01/08/2026
Gebäudemodernisierungsgesetz tritt morgen am 29. Juli in Kraft
Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es tritt damit in wesentlichen Teilen morgen am 29. Juli 2026 in Kraft.
Termine für das Inkrafttreten:
Das Gebäudemodernisierungsgesetz und die Änderungen im Mietrecht und CO₂-Kostenaufteilungsgesetz treten am 29. Juli 2026 in Kraft.
Wesentliche weitere Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (EU-Vorgaben) und Änderungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Ab 1. Januar 2028 gilt als Neubaustandard das Nullemissionsgebäude für neue öffentliche Nichtwohngebäude und ab 1. Januar 2030 für alle Neubauten.
Die konkreten finanziellen Belastungen nach §§ 5a und 5b CO₂KostAufG beginnen unabhängig davon erst ab 1. Januar 2028 bzw. ab 1. Januar 2029.
Bundesgesetzblatt Teil I - Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich - Bundesgesetzblatt
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