27/05/2026
Sie planen Ihr spanisches Testament? Vorsicht vor dem Mythos der "absoluten Freiheit". Wenn Sie als Ausländer in Spanien leben, könnte das Gesetz Ihres Wohnsitzes Ihren Nachlass kontrollieren. So sichern Sie Ihren Willen ab... 👇
Im zweiten Teil unseres Erbrechts-Leitfadens klären wir eine der am häufigsten gestellten Fragen in unserer Kanzlei: Wie verhält es sich mit dem spanischen Pflichtteil (legítima), wenn ausländische Erben oder Residenten involviert sind? 🌍💼
Das sind die wichtigsten Fakten:
1️⃣ Staatsangehörigkeit vs. Wohnsitz: Laut EU-Verordnung gilt standardmäßig das Erbrecht des Landes, in dem Sie Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Leben Sie in Spanien, greift automatisch die strikte spanische Drei-Drittel-Regel.
2️⃣ Der rechtliche Joker (Professio Juris): Sie können dies umgehen! Wenn Sie in Ihrem spanischen Testament ausdrücklich festlegen, dass das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit angewendet werden soll, erhalten Sie die volle Testierfreiheit zurück (besonders wichtig für britische oder US-Bürger).
3️⃣ Zwingende Formalitäten: Ausländische Erben benötigen zwingend eine spanische NIE-Nummer, internationale Urkunden mit Apostille und gegebenenfalls eine notarielle Vollmacht, falls die Abwicklung aus dem Ausland erfolgt.
4️⃣ Strikte Steuerfristen: Die spanische Erbschaftssteuer muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Todesfall reguliert werden, um saftige Strafen des Finanzamtes zu vermeiden. ⏳
Internationale Nachlässe erfordern eine präzise zivilrechtliche und steuerliche Planung, um böse Überraschungen für Ihre Familie zu verhindern. 💼⚖️
Besitzen Sie Vermögen in Spanien oder steht eine internationale Erbschaft an? Unser mehrsprachiges Team berät Sie in Ihrer Muttersprache.
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