17/03/2020
Ihre Rechte bei Flugannullierungen
In der derzeitigen „Corona Krise“ kommt es zu immer mehr Flugannullierungen, sei es durch Grenzschließungen oder Sicherheitsmaßnahmen durch die Fluggesellschaften selbst, die für die Sicherheit Ihrer Passagiere die Flüge stornieren.
Dann stellt sich für viele Reisende die Frage welche Rechte man eigentlich hat und ob man sein Geld zurückbekommt.
Die Fluggesellschaften bieten derzeit vermehrt die Möglichkeit die gebuchten Flüge auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen. Dies ist eine Möglichkeit, damit Ihre Flüge nicht verfallen und Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Eine andere Möglichkeit besteht jedoch, wenn die Flüge bereits annulliert wurden und Sie Ihre Reise gar nicht erst antreten können. Dann haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit die Kosten für den Flug zurückzufordern.
Beachten Sie aber, dass Sie, wenn Sie einmal Ihre Flüge umgebucht haben, die Zahlungen nicht mehr zurückfordern können. Dann haben Sie sich nämlich zur Umbuchung entschieden und diese auch akzeptiert.
Es ist daher für diejenigen Personen, die die gesamten Flugkosten erstattet bekommen möchten und keine Umbuchung vornehmen möchten wichtig, den Flugstatus immer wieder zu überprüfen. Wenn Ihr Flug annulliert wurde besteht für Sie die Möglichkeit die Kosten zurückfordern.
Sollten Sie reiserechtliche Fragen haben oder Ihre Rechte mit Hilfe eines Rechtsanwaltes einfordern wollen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und berate Sie individuell auf Ihren jeweiligen Fall bezogen.