04/07/2017
Nun zieht sich das Thema Patientenverfügung seit nahezu 20 Jahren wie ein roter Faden durch meine berufliche Laufbahn. Ich weiß schon gar nicht mehr, wie viele Seminarveranstaltungen ich hierzu schon gehalten und dabei oft mit den Teilnehmern auch ihre eigenen Verfügungen erarbeitet habe. Unzählig auch die Termine, in denen Einzelpersonen, Ehepaare oder ganze Familien mit mir zusammen ihre Vorsorge ganz individuell erarbeiteten. Natürlich müssen in einer Patientenverfügung – um der Gesetzgebung und Rechtsprechung Genüge zu tun – möglichst konkrete Handlungsanweisungen erteilt werden, damit sie überhaupt brauchbar ist. Sehr schwierig! Mir persönlich bereitet es großes Unbehagen, möglichst ausführlich und konkret Handlungsanweisungen dafür zu geben, wann und unter welchen Umständen ich keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünsche. Soll ich doch rechtsverbindliche Regelungen für einen Fall treffen, von dem ich nicht weiß, ob er morgen, in 10 oder in 20 Jahren eintritt. …ich nicht weiß, welche glücklichen oder unglücklichen Umstände dann zusammentreffen … ich nicht weiß, welche Möglichkeiten die Medizin dann anbieten wird… ich außerdem behaupte, dass „unglückliche Umstände“ wie z.B. eine weit fortgeschrittene Demenz nicht zwangsläufig eine „nicht mehr lebenswerte Situation“ darstellen: Ein dementer Mensch kann in der Erkenntnis seines eigenen Verfalls sehr mit seinem Los hadern, unglücklich sein, verbittern, nicht mehr leben wollen … genauso gibt es aber auch hochgradig demente Menschen, die den Tag genießen und glücklich sind, obwohl sie vielleicht nicht einmal mehr ihre nächsten Angehörigen erkennen …
Nun wurde ich zufällig auf die „spirituelle Verfügung“ von Dr. Franco Rest, Professor für Erziehungswissenschaften, Sozialphilosophie / Sozialethik und Pflegewissenschaft an der Fachhochschule Dortmund aufmerksam. Er bietet einen ganz neuen Ansatz, in dem überhaupt keine medizinischen Anweisungen vorhanden sind. Die „spirituelle Verfügung“ ist auch kein Formular, das man ausfüllen oder ankreuzen könnte. Es handelt sich um einen Fragenkatalog, anhand dessen sich der Verfasser selber reflektieren kann – ein Instrument, um herauszufinden, wer man ist und was einem wirklich wichtig ist. Wer diesen Fragenkatalog beantwortet, erzählt viel von sich als Mensch und seinen Werten. Im besten Fall ein Schriftstück, das den Ärzten und Angehörigen eine wichtige Hilfestellung ist bei der Entscheidung, lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden oder fortzuführen. Rein juristisch empfiehlt es sich natürlich unter keinen Umständen, auf eine „herkömmliche“ Patientenverfügung mit medizinischen Handlungsanweisungen zu verzichten. Die „spirituelle Verfügung“ bietet sich aber als geniale Ergänzung im Sinne eigener Wertvorstellungen an.