24/03/2026
Immer mehr Plattformen werben damit, Mitarbeiter in Spanien einzustellen – ohne eigene Niederlassung. Klingt einfach, birgt aber Risiken.
Sogenannte Employer of Record (EOR)-Modelle können – je nach Ausgestaltung – in den Bereich der illegalen Arbeitnehmerüberlassung fallen. Entscheidend ist nicht das Modell selbst, sondern die tatsächliche Umsetzung:
👉 Wer erteilt Weisungen?
👉 Wer kontrolliert die Arbeit?
👉 Wo ist der Mitarbeiter organisatorisch eingebunden?
Gerade bei Remote Work / Homeoffice wird diese Abgrenzung schnell kritisch.
Die Konsequenzen können erheblich sein:
⚠️ Gesamtschuldnerische Haftung
⚠️ Zwang zur Festanstellung
⚠️ Bußgelder – und im Extremfall sogar strafrechtliche Folgen
Fazit: EOR ist nicht per se illegal – aber auch kein risikofreier „Shortcut“. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.
Mehr Infos zum Thema Homeoffice in Spanien:
https://recht-spanien.com/index.php/es/empresas/homeoffice-es.html
oder auch in unserem Blog:
https://recht-spanien.com/index.php/de/blog-de/steuern/1023-employer-of-record-eor-gefahr-der-illegalen-arbeitnehmerueberlassung.html