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Kindesunterhalt – reicht ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle?Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Orientierungs...
07/10/2026

Kindesunterhalt – reicht ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Orientierungshilfe für die Berechnung des Kindesunterhalts. Den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt kann man aber nicht immer einfach aus der Tabelle ablesen.

📊 Entscheidend ist zunächst das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen.

Dabei muss nicht in jedem Fall lediglich das monatliche Nettoeinkommen zugrunde gelegt werden. Je nach Situation können weitere Einkünfte, bestimmte Abzüge oder auch besondere Belastungen zu berücksichtigen sein.

👨‍👩‍👧 Tabellenbetrag und Zahlbetrag sind nicht dasselbe.

Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt angerechnet. Der Betrag, der tatsächlich zu zahlen ist, kann deshalb niedriger sein als der in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesene Tabellenbetrag.

💶 Auch weitere Unterhaltspflichten können eine Rolle spielen.

Die Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle gehen von bestimmten typischen Unterhaltspflichten aus. Je nach Zahl der Unterhaltsberechtigten kann deshalb eine Einordnung in eine andere Einkommensgruppe in Betracht kommen.

📄 Für eine verlässliche Berechnung werden Einkommensunterlagen benötigt.

Unterhaltsberechtigte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Auskunft über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und auf Vorlage entsprechender Belege. Erst auf dieser Grundlage lässt sich der geschuldete Unterhalt zuverlässig beurteilen.

⚠️ Auch ein bereits festgelegter Unterhalt muss nicht für immer unverändert bleiben.

Ändern sich die maßgeblichen Verhältnisse wesentlich, kann zu prüfen sein, ob eine Anpassung des Unterhalts erforderlich und rechtlich möglich ist.

👉 Merksatz: Die Düsseldorfer Tabelle ist Ausgangspunkt der Unterhaltsberechnung – sie ersetzt aber nicht die Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Gerade bei verändertem Einkommen, mehreren Unterhaltspflichten oder Unklarheiten über die Einkommensverhältnisse sollte geprüft werden, welcher Kindesunterhalt tatsächlich geschuldet ist.

DARF DER ARBEITGEBER EINE KRANKSCHREIBUNG ANZWEIFELN?Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Bew...
05/10/2026

DARF DER ARBEITGEBER EINE KRANKSCHREIBUNG ANZWEIFELN?

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Aber bedeutet das, dass der Arbeitgeber eine Krankschreibung niemals in Zweifel ziehen darf?

Nein.

Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich das wichtigste Beweismittel dafür, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte.

Bloße Vermutungen oder ein einfaches „Das glaube ich nicht“ des Arbeitgebers reichen deshalb nicht aus.

Es können aber konkrete Umstände vorliegen, die ernsthafte Zweifel an der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach mit solchen Fällen beschäftigt.

Ein Beispiel kann eine auffällige zeitliche Übereinstimmung zwischen einer Krankschreibung und dem Ende eines Arbeitsverhältnisses sein. Entscheidend ist allerdings immer eine Gesamtwürdigung der konkreten Umstände. Nicht jede zeitliche Auffälligkeit entwertet automatisch eine ärztliche Bescheinigung.

Gelingt es dem Arbeitgeber, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, kann sich die Situation für den Arbeitnehmer erheblich verändern: Dann muss er im Streitfall seine Arbeitsunfähigkeit näher darlegen und gegebenenfalls anderweitig beweisen.

👉 Merksatz: Eine ärztliche Krankschreibung hat einen hohen Beweiswert – unangreifbar ist sie aber nicht.

Umgang in den Ferien und an Feiertagen – wer darf wann das Kind sehen?Gerade vor Ferien und Feiertagen entstehen zwische...
02/10/2026

Umgang in den Ferien und an Feiertagen – wer darf wann das Kind sehen?

Gerade vor Ferien und Feiertagen entstehen zwischen getrennten Eltern häufig Konflikte: Bei wem verbringt das Kind die Ferien? Wer hat Weihnachten oder den Jahreswechsel – und was gilt, wenn die Eltern sich nicht einigen können?

👨‍👩‍👧 Eine starre gesetzliche Ferienregelung gibt es nicht.

Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Schulferien zwischen getrennten Eltern automatisch exakt zur Hälfte aufzuteilen sind. Maßgeblich ist auch hier eine Regelung, die dem Wohl des Kindes entspricht.

📅 Die normale Wochenendregelung beantwortet nicht immer die Ferienfrage.

Besteht bereits eine regelmäßige Umgangsregelung für Wochenenden, sollte geklärt sein, wie sich diese zu Ferien und Feiertagen verhält. Sonst können unterschiedliche Vorstellungen schnell zu neuen Auseinandersetzungen führen.

🎄 Auch Weihnachten und andere Feiertage sollten möglichst eindeutig geregelt werden.

Gerade wiederkehrende Feiertage lassen sich beispielsweise im jährlichen Wechsel aufteilen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt vom Alter des Kindes, den familiären Verhältnissen und den Umständen des Einzelfalls ab.

✈️ Bei Urlaubsreisen können zusätzliche Fragen entstehen.

Nicht jede Urlaubsreise bedarf automatisch der Zustimmung des anderen Elternteils. Bei gemeinsamem Sorgerecht kann es jedoch darauf ankommen, ob es sich noch um eine Angelegenheit des täglichen Lebens oder um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung handelt.

⚖️ Können sich die Eltern nicht einigen, kann eine gerichtliche Regelung erforderlich werden.

Das Familiengericht kann den Umgang auch für Ferien und Feiertage konkret regeln. Entscheidend bleibt dabei das Wohl des Kindes.

👉 Merksatz: Ferien und Feiertage regeln sich nach einer Trennung nicht automatisch. Je klarer Zeiten, Übergaben und besondere Feiertage vereinbart sind, desto geringer ist das Konfliktpotenzial.

Werden Ferien- oder Feiertagsregelungen regelmäßig zum Streitpunkt, kann eine klare und verbindliche Umgangsregelung für alle Beteiligten – insbesondere für das Kind – sinnvoll sein.

MUSS ICH AN EINEM PERSONALGESPRÄCH TEILNEHMEN?Der Arbeitgeber lädt zu einem Personalgespräch ein. Muss ein Arbeitnehmer ...
29/09/2026

MUSS ICH AN EINEM PERSONALGESPRÄCH TEILNEHMEN?

Der Arbeitgeber lädt zu einem Personalgespräch ein. Muss ein Arbeitnehmer dieser Aufforderung immer folgen?

Das kommt darauf an, worüber gesprochen werden soll.

Geht es um die Arbeitsleistung, das Verhalten im Betrieb oder andere Fragen, die der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts regeln darf, kann grundsätzlich eine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch bestehen.

Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitgeber über Dinge sprechen möchte, die er nicht einseitig bestimmen kann.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine Änderung des Arbeitsvertrages vereinbart werden soll. Arbeitnehmer müssen sich auf Vertragsänderungen nicht allein deshalb einlassen, weil der Arbeitgeber zu einem Gespräch darüber auffordert.

Auch die Frage, ob ein Arbeitnehmer eine weitere Person zu dem Gespräch hinzuziehen darf, lässt sich nicht für jeden Fall gleich beantworten. Besteht ein Betriebsrat, können je nach Anlass des Gesprächs besondere Rechte bestehen.

Wichtig ist deshalb zunächst zu klären:

– Warum findet das Gespräch statt?
– Welche Themen sollen besprochen werden?
– Geht es um eine Weisung des Arbeitgebers oder um eine Vertragsänderung?
– Besteht ein Betriebsrat und kommen Beteiligungsrechte in Betracht?

Eine Einladung zum Personalgespräch sollte daher weder vorschnell ignoriert noch als bloße Formalität behandelt werden.

👉 Merksatz: Ob ein Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch erscheinen muss, hängt insbesondere davon ab, was der Arbeitgeber mit ihm besprechen will.

Zugewinngemeinschaft – gehört Ehegatten automatisch alles gemeinsam?Viele Ehepaare leben ohne Ehevertrag im gesetzlichen...
27/09/2026

Zugewinngemeinschaft – gehört Ehegatten automatisch alles gemeinsam?

Viele Ehepaare leben ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet jedoch nicht, dass während der Ehe automatisch alles beiden gemeinsam gehört.

💶 Jeder Ehegatte behält grundsätzlich sein eigenes Vermögen.

Vermögen, das einem Ehegatten gehört, wird durch die Eheschließung nicht automatisch gemeinsames Eigentum. Das gilt grundsätzlich auch für Vermögen, das während der Ehe erworben wird.

🏠 Auch bei einer Immobilie kommt es auf die Eigentumsverhältnisse an.

Steht beispielsweise nur ein Ehegatte als Eigentümer im Grundbuch, wird der andere durch die Ehe nicht automatisch Miteigentümer. Der Wertzuwachs einer Immobilie kann allerdings beim späteren Zugewinnausgleich von Bedeutung sein.

⚖️ Ausgeglichen wird grundsätzlich der während der Ehe erzielte Zugewinn.

Dafür wird vereinfacht gesagt bei jedem Ehegatten verglichen, wie sich sein Vermögen während der maßgeblichen Zeit entwickelt hat. Hat ein Ehegatte einen höheren Zugewinn erzielt, kann dem anderen ein Anspruch auf Zugewinnausgleich zustehen.

🎁 Erbschaften und Schenkungen werden besonders behandelt.

Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehe beispielsweise durch Erbschaft oder Schenkung erhält, wird beim Zugewinnausgleich grundsätzlich dem Anfangsvermögen zugerechnet. Wertsteigerungen können dagegen durchaus Bedeutung erlangen.

📄 Bei einer Trennung können genaue Vermögensangaben entscheidend werden.

Für einen späteren Zugewinnausgleich können insbesondere Vermögenswerte, Immobilien, Konten, Wertpapiere und Verbindlichkeiten relevant sein. Deshalb kann es sinnvoll sein, vorhandene Unterlagen frühzeitig zu sichern und die Vermögensverhältnisse nachvollziehbar zu dokumentieren.

👉 Merksatz: Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht gemeinsames Eigentum an allem. Entscheidend ist vielmehr, wie sich das Vermögen beider Ehegatten während der Ehe entwickelt hat.

Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögenswerten sollte frühzeitig geklärt werden, welche Werte für einen möglichen Zugewinnausgleich tatsächlich maßgeblich sind.

⏰ DARF DER ARBEITGEBER MEINE ARBEITSZEIT KURZFRISTIG ÄNDERN?Der Dienstplan steht – und plötzlich soll doch zu einer ande...
24/09/2026

⏰ DARF DER ARBEITGEBER MEINE ARBEITSZEIT KURZFRISTIG ÄNDERN?
Der Dienstplan steht – und plötzlich soll doch zu einer anderen Zeit gearbeitet werden. Müssen Arbeitnehmer eine solche Änderung immer hinnehmen?
Nein, nicht ohne Weiteres.
Arbeitgeber können Beginn und Ende der Arbeitszeit grundsätzlich im Rahmen ihres Weisungsrechts festlegen. Dieses Recht hat aber Grenzen.
Entscheidend ist zunächst, was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Je genauer die Arbeitszeit dort festgelegt wurde, desto weniger Spielraum besteht für einseitige Änderungen.
Auch wenn der Arbeitgeber einen Spielraum hat, darf er ihn nicht beliebig nutzen. Bei der Festlegung der Arbeitszeit müssen die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Gerade bei kurzfristigen Änderungen können deshalb die konkreten Umstände wichtig sein: Wie lange stand der bisherige Dienstplan bereits fest? Warum soll er geändert werden? Welche betrieblichen Gründe bestehen? Und welche berechtigten Interessen des Arbeitnehmers stehen entgegen?
Besteht ein Betriebsrat, können außerdem Mitbestimmungsrechte bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie bei deren Verteilung auf die Wochentage eine Rolle spielen.
Deshalb gilt weder „Der Dienstplan darf niemals geändert werden“ noch „Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit jederzeit ändern“. Entscheidend ist die konkrete rechtliche und tatsächliche Situation.
👉 Merksatz: Ein einmal aufgestellter Dienstplan ist nicht unter allen Umständen unveränderlich – aber auch kurzfristige Änderungen stehen nicht im freien Belieben des Arbeitgebers.

Scheidung nach dem Trennungsjahr – was sollte vorher geklärt werden?Mit der Trennung beginnt für Ehegatten nicht nur das...
21/09/2026

Scheidung nach dem Trennungsjahr – was sollte vorher geklärt werden?

Mit der Trennung beginnt für Ehegatten nicht nur das Trennungsjahr. Häufig müssen bereits in dieser Zeit wichtige rechtliche und wirtschaftliche Fragen geklärt werden.

📅 Wann beginnt das Trennungsjahr?

Entscheidend ist nicht zwingend der Auszug eines Ehegatten. Eine Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen. Voraussetzung ist, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehegatte sie erkennbar nicht wiederherstellen will.

⚖️ Nicht jede Scheidungsfolge muss vor dem Scheidungsantrag geklärt sein.

Fragen zu Unterhalt, Vermögen, Ehewohnung oder gemeinsamen Kindern können bereits während der Trennungszeit geregelt werden. Sie müssen aber nicht sämtlich abgeschlossen sein, bevor die Scheidung beantragt werden kann.

📄 Der Versorgungsausgleich gehört regelmäßig zum Scheidungsverfahren.

Bei einer Scheidung werden die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte grundsätzlich zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Das Familiengericht führt dieses Verfahren bei den meisten Scheidungen von Amts wegen durch.

💶 Vermögensfragen sollte man trotzdem nicht auf die lange Bank schieben.

Gerade bei Immobilien, gemeinsamen Konten, Krediten oder sonstigem Vermögen kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu klären, welche Ansprüche bestehen und welche Unterlagen benötigt werden.

⏳ Das Trennungsjahr kann deshalb sinnvoll genutzt werden.

Wer die wirtschaftlichen und persönlichen Scheidungsfolgen rechtzeitig prüft, muss nicht erst mit Einleitung des Scheidungsverfahrens beginnen, die notwendigen Informationen zusammenzutragen.

👉 Merksatz: Das Trennungsjahr ist nicht nur Wartezeit bis zur Scheidung. Es ist regelmäßig die Zeit, in der die wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Trennung geklärt und die Scheidung vorbereitet werden können.

Eine frühzeitige Klärung kann verhindern, dass wichtige Fragen erst dann auffallen, wenn das Scheidungsverfahren bereits läuft.

💼 DARF DER ARBEITGEBER EINEN NEBENJOB VERBIETEN?Viele Arbeitnehmer üben neben ihrer Hauptbeschäftigung eine weitere Täti...
19/09/2026

💼 DARF DER ARBEITGEBER EINEN NEBENJOB VERBIETEN?

Viele Arbeitnehmer üben neben ihrer Hauptbeschäftigung eine weitere Tätigkeit aus – etwa einen Minijob, eine selbstständige Tätigkeit oder eine andere Nebenbeschäftigung.

Aber darf der Arbeitgeber das einfach verbieten?

Grundsätzlich nicht.

Arbeitnehmer dürfen ihre Freizeit grundsätzlich auch für eine weitere berufliche Tätigkeit nutzen. Ein Arbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nicht allein deshalb untersagen, weil sie ihm nicht gefällt.

Grenzen gibt es allerdings. Problematisch kann eine Nebentätigkeit insbesondere werden, wenn

– sie in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht,
– die Arbeitsleistung im Hauptarbeitsverhältnis darunter leidet,
– arbeitszeitrechtliche Grenzen überschritten werden oder
– sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Auch der Arbeitsvertrag sollte geprüft werden. Er kann Regelungen enthalten, nach denen eine Nebentätigkeit angezeigt oder eine vorherige Genehmigung eingeholt werden muss. Ein solcher Genehmigungsvorbehalt bedeutet aber nicht automatisch, dass der Arbeitgeber jede Nebentätigkeit nach Belieben ablehnen darf.

Entscheidend sind deshalb immer die konkrete Nebentätigkeit, die vertraglichen Regelungen und mögliche Beeinträchtigungen des Hauptarbeitsverhältnisses.

👉 Merksatz: Ein Nebenjob ist nicht automatisch Sache des Arbeitgebers – verboten werden kann er aber, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung – wer darf was entscheiden?Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame elterliche...
15/09/2026

Gemeinsames Sorgerecht nach der Trennung – wer darf was entscheiden?

Nach einer Trennung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich bestehen. Doch was bedeutet das im Alltag?

Müssen getrennte Eltern tatsächlich jede Entscheidung gemeinsam treffen?

👨‍👩‍👧 Alltägliche Entscheidungen trifft grundsätzlich der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.

Dazu gehören viele Fragen des täglichen Lebens, die häufig vorkommen und keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.

⚖️ Bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern dagegen einigen.

Das betrifft beispielsweise wichtige Entscheidungen über die Schulwahl oder erhebliche medizinische Behandlungen. Hier kann nicht ohne Weiteres ein Elternteil allein entscheiden.

📄 Was geschieht, wenn keine Einigung möglich ist?

Können sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einer wichtigen Angelegenheit nicht einigen, kann das Familiengericht auf Antrag die Entscheidung für diese konkrete Angelegenheit einem Elternteil übertragen.

👨‍👧 Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht automatisch gleiche Betreuungszeiten.

Sorgerecht und Umgangs- beziehungsweise Betreuungsregelung sind unterschiedliche Fragen. Aus gemeinsamer elterlicher Sorge folgt daher nicht automatisch ein Wechselmodell.

⚠️ Auch nach einer Trennung bleiben Eltern zur Zusammenarbeit verpflichtet.

Persönliche Konflikte zwischen den Eltern ändern grundsätzlich nichts daran, dass Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam getroffen werden müssen.

👉 Merksatz: Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nicht, dass getrennte Eltern jede Alltagsentscheidung gemeinsam treffen müssen. Bei wichtigen Entscheidungen für das Kind ist eine Einigung dagegen grundsätzlich erforderlich.

Wenn bei einer Angelegenheit von erheblicher Bedeutung keine Einigung möglich ist, kann eine familiengerichtliche Klärung erforderlich werden.

🔎 DARF DER ARBEITGEBER MEINE TASCHE ODER MEINEN SPIND KONTROLLIEREN?Taschen, Rucksäcke oder der persönliche Spind gehöre...
13/09/2026

🔎 DARF DER ARBEITGEBER MEINE TASCHE ODER MEINEN SPIND KONTROLLIEREN?

Taschen, Rucksäcke oder der persönliche Spind gehören auch am Arbeitsplatz zur privaten Sphäre.

Darf der Arbeitgeber trotzdem hineinsehen?

Nicht ohne Weiteres.

Kontrollen greifen in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein – etwa wenn ein berechtigtes betriebliches Interesse besteht und die Kontrolle verhältnismäßig ausgestaltet ist.

Dabei kommt es unter anderem darauf an, warum kontrolliert wird, wie intensiv die Kontrolle erfolgt und ob weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen würden.

Eine offene Sichtkontrolle einer mitgeführten Tasche ist rechtlich anders zu beurteilen als beispielsweise eine heimliche Durchsuchung eines persönlichen Spinds.

Auch ein Diebstahlsverdacht gibt dem Arbeitgeber nicht automatisch einen Freibrief für beliebige Kontrollmaßnahmen.

👉 Merksatz: Taschen- und Spindkontrollen sind nicht generell verboten – aber auch nicht nach Belieben zulässig. Entscheidend sind Anlass, Umfang und Verhältnismäßigkeit der Kontrolle.

Bei Konflikten über Kontrollen am Arbeitsplatz sollte geprüft werden, ob die konkrete Maßnahme rechtlich zulässig war.

Adresse

SchweizergartenStr. 1d
Wurzen
04808

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00
Dienstag 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
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Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

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