09/03/2026
| Außerordentliche Legalisierung von Bauwerken auf den Balearen - Frist läuft bis 2028
Seit Februar 2025 besteht auf Mallorca die Möglichkeit, bestimmte Gebäude auf suelo rústico nachträglich zu legalisieren. Grundlage ist das Gesetz 7/2024 (DA7ª). Da nun fast genau ein Jahr seit Inkrafttreten der Regelung vergangen ist, nehmen wir dies zum Anlass für einen kurzen Reminder:
Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2028 – und die gesetzlich vorgesehenen wirtschaftlichen Leistungen steigen mit jedem weiteren Jahr der Antragstellung.
Das Verfahren richtet sich an Eigentümer, deren Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet wurden und bei denen aufgrund eingetretener Verjährung keine Rückbauverpflichtung mehr durchgesetzt werden kann. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und den baurechtlichen Status verbindlich zu klären.
Parallel dazu ist gegen das Gesetz eine Verfassungsbeschwerde anhängig. Eine Entscheidung des Tribunal Constitucional wird voraussichtlich erst gegen Ende oder nach Ablauf der Legalisierungsfrist erwartet.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer frühzeitig prüft und entscheidet, reduziert Kosten und minimiert rechtliche Unsicherheiten.
Den vollständigen Artikel von unseren Rechtsanwältinnen Selma Oezmen und Helena Cabañero finden Sie in unserem Blog:
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