung des erlittenen SchadensSchaden stellt eine Reihe subjektiver Empfindungen dar und lässt sich nicht objekti...
09/06/2026

Die Bewertung des erlittenen Schadens

Schaden stellt eine Reihe subjektiver Empfindungen dar und lässt sich nicht objektiv messen. Gleichzeitig ist die Ansicht, der Schaden einer Person sei größer oder geringer als der einer anderen, kritisch zu hinterfragen. Leid, die Konfrontation mit den negativen Folgen bestimmter Erfahrungen und die Auswirkungen eines Schadensempfindens auf das Leben einer Person können nicht anhand objektiver Kriterien erfasst und bewertet werden (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 15. April 2025, Aktenzeichen: I CSK 4520/23).

Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch VerleumdungDie Verletzung des Rufes einer Person liegt vor, wenn diese eines ...
12/05/2026

Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Verleumdung

Die Verletzung des Rufes einer Person liegt vor, wenn diese eines Verhaltens oder von Eigenschaften beschuldigt wird, die sie demütigen oder ihr das für die Ausübung einer bestimmten Funktion, eines Berufs oder einer Tätigkeit notwendige Vertrauen entziehen können. Der Schaden, der aus einer solchen Verletzung resultiert, ist ein Gefühl des Unbehagens, das durch den Verlust des Respekts anderer hervorgerufen wird. Die Verletzung des Rufes einer Person liegt unabhängig davon vor, ob die Personen, die von der Anschuldigung erfahren haben, diese für glaubwürdig, unzuverlässig oder offenkundig unwahr halten (Urteil des Oberlandesgerichts Stettin vom 31. Juli 2025, Aktenzeichen: I ACa 1042/23).

Zurechnung des Straftatbestands der HehlereiDie Zurechnung des Straftatbestands der Hehlerei (Artikel 291 § 1 des Strafg...
10/04/2026

Zurechnung des Straftatbestands der Hehlerei

Die Zurechnung des Straftatbestands der Hehlerei (Artikel 291 § 1 des Strafgesetzbuches) erfordert in jedem Fall den Nachweis, dass der Gegenstand aus einer verbotenen Handlung stammt. Dies bedeutet nicht, dass er aus unklaren, illegalen Quellen stammen darf, sondern es müssen die Tatbestandsmerkmale einer im Strafrecht festgelegten Handlung nachgewiesen werden, durch die der erlangte Gegenstand anschließend erworben, bei seinem Verkauf unterstützt oder bei seiner Verheimlichung zu solchen Zwecken unterstützt wurde (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 22. Mai 2024, Aktenzeichen: IV KK 504/23).

Definition des Begriffs „Investor“Im Sinne des Baurechts ist ein Investor eine natürliche oder juristische Person oder s...
10/03/2026

Definition des Begriffs „Investor“

Im Sinne des Baurechts ist ein Investor eine natürliche oder juristische Person oder sonstige Organisationseinheit, die die zur Durchführung der beabsichtigten Investition erforderlichen Bautätigkeiten initiiert, die hierfür erforderlichen Mittel bereitstellt, die nach dem Baurecht vorgeschriebenen Studien und Vorbereitungsarbeiten durchführt oder deren Durchführung sicherstellt, die Investition durchführt oder deren Durchführung organisiert und in der Endphase die für die Inbetriebnahme der fertiggestellten Anlage(n) erforderlichen Tätigkeiten ausführt oder diese an den Nutzer übergibt. Der Investor ist somit Organisator des Bauprozesses und wird dadurch zum Beteiligten (Urteil des Verwaltungsgerichts Warschau vom 21. November 2017, Aktenzeichen: VII SA/Wa 2949/16).

Verweigerung der Aussage als Unterstützung des TätersVerweigert ein Zeuge die Aussage in unzulässiger Weise, um das Stra...
10/02/2026

Verweigerung der Aussage als Unterstützung des Täters

Verweigert ein Zeuge die Aussage in unzulässiger Weise, um das Strafverfahren zu behindern oder dem Täter die Straffreiheit zu ermöglichen, so stellt sein Verhalten, ungeachtet der Möglichkeit der Anwendung der in Artikel 287 der Strafprozessordnung beschriebenen Maßnahmen, Unterstützung des Täters im Sinne von Artikel 239 § 1 der Strafprozessordnung dar (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 17. Mai 2022, Aktenzeichen: IV KK 77/22).

Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des StalkingsDie Forderung des Opfers, dass der Täter die Belästigung einstellt, gehör...
14/01/2026

Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des Stalkings

Die Forderung des Opfers, dass der Täter die Belästigung einstellt, gehört nicht zu den Voraussetzungen für die Verhängung einer Strafbarkeit nach Artikel 190a § 1 des Strafgesetzbuches. Ihr Auftreten kann jedoch den Grad der Intensität der fortgesetzten Handlung verdeutlichen (Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 11. April 2024, Aktenzeichen: I KA 24/23).

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