01/06/2026
Richtige Entscheidung des OLG Köln. Da fragt man sich schon wer so alles an einem Amtsgericht urteilen darf.
"...Die Kölner Justiz-Instanz kritisierte die Strafzumessung scharf. Ihre Feststellung: Die ausländische Staatsangehörigkeit allein rechtfertigt keine höhere Strafe. Es existiert keine „gesteigerte Pflicht“ für Nicht-Deutsche, sich im Gastland gesetzestreu zu verhalten. Darüber hinaus monierte das OLG, dass die Tatsache, dass der Mann ein unbeschriebenes Blatt war, vom Amtsgericht ignoriert wurde..."
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Die Staatsangehörigkeit darf bei der Strafzumessung keine Rolle spielen. Ein Urteil mit Signalwirkung.