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Eigenbedarfskündigung durch die eGbR – auch nach dem MoPeG noch zulässig?Das LG Bochum hatte über eine Frage zu entschei...
28/08/2026

Eigenbedarfskündigung durch die eGbR – auch nach dem MoPeG noch zulässig?

Das LG Bochum hatte über eine Frage zu entscheiden, die seit Inkrafttreten des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) viele Gemüter bewegt: Darf sich eine eingetragene GbR (eGbR) noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen?
Bislang war anerkannt, dass eine vermietende GbR sich analog § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB auf den Eigenbedarf eines Gesellschafters stützen kann – begründet mit einer durch die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR entstandenen Regelungslücke. Mit der ausdrücklichen Regelung dieser Rechtsfähigkeit in § 705 Abs. 2 BGB durch das MoPeG hält der überwiegende Teil der Literatur diese Argumentation für überholt: Die eGbR stehe nun eher OHG oder KG gleich, die sich nicht auf den Eigenbedarf einzelner Gesellschafter berufen dürfen. Konsequent hatten sowohl das AG Bochum als auch das AG Hamburg in vergleichbaren Fällen die Eigenbedarfskündigung zuletzt versagt.
Das LG Bochum widerspricht dem nun in der Berufungsinstanz: Der Gesetzgeber habe mit dem MoPeG lediglich bestehende Rechtsprechung kodifizieren, nicht aber mietrechtliche Fragen neu regeln wollen. Eine vollständige Entkopplung der eGbR von ihren Gesellschaftern sei schon deshalb nicht anzunehmen, weil die persönliche Haftung der Gesellschafter (§ 721 BGB) fortbestehe.
Die Revision zum BGH ist zugelassen und wurde eingelegt – Karlsruhe wird also klären müssen, welcher Linie zu folgen ist. Für die Praxis (insbesondere Familien- und Ehepaar-GbRs im Immobilienbereich) eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite.

Der derzeitige Steuerfreibetrag zugunsten von Kindern liegt bei 400.000,00 €. Vererbt eine Mutter oder ein Vater an ihr ...
21/08/2026

Der derzeitige Steuerfreibetrag zugunsten von Kindern liegt bei 400.000,00 €. Vererbt eine Mutter oder ein Vater an ihr oder sein Kind eine Wohnimmobilie im Wert von 800.000,00 €, kann schnell Erbschaftsteuer im mittleren fünfstelligen Bereich anfallen. Hierbei darf man nicht übersehen, dass in vielen Familien das Vermögen beim Erbfall nur deshalb so hoch ist, weil die Immobilie so wertvoll ist.

„Flüssiges“ Geldvermögen ist in selber Höhe nur selten vorhanden. Die Erbschaftsteuer ist jedoch sofort fällig und wird vom Finanzamt auch eingefordert. Deshalb bleibt oft kaum Zeit, das langjährige Familienheim erst zu verkaufen, was ebenso oft aufgrund des emotionalen Wertes kaum gewünscht sein dürfte.

Das Mittel der Wahl ist eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge: Hierbei wird das Familienheim von den Eltern auf eines oder mehrere Kinder als Schenkung übertragen. Eine solche, freilich unentgeltliche, Schenkung erfolgt unter weitreichenden Auflagen. So werden die Eltern sich nach Vollzug der Schenkung und dem Eigentumswechsel kaum von ihren Kindern aus dem Haus herausklagen lassen wollen. Deshalb wird ihnen bei der Schenkung ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch eingeräumt. So bleiben die faktischen Verhältnisse gleich und die Eltern müssen aus dem Familienheim nicht ausziehen.

Das OLG Köln hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (v. 19.12.2025, Az. 5 U 87/25) bekräftigt, dass Patienten zwar grun...
14/08/2026

Das OLG Köln hat in einem aktuellen Hinweisbeschluss (v. 19.12.2025, Az. 5 U 87/25) bekräftigt, dass Patienten zwar grundsätzlich einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Rückzahlung eines unzulässig vereinbarten Pauschalhonorars haben können, dieser jedoch regelmäßig der dreijährigen Regelverjährung nach § 195 BGB unterliegt.
Hintergrund ist die vom BGH mit Urteil vom 4.4.2024 (III ZR 38/23) bestätigte Anwendbarkeit der GOÄ auch auf ambulante Leistungen juristischer Personen. Pauschalpreisvereinbarungen verstoßen gegen § 2 Abs. 2 GOÄ und sind nach § 125 BGB nichtig – der gezahlte Betrag kann grundsätzlich nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB zurückgefordert werden.
Im entschiedenen Fall half dies der klagenden Patientin dennoch nicht: Die Verjährungsfrist begann bereits mit der Leistung im Jahr 2017 zu laufen. Ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns wegen unsicherer Rechtslage lehnte das OLG ab, da die Frage der GOÄ-Anwendbarkeit auf juristische Personen keinen ernsthaften Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur begründet habe. Auch Schadensersatz- und Herausgabeansprüche wegen unterlassener Aufklärung bzw. unerlaubter Handlung verneinte der Senat.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass betroffene Patienten Rückforderungsansprüche zeitnah geltend machen sollten – ein Zuwarten auf höchstrichterliche Klärung schützt vor Verjährung regelmäßig nicht.

Wir beraten gerne zu den Voraussetzungen einer wirksamen Gebührenvereinbarung und Abrechnung.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus e...
07/08/2026

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch auf Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts haben – auch wenn hierfür ein Eingriff in die Fassade erforderlich ist (Urteil v. 17.7.2026, V ZR 162/25).
Zwar handelt es sich um eine bauliche Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG, die eines Beschlusses bedarf. Ein Gestattungsanspruch besteht jedoch bereits dann, wenn andere Eigentümer durch die Maßnahme nicht über das bei geordnetem Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die bloße Befürchtung künftiger Lärmbelästigung reicht dafür nicht aus – entscheidend sind die Einhaltung der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) und ein ausreichender Abstand zu schutzwürdigen Bereichen wie Schlafzimmerfenstern. Treten im Betrieb tatsächlich unzumutbare Immissionen auf, bleiben betroffenen Eigentümern nachträgliche Abwehransprüche, die in der Regel auf zeitliche Nutzungsbeschränkungen hinauslaufen.
Angesichts steigender Temperaturen dürfte die Entscheidung für viele Eigentümergemeinschaften praxisrelevant werden.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber ...
17/07/2026

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Acht Wochen vor Beginn der Elternzeit des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber ihm nicht mehr kündigen. Teilt er die Zeit auf mehrere Abschnitte auf, gilt vor jedem der besondere Kündigungsschutz.
Eltern können pro Kind bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen und diese auf mehrere Zeitabschnitte verteilen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun in seinem Urteil vom 18.06.2026, Az. 2 AZR 213/25 entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG vor jedem einzelnen Elternzeitabschnitt greift – auch dann, wenn alle Zeiträume bereits mit einem einzigen Antrag angemeldet wurden.

Den gesamten Beitrag finden Sie in unserem Blog auf unserer Website www.weidmann-amin.de

Ein Patient nennt Sie gefährlich, zweifelt Ihren Titel an und empfiehlt, Ihre Praxis zu meiden. Müssen Sie das hinnehmen...
10/07/2026

Ein Patient nennt Sie gefährlich, zweifelt Ihren Titel an und empfiehlt, Ihre Praxis zu meiden. Müssen Sie das hinnehmen? Nein – wenn die Kritik nachweislich falsch ist. Das Landgericht Essen hat die Grenzen der Meinungsfreiheit für Bewertungsportale neu vermessen (LG Essen, Urteil vom 9. September 2024, Az. 4 O 176/23).

Den gesamten Beitrag zu dieser Entscheidung finden Sie in unserem Blog auf unserer Website www.weidmann-amin.de

Das Amtsgericht Hannover hat sich kürzlich mit einem Fall beschäftigt, dem viele Urlauber begegnen. Blockierte Liegen am...
26/06/2026

Das Amtsgericht Hannover hat sich kürzlich mit einem Fall beschäftigt, dem viele Urlauber begegnen. Blockierte Liegen am Pool mit Handtüchern, meist schon frühmorgens. Es hat dazu entschieden: Bleiben die Liegen wegen solcher "Handtuchreservierungen" dauerhaft unzugänglich und greift das Hotel nicht ein, dann gilt die Reise als mangelhaft. Der Veranstalter muss in diesem Fall hinnehmen, dass sein Kunde den Reisepreis gemindert hat.

Dem Fall liegt ein Reisender zugrunde, der für seine Familie eine Pauschalreise auf die Insel Kos für insgesamt 7.186 € gebucht hatte. Zur Ausstattung des Hotels gehörten sechs Pools und eine entsprechend großzügige Anzahl an Liegen. Die Hausordnung des Hotels untersagte das Reservieren von Liegen sogar ausdrücklich. Der Urlauber musste jedoch feststellen, dass bereits ab 6 Uhr morgens nahezu sämtliche Liegen regelmäßig mit Handtüchern belegt waren, während die zu den Handtüchern gehörenden Gäste größtenteils abwesend blieben.
Diesen Zustand zeigte der Reisende bereits am ersten Tag bei der Reiseleitung erfolglos an. Die Familie musste täglich den Kampf um die Liegen bestreiten und oft vergeblich nach freien Liegen suchen. Bei vier Personen mussten die Kinder der Familie meist auf Handtüchern auf dem Boden liegen. Eine Abhilfe durch das Hotel erfolgte bis zum Ende der Reise nicht.
Das Gericht entschied, dass in einem solchen Fall die Pauschalreise mangelhaft im Sinne des § 561 i BGB ist.

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Eigentlich kann man ein überschuldetes Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Ist einem Erben die Überschuldung ab...
19/06/2026

Eigentlich kann man ein überschuldetes Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Ist einem Erben die Überschuldung aber nicht bekannt, kann ihm noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen.

Hintergrund dieses Urteils war die testamentarische Einsetzung des Sohnes aus erster Ehe zum Erben durch den Erblasser. Vater und Sohn hatten zuletzt keinen Kontakt mehr zueinander, sodass der Sohn keine Kenntnis von dem Vermögen seines Vaters hatte. Die Witwe übernahm die Bestattungskosten von rund 7.500 €, die sie von dem Sohn erstattet haben wollte, denn dieser hatte die Erbschaft nicht ausgeschlagen.
Der Sohn erklärte jedoch erfolgreich die Anfechtung der Erbschaftsannahme gem. §§ 1954, 1955, 1957 BGB, da er nicht gewusst habe, dass die Bestattungskosten zu den Nachlassverbindlichkeiten gehörten und der Nachlass damit überschuldet sei.

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Eine etwa zwei bis drei Zentimeter große Lücke im Pflaster einer Altstadt begründet keinen Schadensersatzanspruch, auch ...
12/06/2026

Eine etwa zwei bis drei Zentimeter große Lücke im Pflaster einer Altstadt begründet keinen Schadensersatzanspruch, auch wenn man in der Lücke mit seinem Schuh hängen bleiben kann.
Geklagt hatte eine Frau, die in der Nähe einer historischen Innenstadt wohnt. Der Weg im Bereich der Stadtmauer ist ein häufig genutzter Fußweg, der mit einer sehr alten Steinpflasterung versehen ist. Im Sommer 2021 kam es zum behaupteten Unfallereignis: Auf dem Weg in die Stadt sei sie mit ihrem Schuh in einer mehrere Zentimeter großen Lücke zwischen den Steinen hängen geblieben und gestürzt. Dabei habe sie sich einen komplizierten Schulterbruch zugezogen. Sie verlangte deshalb mindestens 4.000 € Schmerzensgeld und war der Meinung, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Die Klage blieb ohne Erfolg.

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In der Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise liegt mangels Rechtsbindungswillens noch ke...
05/06/2026

In der Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise liegt mangels Rechtsbindungswillens noch kein Angebot im Sinne von §§ 145 ff. BGB zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Das hat das OLG Frankfurt am Main entschieden.
Geklagt hatte ein Hotelbetreiber. Das Hotel hatte unter dem Betreff "Zimmeranfrage" eine E-Mail erhalten. In dieser hieß es unter anderem: "Gerne würden wir in Ihrem Haus folgende Zimmer reservieren". Weiterhin enthielt die Mail zwei konkrete Zeiträume sowie eine Gästeanzahl. Auf eine Reservierungsbestätigung mit Bitte um Zusendung der Gästeliste bekam das Hotel keine Antwort. Das Hotel hielt die Zimmer trotzdem frei und stellte dann 90 Prozent der Gesamtkosten in Rechnung. Über diese Kosten in Höhe von gut 10.000 Euro wurde nun gestritten. Das Frankfurter Landgericht hatte der Klage noch stattgegeben, doch die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten beim OLG hatte wiederum Erfolg.

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