30/04/2026
Vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde heute der Angeklagte beim Amtsgericht Gelsenkirchen freigesprochen. Mit Strafbefehl war dem Berufskraftfahrer einer Werler Spedition zunächst neben einer Geldstrafe zudem die Fahrerlaubnis für die Dauer von zumindest 9 Monaten entzogen worden. Er soll mit seinem 40 t-Sattelzug ein grosses Schiebetor einer Firmenzufahrt aus der Verankerung gerissen haben, sodass dieses umfiel. Sodann soll er sich in Kenntnis des Unfalles entfernt haben, nachdem er ausgestiegen und sich den Schaden angesehen habe. Behaupteter Sachschaden 15.000 €. Der Unfallhergang ist videotechnisch sogar festgehalten worden. Dem Mandanten konnte nicht nachgewiesen werden, dass er die Kollision mit dem Rolltor bemerkt hatte. Ein 40 Tonner wackelt halt nicht so schnell! 🤷♂️ Schlaflose Nächte sind damit erstmal vorbei...