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Dorschel.de - Kanzlei für Familien - wir arbeiten im Sozialrecht und Familienrecht, gegenüber Jugendämtern, für Teilhabe der Menschen mit Einschränkungen und natürlich bei Problemen mit Bafög und Kindergeld

18/12/2022

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Kindergeld und Kindesunterhalt

Wie in jedem Neuen Jahr gibt es eine Anpassung der Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle.

Ab 1. Januar 2023 wird das Kindergeld monatlich 250 EUR betragen. Dadurch können sich die zu überweisenden Unterhaltsbeträge ändern, wenn der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle festgelegt wurde. Bitte, schauen Sie in den Unterhaltstitel und in die neue Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf - hierzu oben der aktuelle Link.

Ihnen und Ihrer Familie alle guten Wünsche für ein glückliches Jahr 2023 - Ihre Susanne Dorschel & Team

18/12/2022
05/06/2020

Der Kinderbonus kommt - wird er angerechnet?

Für getrenntlebende Eltern gibt es den Bonus nicht doppelt. Nur der kindergeldberechtigte Elternteil wird für drei Monate jeweils 100 EUR mehr Kindergeld erhalten- da das Kindergeld jedoch zu gleichen Teilen mit den Steuerrückerstattungen aus dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, steht es beiden Elternteilen zur Hälfte zu.

Für die Elternteile, bei denen das Kind nicht lebt, ermäßigt sich also die Unterhaltsverpflichtung um die Hälfte der Bonuszahlungen = 50 EUR für je drei Monate.
Sprechen Sie mit dem betreuenden Elternteil ab, für welche Monate der Unterhalt um je 50 EUR gekürzt werden soll. Oder besprechen Sie, dass Sie die zeitlich aufwändigere Betreuung in der Corona-Situation gern honorieren und den Bonus nicht auf Ihren Unterhalt anrechnen werden.

Jedenfalls raten wir dazu, miteinander zu sprechen - Kindergeld ist ein schöner Anlass, zusammen ein Eis essen zu gehen🤩

13/02/2020

Kindergeld erweitert den Wortschatz

Festsetzung des Kindergeldes
Aufhebung der Festsetzung
Rückforderung der Überzahlung
Sofortige Vollstreckbarkeit der Rückforderung
Einspruch gegen die Aufhebung der Festsetzung
Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollstreckbarkeit
Antrag auf Billigkeitserlass
Antrag auf Rückforderungsratenzahlung

Leider mussten im vergangenen Jahr viele Familien ihren Wortschatz ausbauen.

Für Anwälte im Familienrecht ist das Kindergeld ein Rechtsgebiet, in dem wir uns selten aufhalten. Die Widersprüche heißen hier Einsprüche, wir sind nicht am Familiengericht, nicht am Verwaltungsgericht, nicht am Sozialgericht – sondern vor den Finanzgerichten.

Bis 1996 war Kindergeld als Teil der sozialen Gesetzgebung ein sozialrechtliches Verfahren. Von den Sozialgerichten werden nur selten Gerichtsgebühren erhoben. Und falls ein Widerspruch im Vorverfahren wegen Fristablaufs nicht mehr möglich ist, kann bei den Behörden „Überprüfung“ beantragt werden.

Das ist leider vor den Finanzgerichten ganz anders. Die Gebühren sind sogar höher als in anderen Gerichtszweigen.
Und die Rückforderung ist bis zu 7 Jahre rückwirkend möglich.
Für ein Kind werden pro Jahr ca 2.400 EUR ausgezahlt. Bei mehreren Jahren oder mehreren Kindern kommen also schnell fünfstellige Beträge zusammen.

Dies ist ein Effekt der „bescheidlosen“ Auszahlung.

Weil Kindergeld als Leistung des Staates nicht jährlich per Bescheid festgesetzt wird, sondern einfach ausgezahlt, gibt es kein Vertrauen in einen rechtskräftigen Bescheid – die „Leistung“ des Staates kann deshalb als „rechtsgrundlos“ zurückgefordert werden. Dies ist im Steuerrecht maximal 7 Jahre lang möglich und wird im Kindergeldrecht einfach so angewendet.

Papierlose Auszahlung mag klimaneutral sein. Doch für den Rechtsstaat ist dies nicht neutral.

Die Behörde erlaubt sich, fehlerhaft auszuzahlen – die Familien, die das Kindergeld klimafreundlich in Fahrräder oder Ferien auf dem Bauernhof umgesetzt haben, müssen jahrelang zurückzahlen. Denn sie durften nicht darauf vertrauen, dass die Behörde fehlerfrei handelt.

Wir vertreten in unserer Kanzlei eine Familie, die wegen eingeschränkter Deutschkenntnisse die Höhe des Kindergeldes nicht kannte – das dritte von fünf Kindern verstarb leider, dies wurde der Behörde mitgeteilt, die Behörde setzte das Kind Jahre später wieder mit in den Bezug und nun soll das fälschlich ausgezahlte Kindergeld zurückgezahlt werden. Von einer Familie mit vier Kindern unter 18 Jahren, die mit dem auskommt, was die Eltern erarbeiten.

Die Eltern hätten erkennen müssen, dass für fünf und nicht für vier Kinder ausgezahlt wurde. Nunja. Manch einer vertraut in den deutschen Rechtsstaat.

Wir raten allen Familien in Rückforderungs-Fällen:

Antworten Sie auf die Anhörungsbögen. Legen Sie Einspruch ein und begründen Sie den Einspruch. Denn diese Verwaltungsverfahren sind für Familien kostenlos. Vor den Finanzgerichten hingegen wird es teuer – es gibt zwar keinen Anwaltszwang, doch die Art des Vortrages fällt nicht jedem leicht.

Wenn es einen Rückforderungsbescheid gibt, sollten die Familien parallel die Aussetzung der Vollstreckbarkeit und den Billigkeitserlass beantragen. Die Vollstreckung wird über die Inkassostelle der Familienkassen in Recklinghausen organisiert. Anträge müssen also an die Familienkassen des jeweiligen Bundeslandes UND hinsichtlich der Vollstreckbarkeit an die Bundesagentur für Arbeit – Inkassostelle Recklinghausen adressiert werden.

Und – das ist ebenfalls wichtig – nicht per Mail.
Es sei denn, die Familien hätten eine Signierkarte. Sonst wie früher: Einschreiben oder Fax. Manches ändert sich, manches nie.

Als sozialdemokratische Juristin setze ich mich dafür ein, Kindergeld in das Sozialrecht zurückzuführen. Dort gehört dieses Rechtsgebiet hin, dort wird es für Familien nicht so teuer, den Rechtsweg zu bestreiten.

Und trotz der Liebe zum Baum:
Kindergeld muss schriftlich beschieden werden.

Dann kann jede Familie überprüfen, ob die Adresse des Kindes richtig vermerkt wird, ob die Anzahl der Kinder auf dem Bescheid stimmt, für wen noch die Bescheinigung der Hochschule oder des Arbeitgebers fehlt.

Der Rechtsstaat ist den Bürgern verpflichtet. Wenn der Bürger selbst überprüfen und nachrechnen soll, dann darf nicht bis zur Volljährigkeit bescheidlos ausgezahlt werden. Jeder Hund bekommt einen jährlichen Hundesteuer-Bescheid. Jedes Kind sollte uns das Papier zur Bescheidung des Kindergeldes wert sein.

Susanne Dorschel, Wiesbaden
Rechtsanwältin & Fachanwältin für Sozialrecht

13/02/2020

Zum Jahresanfang war das Oberlandesgericht Düsseldorf wieder fleißig: Eine neue Düsseldorfer Tabelle kann auf der Webseite dort herunter geladen werden.
Wir raten all den Eltern, die Unterhalt bar überweisen, einen Blick auf die Änderungen zu werfen.
Die sogenannten Zahlbeträgen finden Sie auf Seite 5 + 6. Das halbe Kindergeld wird von den Grundbeträgen auf Seite 1 abgezogen.
Anders nur für Kinder, für die kein Kindergeld gezahlt wird - das gibt es z.B. für Kinder im Ausland. Allerdings ist dort die Düsseldorfer Tabelle nicht direkt anwendbar. Hier wird nach den jeweiligen Ländergruppen entschieden.

FAZIT: Unterhalt muss berechnet werden, immer wieder neu, so lang die Kinder klein sind, selbst wenn sie groß sind und in der ersten Ausbildung. Schön, wenn Eltern und Kinder zusammen alles regeln können.

13/02/2020

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

Vielen lieben Dank für all die Glückwünsche!Geburtstag 2018
24/06/2018

Vielen lieben Dank für all die Glückwünsche!
Geburtstag 2018

19/11/2017

Unterhalt für Kinder ab 01.01 2018 - sinkt??

Das OLG Düsseldorf hat die Gruppen für den Kindesunterhalt neu gefasst - das bedeutet für viele Kinder, dass der Unterhaltsbetrag sinken wird.

Beispiel: Die Eltern der 10 jährigen Zwillinge leben getrennt. Der Vater verdient 3.200 EUR netto (unterhaltsrechtlich bereinigt). Bislang zahlte der Vater pro Kind 504 EUR minus das halbe Kindergeld, also 408 EUR monatlich. Ab dem 1. Januar wird er diesen Betrag auf nun 382 EUR pro Kind absenken. Die Kindesmutter erhält das gesamte Kindergeld, jetzt 2 Euro pro Kind mehr, also 382 EUR + 194 EUR = 576 EUR pro Monat. Im Jahr 2017 erhielt sie 600 EUR pro Kind.

Das OLG Düsseldorf reagiert mit der neuen Tabelle auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten für die Elternteile, die Unterhalt überweisen müssen.

Für die Kinder in meinem Beispiel bedeutet es, dass sie je 24 EUR pro Monat weniger bekommen.

Unterhalt wird nicht rückwirkend neu festgesetzt und kann bei Überzahlung auch nicht zurückverlangt werden. Aufgegessen ist aufgegessen.

Hier ein Artikel mit weiteren Beispielen:

https://www.merkur.de/leben/geld/duesseldorfer-tabelle-2018-trennungskinder-weniger-geld-unterhalt-zr-9370932.html

11/08/2016

„Ich möchte Ihnen Mut machen, bei den Menschen, die Sie begleiten, die Bescheide zu lesen und sie ihnen zu erklären“, erläutert Susanne Dorschel den 17 Teilnehmenden bei...

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