Fluggasthelfer- die Spezialkanzlei für Fluggäste

Fluggasthelfer- die Spezialkanzlei für Fluggäste Ansprüche wegen Annullierung, Nichtbeförderung und Verspätung effektiv geltend machen,
Kostenrisiken minimieren

Informationen für und bei oder , oder

Die finnischen Behörden und danach auch die zuständigen Behörden der Europäischen Union haben das Luftfahrtunternehmen S...
02/04/2024

Die finnischen Behörden und danach auch die zuständigen Behörden der Europäischen Union haben das Luftfahrtunternehmen Southwind Airlines aus den europäischen Lufträumen verbannt. Hintergrund sind Erkenntnisse, dass das vermeintlich türkische Luftfahrtunternehmen zu stark von Unternehmen der Russischen Föderation beherrscht wird und somit eine Umgehung der EU-Sanktionen vermutet wird.

Die Folgen für Fluggäste und Pauschalreise Touristen habe ich hier zusammengefasst:

Das vermeintlich türkische Luftfahrtunternehmen Cortex Havacilik Turizm Ticaret A.S., das unter der Markenbezeichnung Southwest Airlines unter anderem touristische Flüge ab Flughäfen in der Bunderepublik Deutschland zu Zielen in der Türkei angeboten hat, ist nach Ermittlungen finnischer Behörde...

BGH, Urteil vom 31. August 2021 – X ZR 25/20klärt eine Fluggesellschaft den Fluggast nach Annullierung oder großer Versp...
30/09/2021

BGH, Urteil vom 31. August 2021 – X ZR 25/20
klärt eine Fluggesellschaft den Fluggast nach Annullierung oder großer Verspätung nicht über seine Rechte auf, muss sie das Honorar für die vorgerichtliche Tätigkeit des beauftragten Anwalts auch ohne Verzug erstatten.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erstattung-der-rechtsverfolgungskosten-nach-verspaetetem-annulliertem-flug-auch-ohne-verzug-der-fluggesellschaft-193075.html?fbclid=IwAR3nENj4FEqsNJeA9vFDflZrS76m8bcEV8DEId6varFI9v1OsBYgurBKFLU

Mit Urteil 31. August 2021 (X ZR 25/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut entschieden, dass eine Fluggesellschaft dem Fluggast Rechtsverfolgungskosten für die vorgerichtliche Tätigkeit erstatten muss, wenn eine ausführliche Information über die Rechte durch den Luftfrachtführer nicht erfol...

Der  Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist meiner Ansicht gefolgt, dass eine Vorverleg...
24/09/2021

Der Generalanwalt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) ist meiner Ansicht gefolgt, dass eine Vorverlegung eines Fluges wie eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges zu werten ist (Rechtssache C-188/20).
In diesem Verfahren, das vom Landgericht Düsseldorf vorgelegt wurde, stecken noch sechs weitere Vorlagefragen, die allesamt sehr interessant sind. Unter anderem geht es darum, ob in einer vom Reiseveranstalter herausgegebenen Reisebestätigung eine bestätigte Buchung im Sinne des Art. 2 Fluggastrechte-Verordnung zu sehen ist. Ferner geht es auch um die Erstattungsfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten bei unterbliebener Aufklärung über die Rechte durch die Fluggesellschaft.
https://www.stern.de/reise/europa/eugh-generalanwalt--deutliche-vorverlegung-eines-flugs-entspricht-annullierung-30769828.html?fbclid=IwAR2uaUYFLfO0kLyELZ1oxbbe6Sa3NLZaLXpP8uiJaDglKwkV89AzablHRDo

Wird ein Flug um mindestens zwei Stunden vorverlegt, könnten die Passagiere ihr Flugzeug verpassen, argumentiert der Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und stärkt damit die Verbraucherrechte.

12/06/2021

Am 16. Juni 2021 findet vor dem Europäischen Gerichtshof eine mündliche Verhandlung statt, in der es unter anderem um die Rechtsfolgen einer Vorverlegung von Flügen im Rahmen einer Pauschalreise geht. Daneben wird auch verhandelt, ob eine bestätigte Buchung im Sinne von Art. 2 g) in einem vom Reiseveranstalter herausgegebenen Dokument zu sehen ist. Ferner wird darüber verhandelt, wie es zu beurteilen ist, wenn der Reiseveranstalter eine bestätigte Buchung herausgibt, aber mit den Luftfahrtunternehmen keinen Vertrag über die Beförderung des betreffenden Passagiers geschlossen hat. Schließlich wird auch noch darüber verhandelt, ob das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast Rechtsverfolgungskosten erstatten muss, wenn es entgegen der Verpflichtung aus Art. 14 Fluggastrechte-Verordnung nicht über die Rechte des Fluggastes nach einer Flugunregelmäßigkeit informiert hat. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen C-188/20 geführt. Die Vorlage kommt vom Landgericht Düsseldorf.
Ich werde vor dem EuGH auftreten und von meinem Rederecht Gebrauch machen.

Es gibt mal wieder ein verbraucherfreundliches Urteil aus München:  der Reiseveranstalter kann keine  Rücktrittsentschäd...
02/06/2021

Es gibt mal wieder ein verbraucherfreundliches Urteil aus München: der Reiseveranstalter kann keine Rücktrittsentschädigung (Stornokosten) verlangen, wenn die Reise undurchführbar wird, auch wenn das im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch lange nicht zu prognostizieren war.
Damit wird die veranstalterfreundliche Rechtsprechung, wonach der sogenannte übereilte Rücktritt immer zum Anspruch auf Stornokosten führt, relativiert. Das Amtsgericht München hat ausgeführt, dass bei Absage der Reise durch den Reiseveranstalter auch dem Reisenden, der lange vorher den Rücktritt erklärte, die Anzahlung zurückzuzahlen ist. Gut so!

Rückfragen? Die werden hier beantwortet!

[email protected]

www.reiserechtsexperte.de

Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel Experte für Reiserecht Jetzt mehr erfahren IHR (REISE)RECHT IN GUTEN HÄNDEN Advocatur Wiesbaden bietet Ihnen folgende Serviceleistungen: Beratung über Gewährleistungsrechte bei Leistungsmängeln Anspruchsanmeldungen gegenüber Reiseveranstaltern und Verhandlunge...

Unser Kommentar, nunmehr in 2. Aufl.
23/05/2021

Unser Kommentar, nunmehr in 2. Aufl.

Advocatur Wiesbaden, die Spezialkanzlei für Reiserecht und Luftverkehrsrecht hat Verstärkung bekommen. Neben Prof. Ronal...
19/03/2021

Advocatur Wiesbaden, die Spezialkanzlei für Reiserecht und Luftverkehrsrecht hat Verstärkung bekommen. Neben Prof. Ronald Schmid und Holger Hopperdietzel arbeitet nun auch Rechtsanwalt Reinhard Becker mit uns und unterstützt das Team mit seiner 30-jährigen Erfahrung im Reiserecht. Drei kompetente Reiserechtler, jeder mit 25 bis 30 Jahren Erfahrung im Reiserecht, das ist der Garant für optimale Vertretung von Reisenden und Fluggästen. Wie bisher, besteht das Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung weiterhin fort und wird auch so bleiben.

Probleme mit dem Flug? Verspätung, Annullierung, Überbuchung?100% Stornokosten bei annulliertem Flug?Stornokosten bei PauschalreisenAnfechtung touristischer Verträge durch Reiseveranstalter / Fluggesellschaften Verspätung / Annullierung Stornokosten Flugtickets Stornokosten Pauschalreise Anfecht...

27/06/2020
14/06/2020

Heute hat mich Ronald Schmid darüber informiert, dass der EuGH entschieden hat, dass eine wegen einer großen Verspätung von der Fluggesellschaft geleistete Ausgleichszahlung nicht gemäß Art. 12 Abs. 1 Fluggastrechte-VO auf den gegen den Reiseveranstalter bestehenden Anspruch auf Minderung des Reisepreises (wegen der Verspätung) angerechnet werden kann; Beschluss vom 28. Mai 2020, Rechtssache C-153/19.
Der EuGH kann durch Beschluss anstelle durch Urteil entscheiden, wenn keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit der Auslegung durch die Kammer bestehen, also wenn es sich um eine einfache Rechtsfrage handelt. Dann stellt sich aber die Frage, warum der Bundesgerichtshof im Urteil vom August 2019 die Anrechnung der geleisteten Ausgleichszahlung noch zugelassen hat, ohne seinerzeit ein Vorlageverfahren an den EuGH zu richten. Dies ist aber eine andere Frage. Der EuGH hat unter anderem folgendes ausgeführt:

"Zum anderen sollen mit dem aufgrund eines Anspruchs auf Minderung des Preises der Pauschalreise geschuldeten Ausgleich individuelle Schäden und nicht die Unannehmlichkeit ersetzt werden, für die nach der Verordnung Nr. 261/2004 pauschale Ausgleichsleistungen gewährt werden, was ebenfalls das vorlegende Gericht zu prüfen hat."

Die Kammer hat darauf abgestellt, dass die Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung einen anderen Schaden abdecken soll, als der Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Dies ist seit Jahren meine Begründung gegen eine Anrechnung, die von nahezu allen Gerichten in Deutschland als völlig untragbar und unzutreffend angesehen wurde. Schön zu sehen, dass der Europäische Gerichtshof die Sache ebenso beurteilt, wie ich sie bereits seit langem vor vielen Amts- und Landgerichten vertreten habe.

Adresse

Wiesbaden
65187

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+49611991660

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Fluggasthelfer- die Spezialkanzlei für Fluggäste erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen