13/02/2020
Kindergeld erweitert den Wortschatz
Festsetzung des Kindergeldes
Aufhebung der Festsetzung
Rückforderung der Überzahlung
Sofortige Vollstreckbarkeit der Rückforderung
Einspruch gegen die Aufhebung der Festsetzung
Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollstreckbarkeit
Antrag auf Billigkeitserlass
Antrag auf Rückforderungsratenzahlung
Leider mussten im vergangenen Jahr viele Familien ihren Wortschatz ausbauen.
Für Anwälte im Familienrecht ist das Kindergeld ein Rechtsgebiet, in dem wir uns selten aufhalten. Die Widersprüche heißen hier Einsprüche, wir sind nicht am Familiengericht, nicht am Verwaltungsgericht, nicht am Sozialgericht – sondern vor den Finanzgerichten.
Bis 1996 war Kindergeld als Teil der sozialen Gesetzgebung ein sozialrechtliches Verfahren. Von den Sozialgerichten werden nur selten Gerichtsgebühren erhoben. Und falls ein Widerspruch im Vorverfahren wegen Fristablaufs nicht mehr möglich ist, kann bei den Behörden „Überprüfung“ beantragt werden.
Das ist leider vor den Finanzgerichten ganz anders. Die Gebühren sind sogar höher als in anderen Gerichtszweigen.
Und die Rückforderung ist bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich.
Für ein Kind werden pro Jahr ca 2.400 EUR ausgezahlt. Bei mehreren Jahren oder mehreren Kindern kommen also schnell fünfstellige Beträge zusammen.
Dies ist ein Effekt der „bescheidlosen“ Auszahlung.
Weil Kindergeld als Leistung des Staates nicht jährlich per Bescheid festgesetzt wird, sondern einfach ausgezahlt, gibt es kein Vertrauen in einen rechtskräftigen Bescheid – die „Leistung“ des Staates kann deshalb als „rechtsgrundlos“ zurückgefordert werden. Dies ist im Steuerrecht maximal 7 Jahre lang möglich und wird im Kindergeldrecht einfach so angewendet.
Papierlose Auszahlung mag klimaneutral sein. Doch für den Rechtsstaat ist dies nicht neutral.
Die Behörde erlaubt sich, fehlerhaft auszuzahlen – die Familien, die das Kindergeld klimafreundlich in Fahrräder oder Ferien auf dem Bauernhof umgesetzt haben, müssen jahrelang zurückzahlen. Denn sie durften nicht darauf vertrauen, dass die Behörde fehlerfrei handelt.
Wir vertreten in unserer Kanzlei eine Familie, die wegen eingeschränkter Deutschkenntnisse die Höhe des Kindergeldes nicht kannte – das dritte von fünf Kindern verstarb leider, dies wurde der Behörde mitgeteilt, die Behörde setzte das Kind Jahre später wieder mit in den Bezug und nun soll das fälschlich ausgezahlte Kindergeld zurückgezahlt werden. Von einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren, die mit dem auskommt, was die Eltern erarbeiten.
Die Eltern hätten erkennen müssen, dass für fünf und nicht für vier Kinder ausgezahlt wurde. Nunja. Manch einer vertraut in den deutschen Rechtsstaat.
Wir raten allen Familien in Rückforderungs-Fällen:
Antworten Sie auf die Anhörungsbögen. Legen Sie Einspruch ein und begründen Sie den Einspruch. Denn diese Verwaltungsverfahren sind für Familien kostenlos. Vor den Finanzgerichten hingegen wird es teuer – es gibt zwar keinen Anwaltszwang, doch die Art des Vortrages fällt nicht jedem leicht.
Wenn es einen Rückforderungsbescheid gibt, sollten die Familien parallel die Aussetzung der Vollstreckbarkeit und den Billigkeitserlass beantragen. Die Vollstreckung wird über die Inkassostelle der Familienkassen in Recklinghausen organisiert. Anträge müssen also an die Familienkassen des jeweiligen Bundeslandes UND hinsichtlich der Vollstreckbarkeit an die Bundesagentur für Arbeit – Inkassostelle Recklinghausen adressiert werden.
Und – das ist ebenfalls wichtig – nicht per Mail.
Es sei denn, die Familien hätten eine Signierkarte. Sonst wie früher: Einschreiben oder Fax. Manches ändert sich, manches nie.
Als sozialdemokratische Juristin setze ich mich dafür ein, Kindergeld in das Sozialrecht zurückzuführen. Dort gehört dieses Rechtsgebiet hin, dort wird es für Familien nicht so teuer, den Rechtsweg zu bestreiten.
Und trotz der Liebe zum Baum:
Kindergeld muss schriftlich beschieden werden.
Dann kann jede Familie überprüfen, ob die Adresse des Kindes richtig vermerkt wird, ob die Anzahl der Kinder auf dem Bescheid stimmt, für wen noch die Bescheinigung der Hochschule oder des Arbeitgebers fehlt.
Der Rechtsstaat ist den Bürgern verpflichtet. Wenn der Bürger selbst überprüfen und nachrechnen soll, dann darf nicht bis zur Volljährigkeit bescheidlos ausgezahlt werden. Jeder Hund bekommt einen jährlichen Hundesteuer-Bescheid. Jedes Kind sollte uns das Papier zur Bescheidung des Kindergeldes wert sein.
Susanne Dorschel, Wiesbaden
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht