Rechtsanwalt Dr. Brenner Thomas

Rechtsanwalt Dr. Brenner Thomas Die Kanzlei ist im Jahre 1998 von Dr. Thomas Brenner gegründet worden. Wir übernehmen sämtliche Fälle in Sachen Zivilrecht,Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Die Kanzlei ist im Jahre 1998 von RA Dr. Thomas Brenner gegründet worden. Eigenständigkeit, Freude am Beruf und am selbstständigen Arbeiten haben RA Dr. Brenner zu diesem Schritt bewogen. Nach kurzer Zeit ist dann die Kollegin RA Dr. Tanja Benvenuti dazu gestoßen und im Laufe der Jahre haben weitere Mitarbeiter das Kanzleiteam mit ihrer Kompetenz und ihrem Fachwissen bereichert. Die Kanzlei hatte

ihren Sitz bis zum Jahre 2013 am historischen Obstplatz im Herzen von Bozen. Seit November 2013 ist die Kanzlei in größere Büroräume in die Silbergasse 18 übersiedelt. Verstärkt durch ein junges Team von drei Juristen samt Bürokräften ist die Kanzlei Tag für Tag bemüht, nicht nur den Kunden einen professionellen Service bei all ihren rechtlichen Fragen und Problemen zu bieten, sondern ihnen auch das erleichternde Gefühl zu vermitteln, dass sie bei uns in guten Händen sind.

17/05/2023

Das Europäische Mahnverfahren:
Das Europäische Mahnverfahren oder vielmehr der Europäische Zahlungsbefehl (EZB) ist ein Instrument, das bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten eingesetzt wird, d. h. bei Streitigkeiten, an denen zwei verschiedene Länder der Europäischen Union beteiligt sind. Er kommt zum Beispiel dann zur Anwendung, wenn ein italienischer Unternehmer Gläubiger eines in Deutschland ansässigen Schuldners ist oder umgekehrt. In einem solchen Fall kann die Streitigkeit als grenzüberschreitend bezeichnet werden. Das Verfahren findet vor einer Justizbehörde statt (in Italien das örtliche zuständige Landesgericht oder der Friedensrichter, je nach Streitwert), außer in Ungarn, wo die Notare zuständig sind.

Grenzüberschreitend ist eine Streitsache, bei der mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als dem des angerufenen Gerichts hat (Art. 3 EG-Verordnung 1896/2006). Beispiel: Der Gläubiger ist Italiener und der Schuldner wohnt in Deutschland oder umgekehrt.

Das Verfahren ist einfach und schnell:
-es wird schriftlich abgewickelt durch Ausfüllen eines Standardformulars,
-es gibt keine Anhörungen (außer bei einem Widerspruch),
-es besteht keine Verpflichtung, Unterlagen beizufügen, dies ist aber ratsam.
Ein europäischer Zahlungsbefehl kann in allen Zivilrechtlichen und
wirtschaftsrechtlichen Belangen beantragt werden.
Wie zb. Vertragliche Haftung, Nichtbezahlung einer Ware oder Dienstleistung.
davon ausgenommen sind folgende Bereiche:
Zollangelegenheiten, Verwaltungs- und steuerrechtliche Belange,
Konkurs-, Vergleichs- und ähnliche Verfahren,
Wirtschaftliche Beziehungen in der Ehe,
Forderungen von Testamenten und Erbschaften,
soziale Sicherheit, die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen in Ausübung hoheitlicher Gewalt (so genannte "acta iure imperii").

Nach Zustellung des Mahndekretes hat der Schuldner 30 Tage Zeit dem Mahndekret zu widersprechen, dies auch ohne Angabe von spezifischen Gründen.
Sollte dies geschehen, eröffnet sich am angerufenen Gericht ein normales Erkenntnisverfahren, sofern man sich für diese Option entschieden hat, sonst wird das Verfahren eingestellt.
Sollte das Mahndekret nicht innerhalb der Frist angefochten werden, erwächst darüber die Vollstreckbarkeit, welche vom Gericht nach Vorlage des Zustellungsnachweises erklärt wird.
Dieser als vollstreckbar erklärte Zahlungsbefehl kann dann in der gesamten EU zur Vollstreckung gebracht werden, d.h. es können in der gesamten EU Kontopfändungen, Liegenschaftspfändungen etc durchgeführt werden.
Es ist somit möglich auf sämtliche ind er EU befindliche Vermögenswerte zuzugreifen, die Vorteile hier liegen auf der Hand.

Zum Thema europäisches Verfahren für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten sind folgende Rechtsvorschriften erwähnenswert
Verordnung (EG) Nr. 861/2007, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2421/2015, für zivil- und handelsrechtliche Streitigkeiten mit geringem Streitwert (Wert unter 5.000 Euro);
EG-Verordnung 1896/2006, geändert durch die EU-Verordnung 2421/2015, für das Europäische Mahnverfahren;
EU-Verordnung 805/2004 für den Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen;
EU-Verordnung 655/2014 für die Pfändung von Bankkonten

29/03/2023

Schadenersatz in Italien: Verkehrsunfälle, Skiunfälle etc.

Egal ob Ausländer oder Inländer, jede Person, welche sich in Italien verletzt, ist dem italienischem Rechtssystem für Schadenersatz unterworfen.
Für den Anspruch von Schadenersatz ist es Voraussetzung, dass die Verletzung nicht selbstverschuldet ist, sondern aus dem schuldhaften – aktivem oder passivem – Verhalten einer anderen Person herrührt.

Nichtvermögensrechtlicher Schaden
Es handelt sich hierbei um einen Sammelbegriff, aber gleichzeitig eine einzelne Figur des Schadenersatzes, welcher sämtliche Umstände einer Schädigung, die nicht das Vermögen einer Person in direkter Form betreffen, würdigt. In anderen Worten, alles was nicht das Vermögen der Person schädigt, wie z.B. der Blechschaden am Auto, fällt in diesen Begriff.
Zentrale Ausprägung des nicht vermögensrechtlichen Schadens ist die Körperverletzung bzw. der in Italien sogenannte biologischen Schaden.
Ein biologischer Schaden ist eine physische und/oder psychische Schädigung einer Person, die einen Anspruch auf Entschädigung begründet.
Diese Verletzung muss medizinisch beurteilt werden und kann das Leben der betroffenen Person in mehrfacher Hinsicht beeinträchtigen. Ein rechtsmedizinischer Gutachter bewertet die Verletzung mit Prozentpunkten, welche dann wiederum zur Berechnung mit dem Tabellensystem verwendet werden.
Von einem nicht vermögensrechtlichen Schaden spricht man nicht nur bei den Folgen, die ein Ereignis für die Ausübung der normalen Arbeitstätigkeit einer Person haben kann, sondern auch bei den Folgen, die sich auf ihr soziales und kulturelles Leben und ihr ästhetisches Erscheinungsbild auswirken können sowie sich auf die Zukunft projizieren.

Es werden verschiedenste Faktoren miteinbezogen wie bspw:
physisches Erscheinungsbild (z.B. durch eine auffällige Narbe im Gesicht);
die Fähigkeit, mit anderen in Beziehung zu treten (z.B. Möglichkeiten sexueller Interaktionen etc.);
Auswirkungen auf spezifische Vorlieben die eine Person hat (z.B. kann nicht mehr Fußballspielen, spielte aber immer im Verein etc.)
Psychische Auswirkungen all dieser Faktoren;
Entgangene Chancen etc.;
Verlust einer familiären Beziehung (z.B. Verlust des Vaters).
Vermögensrechtlicher Schaden

In diese Kategorie fallen alle dokumentierbaren direkten Schäden, wie z.B. der Blechschaden am Auto, sowie der entgangene Verdienst, hervorgerufen bspw. durch den Ausfall an Arbeitstagen oder die Beschädigung eines Arbeitsgeräts. Es handelt sich hier um eine etwas weniger weitläufige Kategorie als beim nichtvermögensrechtlichen Schaden zumal auch die Bewertung relativ wenig Spielräume zulässt.

Berechnung des Schadenersatzes
Die Höhe des nichtvermögensrechtlichen Schadens kann nicht mathematisch genau festgelegt werden und muss zwangsweise durch das Gericht angemessen beurteilt werden. Dies selbstverständlich unter Zuhilfenahme von Gutachten und Tabellen, welche eine einheitliche Schadensbemessung auf dem Staatsgebiet gewährleisten sollen. Der Richter muss die Quantifizierung schließlich in der Urteilsbegründung entsprechend rechtfertigen.
Die Höhe der Entschädigung für biologische Schäden wird in erster Linie nach der Art der Invalidität berechnet, d. h. danach, ob es sich um eine "vorübergehende" oder eine "dauerhafte" Invalidität handelt.
Die vorübergehende Invalidität entspricht der Anzahl der Tage, an denen die verletzte Person ganz oder teilweise arbeitsunfähig war (es wird der Prozentsatz der Tage berücksichtigt, an denen sie nicht in der Lage war, ihr Leben normal zu führen); die dauerhafte Invalidität hingegen hat nichts mit der Verletzung an sich zu tun, sondern mit den Folgen, die sie verursacht hat und die über einen längeren Zeitraum andauern.
Es ist der Rechtsmediziner, der feststellt, um welche Art von Invalidität es sich handelt, indem er das Opfer untersucht, alle Folgen bewertet, die die Verletzung in jedem Aspekt des Lebens verursacht hat, und den Prozentsatz der dauerhaften Invalidität angibt, den er in seinem Fall feststellt.
Weitgehend vereinheitlichte Gerichtstabellen werden zur Berechnung der Entschädigung des biologischen Schadens herangezogen. Sie enthalten eine Reihe von Zahlen, die sich je nach Alter der verletzten Person und dem vom Gerichtsmediziner festgelegten Invaliditätsgrad unterscheiden.
Da das Gesetz nur bei "mikropermanenten" Verletzungen (d. h. Verletzungen, die 9 Invaliditätspunkte nicht überschreiten) genaue Angaben zur Berechnung der Entschädigung macht, wird in schwereren Fällen auf die von verschiedenen Gerichten erstellten Tabellen zurückgegriffen. Die am weitesten verbreiteten sind die Mailänder Tabellen.

Bei den anderen zu bewertenden Umständen des nichtvermögensrechtlichen Schadens besteht viel Ermessensspielraum und es kann auch zu interessanten Abweichungen in der Schadensbemessung kommen, was beim vermögensrechtlichen Schaden auszuschließen ist, da hier auf Grundlage der aufgenommenen Beweise meist eindeutige Bewertungen möglich sind.

Beispiele zur Entschädigungshöhe:
Hier einige Bespiele aus der Praxis:
Einer Person wird nach einem Unfall aufgrund Arzthaftung ein Großteil der großen Zehe amputiert. Der Gerichtsmediziner stellt eine Invalidität von 18 % fest. Geforderte Summe nach Mailänder Tabellen: 95.000.- €
Eine Person erleidet nach einem Rodelunfall einen Milzriss und weitere Verletzungen, muss sich mehreren Operationen unterziehen mit Komplikationen. der Gerichtsmediziner stellt eine Invalidität von 16 %. Geforderte Summe nach Mailänder Tabellen 139.000.- €
Ein minderjähriges Kind wird von einem Lastwagen überfahren und dabei tödlich verletzt. Die Eltern sind die geschädigten für den Verlust ihres Kindes aufgrund Todesfall ist der Schaden 100%. Geforderte Summe nach Mailänder Tabellen 1,35 Mio €.

08/03/2023

Trunkenheit am Steuer- in Italien längst kein Kavaliersdelikt mehr:
Trunkenheit am Steuer:

Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in Italien eine Straftat dar, sollte der Alkoholwert über 0.5 Promille liegen.
Der Alkoholwert wird entweder durch eine Alkoholmessgerät oder durch einen Bluttest eruiert.
Bei einem Wert von über 0,5 Promille aber unter 0,8 Promille ist eine Verwaltungsstrafe vorgesehen, sowie ein Führerscheinentzug bis zu 6 Monaten.
Der Führerschein wird nach Ablauf der 6 Monate aber nur dann zurückgegeben, wenn die Ärztekommission die Fahrtauglichkeit festgestellt hat.
Bei einem Promillewert von über 0,8 Promille und unter 1,5 Promille erhöhen sie die Strafen und der Führerscheinentzug bis auf 1 Jahr.
Sollte der Wert über 1,5 Promille liegen, gibt es Gefängnisstrafen und Führerscheinentzug bis zu 2 Jahren, sollte darüber hinaus, auch nur ein leichter, Verkehrsunfall verursacht worden sein, wird der Führerschein aberkannt, er kann erst wieder 2 oder 3 Jahre ab Rechtskraft des Strafurteils neu beantragt werden.
Darum ist es bei dieser Art Straftaten wichtig, sofort alternative Maßnahmen zu ergreifen, da ansonsten der Entzug des Führerscheines de facto auch mal 5 Jahre oder mehr betragen kann.
Bei ausländischen Staatsbürgern wird ein Strafverfahren eingeleitet, genau wie bei Ansässigen, der Führerschein hingegen wird nach Ablauf der Aussetzungsfrist über die Konsulate an die zuständige Polizeidienststelle im Heimatland übermittelt.
Jedoch:
AUCH ALKOLENKER HABEN RECHTE – AUF DIE PROTOKOLLIERUNG KOMMT ES AN
Auch der Fahrer als Mensch, trotz seiner Verfehlungen, hat Grundrechte, allem voran jene auf ein faires Verfahren, besitzt. So muss er vor Beginn der Erhebungen über den Alkoholwert in der Atemluft oder im Blut durch die Polizeibeamten darauf hingewiesen werden, dass er das Recht hat, einen Anwalt beizuziehen. Das Vorgehen und die Einhaltung dieser Bestimmungen müssen die Polizeibeamten auch schriftlich protokollieren.
In jüngster Vergangenheit kam es immer öfters vor, dass diese grundlegenden Verteidigungsrechte von Exekutive und Justiz untergraben wurden. So geschah es mitunter, dass Polizeibeamte die oben erwähnten Rechtsbelehrungen nicht protokollierten und erst Monate oder Jahre später in der Gerichtsverhandlung auf den Einwand der Verteidigung hin als Zeugen beteuerten, dass die Belehrungen des Fahrers gesetzeskonform stattgefunden hätten. Dieser Praxis hat das italienisches Höchstgericht nun einen Riegel vorgeschoben und in einem kürzlichen Beschluss festgehalten, dass wichtige Garantie Akte, wie bspw. die Untersuchungen an der Person – was die Alkoholwertmessung ist –, einer schriftlichen Protokollierung bedürfen, welche nicht einfach unterlassen und durch eine spätere Zeugenaussage oder etwa ein späteres Protokoll ersetzt werden kann. Wird der Hinweis, einen Anwalt beiziehen zu können, nicht protokolliert, so ist dies nicht mehr durch eine spätere Zeugenaussage zu retten, die Untersuchung ist bei rechtzeitigem Einwand nichtig und unverwertbar, die Straftat wegen fehlender Tathandlung nicht gegeben.

21/02/2023

Immobilienkauf in Italien:
Kaufobjekt: Jede Immobilie in Italien ist katastermässig erfasst, ein „Schwarzbau“ kann nicht notariell übertragen werden, somit unbedingt den Katasterauszug anfordern.

Aus dem Katasterauszug ergeben sich

die Art der Immobilie zB

A/1 herrschaftliche Wohnung,

A/2 Bürgerliche Wohnung

C/1 Geschäft

C/2 Magazin

C/6 Garage

Die Ausdehnung: Anzahl der Räume, Quadratmeter
Der Katasterwert: Es handelt sich nicht um den Marktwert der Immobilie aber aus diesem Wert, mit einem Koeffizienten multipliziert, ergibt sich die Höhe der Immobiliensteuer und die zu zahlende Steuer bei Kauf.
Steuernummer: Als Ausländer muss ich eine italienische Steuernummer anfordern, dies ist notwendig, damit ein Kaufvertrag unterzeichnet werden kann.
Italienische Sprachkenntnisse: Der Notar muss sich vergewissern, dass der Käufer ausreichend italienisch spricht, sollte dies nicht der Fall, sein so muss der Vertrag übersetzt werden, oder es wird eine Dritte Person mit dem Kauf bevollmächtigt, möglich ist auch über einen Südtiroler Notar zu arbeiten, diese können den Vertrag zweisprachig verfassen, ganz egal ob sich die Immobilie in Südtirol oder in restliches Staatsgebiet befindet.

Was muss der Verkäufer garantieren?
Der Verkäufer muss neben der Lastenfreiheit der Immobilie auf die Kataster- Konformität garantieren, d.h. er muss bestätigen, dass die Immobilie mit den Plänen im Kataster übereinstimmt und alle nachträglichen Baumaßnahmen oder Umbauten regelkonform genehmigt wurden.

Energiezertifikat: der Verkäufer muss auf seine Kosten von einem Techniker ein Zertifikat anfertigen lassen, welches beschreibt, welcher Energieklasse die Immobilie angehört. (Art der Heizung, Dämmwerte etc.). Dieses Zertifikat wird dem Kaufvertrag beigelegt.

Zahlung Kaufpreis:
Der Kaufpreis wird beim notariellen Vertrag gezahlt. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten:
- entweder es wird in Italien ein Bankkonto eröffnet, mittels Eilüberweisung wird dann die Gutschrift an das Konto des Verkäufers angewiesen.
- es kann vorab auf das Treuhandkonto des Notars gezahlt werden, diese leitet die Summe nach Unterzeichnung des Vertrages weiter.
- es kann mittels Zirkularschecks bei Vertragsunterzeichnung gezahlt werden.

Sanierungen und Baumaßnahmen an der Immobilie:
Auch ausländische Bürger können in den Genuss der in Italien vorgesehenen Steuerboni kommen, je nach Art der Sanierung gibt es 50% 65% (gewöhnliche Sanierung und energetische Sanierung) 70% Fassaden oder sagenhafte 110% für Generalsanierung mit Anhebung der Energieklasse um 2 Stufen. Da Ausländer in Italien keine Steuer abführen kann dieses Guthaben an eine Bank abgetreten werden.
Für die Abwicklung und Betreuung des Kaufes, sowie für die Begleitung der Sanierungsarbeiten ist eine juristische Beratung unabdingbar und spart im Zweifel Geld.

Der Fruchtnießer - der Eigentümer, der eigentlich keiner ist
15/02/2023

Der Fruchtnießer - der Eigentümer, der eigentlich keiner ist

RA Dr. Thomas Brenner als Kandidat für den Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Bozen! Warum? Das wird im nachfolgenden Vi...
04/04/2019

RA Dr. Thomas Brenner als Kandidat für den Verwaltungsrat der Raiffeisenkasse Bozen!
Warum? Das wird im nachfolgenden Videointerview erklärt.
- Die Vollversammlung findet am, 12. April um 18:30 im Walterhaus Bozen statt. -

Notwehr- Was kommt auf uns zu ?Fast jede Person befand sich bereits einmal in einer Situation in welcher sie sich gefähr...
18/09/2018

Notwehr- Was kommt auf uns zu ?

Fast jede Person befand sich bereits einmal in einer Situation in welcher sie sich gefährdet bzw. in ihren Rechten bedroht fühlte. Die Natur sieht es vor, dass man in genau solchen Momenten einen Verteidigungsinstinkt entwickelt. Dieser Instinkt ist heute in einem gesetzlichen Rahmen zusammengefasst welcher jedoch immer wieder neu geformt wird. Trotzdem bleibt Raum für neue Interpretationen.
Laut Art. 56 StGB wird die Notwehr wie folgt festgehalten: „Straflos ist, wer die Tat begangen hat weil er dazu durch die Notwendigkeit gezwungen war, ein eigenes Recht oder das eines anderen durch die Gefahr eines rechtswidrigen Angriffs zu verteidigen, sofern die Verteidigung im Verhältnis zu dem Angriff steht.“
Im Jahre 2006 wurde dieser Artikel sinngemäß wie folgt ergänzt: „Die Verhältnismäßigkeit zum Angriff ist immer dann gegeben, wenn der Ort des Geschehens in der eigenen Wohnung ist oder an der Arbeitsstelle und wenn es um die Gefahr auf das eigene Leben oder das Leben anderer geht oder wenn es darum geht, das eigene Hab und Gut oder jenes anderer Personen zu schützen.“
Hierbei gibt es jedoch immer noch einige Einschränkungen wie beispielsweise: sollte die Notwehr mit einer Waffe ausgeübt werden, so muss diese rechtmäßig angemeldet sein, d.h. der Besitzer muss einen Waffenschein vorweisen und die Waffe muss amtlich registriert sein. Weiters muss eine konkrete Gefahr einer Aggression bestehen und der Täter muss nicht freiwillig von seinem Vorhaben ablassen. Dies gilt aber nur wenn es um den Schutz von Hab und Gut geht.
Während es im Zeitraum vor dieser Novelle von 2006 sehr wohl zu Verurteilungen von Personen, welche die Notwehr als strafbefreienden Grund eingewandt haben gekommen ist und zwar immer dann, wenn die Notwehr unverhältnismäßig war (typisches Beispiel dafür: ein unbewaffneter Dieb wird mit einer Pistole niedergestreckt) so hat diese Gesetzesnovelle auch dazu geführt, dass fast jede Situation von Notwehr, auch wenn diese unverhältnismäßig war letztlich doch zu einem Freispruch geführt hat.
Nun möchte die aktuelle Regierung diesen Gesetzestext weiter ausbauen mit der Folge, dass die Notwehr immer dann zum Tragen kommt, wenn Hausfriedensbruch begangen wird und auch die Unverhältnismäßigkeit der Gegenaggression durch Angstzustand sowie konfusem Zustand entschuldigt wird. Gegner dieses Gesetzesentwurfes, welcher bereits im Senat diskutiert wird, wenden ein, dass es sich hierbei um ein Vorhaben handle das in die falsche Richtung führen würde. Es wird mit einer Bankrotterklärung des Staates verglichen der seinen Bürgern zu verstehen gibt, als Staat nicht mehr im Stande zu sein zu beschützen und daher die Möglichkeit bietet sich selber zu verteidigen und dies mit der Garantie der Straffreiheit.
In der Tat ist es jetzt bereits schon so, dass die Fälle von Notwehr fast immer zu einem Freispruch führen, nicht aber von vornherein sondern erst nach einem längeren und mitunter auch kostspieligen Gerichtsverfahren. Dies sollte mit diesem neuen Gesetzesvorschlag aus dem Weg geräumt werden. Sollte er verabschiedet werden, so würde dieser Artikel einen im internationalen Vergleich weitreichendsten Notwehr-Artikel darstellen.

Quelle: Il Sole 24 ore , 17.09.2018 , S. 4

22/06/2018

Wir suchen für die Unterstützung unseres Teams eine zweisprachige, motivierte und kontaktfreudige Bürofachkraft in Vollzeit mit guten Computerkenntnissen.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: [email protected]

05/06/2018

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