11/08/2026
Wieder galt es, einen Mandanten gegen den Vorwurf der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall zu verteidigen. Minimum zwei Jahre Freiheitsstrafe drohten. Dem Werler wurde vorgeworfen, die starke Alkoholisierung einer 18jährigen ausgenutzt und sodann mit ihr den Beischlaf vollzogen zu haben. Dass es zuvor mehrfach zu einvernehmlichem Sexualverkehr mit der Instagrambekanntschaft gekommen war, räumte die Zeugin ein. Man habe eine Freundschaft+ gepflegt. Diesmal sei das Liebesspiel aber nicht geplant gewesen. Sie habe am anderen Morgen nach dem nächtlichen Genuss mehrerer Vodka/RedBull-"Mischen" schlichtweg keinerlei Erinnerung mehr an den Vorgang. Eine hinzugezoge Gutachterin bestätigte, dass der Konsum einer halben Flasche Vodka bei der zierlichen Frau tatsächlich zu einer BAK von 2,8 Promile führen konnte und einen sog. "Blackout" erklären könne. Dennoch sei nachvollziehbar, dass sie beim Akt handlungsfähig gewesen sei und der Partner von einer einvernehmlichen Aktion ausgehen durfte. Der Mandant wurde freigesprochen.