Bürthel Anwälte

Bürthel Anwälte Das Team unserer Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihren Mandanten unter Einsatz aller rechtlich möglichen Mittel, zur Seite zu stehen.

Qualifiziertes Wissen und Engagement, gepaart mit beruflicher Erfahrung und dem ständigen Bestreben nach Weiterbildung, sind dabei die Basis. Regelmäßige Fortbildungen sind für uns selbstverständlich, sodass wir unseren Mandanten eine stets qualitativ hochwertige Bearbeitung ihrer Angelegenheiten bieten können. Zusätzlich haben wir ein Qualitätsmanagement eingeführt, welches uns hilft, unsere Leis

tungen für Sie ständig zu überprüfen und zu verbessern. Sie erhalten von uns immer eine klare rechtliche Empfehlung, die sowohl ihre persönlichen Interessen, als auch die aktuelle Ausgangslage berücksichtigt. Diesbezüglich ist uns sehr wichtig, dass unsere Beratung für Sie, als unseren Mandanten, klar und verständlich aufgebaut ist. Erreichbarkeit und eine zügige Bearbeitung sind für uns wesentliche Dienstleistungsmerkmale. Sollten Sie in einem laufenden Mandat eine rechtliche Frage haben, so werden Sie, möglichst umgehend, jedoch spätestens am Vormittag des Folgetages, von Ihrem Rechtsanwalt zurückgerufen. Auch eine zeitnahe Vergabe eines persönlichen Termins in unserer Kanzlei ist für uns selbstverständlich. Erreichen können Sie uns unter unserer Festnetznummer, per Fax oder auch per E-Mail. In dringenden Notfällen sind wir auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten auf unserem Diensthandy für Sie erreichbar. Selbstverständlich können Sie mit uns auch über Geld sprechen. Im Erstgespräch klären wir Sie genauestens darüber auf, welche Kosten auf Sie zukommen, sollten Sie einen Rechtsstreit planen oder abwehren wollen. Vor einer genauen Honorarinformation fallen folglich auch keine Kosten für Sie an.

Mitarbeiter*in auf Minijob-Basis gesucht Für unsere Kanzlei in Weilerbach suchen wir ab sofort eine Aushilfe auf Minijob...
16/01/2023

Mitarbeiter*in auf Minijob-Basis gesucht
Für unsere Kanzlei in Weilerbach suchen wir ab sofort eine Aushilfe auf Minijob-Basis zur Unterstützung im Büro. Aufgrund des Umzugs in andere Räumlichkeiten ist die Stelle erst einmal befristet bis Ende März 2023. Bei Interesse kann der Minijob in den neuen Räumlichkeiten fortgesetzt werden.
Spezielle Kenntnisse sind nicht notwendig. Büro-Erfahrung (übliche Büroabläufe, Organisation, etc) ist allerdings von Vorteil.
Zu den Aufgabengebieten zählt unter anderem:
- Posteingänge zusortieren
- Wiedervorlagen setzen
- Akten sortieren
- Telefondienst
Die Arbeitszeit kann während der üblichen Bürozeiten flexibel eingeteilt werden.
Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung (Anschreiben und Kurzlebenslauf) bitte an: [email protected]

Mitarbeiter*in auf Minijob-Basis gesucht Für unsere Kanzlei in Weilerbach suchen wir ab sofort eine Aushilfe auf Minijob...
12/01/2023

Mitarbeiter*in auf Minijob-Basis gesucht

Für unsere Kanzlei in Weilerbach suchen wir ab sofort eine Aushilfe auf Minijob-Basis zur Unterstützung im Büro. Aufgrund des Umzugs in andere Räumlichkeiten ist die Stelle erst einmal befristet bis Ende März 2023. Bei Interesse kann der Minijob in den neuen Räumlichkeiten fortgesetzt werden.

Spezielle Kenntnisse sind nicht notwendig. Büro-Erfahrung (übliche Büroabläufe, Organisation, etc) ist allerdings von Vorteil.

Zu den Aufgabengebieten zählt unter anderem:
- Posteingänge zusortieren
- Wiedervorlagen setzen
- Akten sortieren
- Telefondienst

Die Arbeitszeit kann während der üblichen Bürozeiten flexibel eingeteilt werden.

Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung (Anschreiben und Kurzlebenslauf) bitte an: [email protected]

23/11/2020

HAT IHR ARBEITGEBER IHNEN GEKÜNDIGT ODER EINEN AUFHEBUNGSVERTRAG VORGELEGT? EVENTUELL BEDINGT DURCH CORONA?

Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, empfiehlt es sich auf jeden Fall, diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerne helfe ich Ihnen hier weiter. Die Erstberatung hierfür kann ich Ihnen völlig kostenfrei anbieten.
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt haben, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, diesen rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterschreiben. Hierfür können Sie mein Büro jederzeit, zur Terminsvereinbarung, kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis:
Aus aktuellem Anlass (Corona-Virus) weisen wir darauf hin, dass Termine in unserer Kanzlei immer noch möglich sind. Unsere Kanzlei hat aktuell regulär für Sie geöffnet. Um der Situation und Ihnen, als unseren Mandanten, gerecht zu werden, verzichten wir jedoch auf das Händeschütteln und halten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand. Bitte tragen Sie außerdem Ihren Mund-Nasen-Schutz.

Sollten Sie Erkältungssymtome haben, bitten wir Sie, uns telefonisch zu kontaktieren, damit wir Ihren Termin verschieben können. Selbiges gilt, sollten Sie in Kontakt mit einer infizierten Person gestanden haben.

Auch die Hygienemaßnahmen haben wir dementsprechend angepasst. Sämtliche Flächen, mit den Sie in Berührung kommen können, werden vor Ihrem Besuch frisch desinfiziert, sodass Sie sich hier keine Gedanken machen müssen.

Würden Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren, sind jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage oder möchten einfach ein potenzielles Ansteckungsrisiko vermeiden? In diesem Fall können wir gerne auch einen telefonischen Besprechungstermin mit Ihnen vereinbaren.

23/11/2020

Unsere Kanzlei hat dauerhaft geschlossen.

30/04/2020

HAT IHR ARBEITGEBER IHNEN GEKÜNDIGT ODER EINEN AUFHEBUNGSVERTRAG VORGELEGT? EVENTUELL BEDINGT DURCH CORONA?

Sollten Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, empfiehlt es sich auf jeden Fall, diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerne helfe ich Ihnen hier weiter. Die Erstberatung hierfür kann ich Ihnen völlig kostenfrei anbieten.

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt haben, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, diesen rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterschreiben. Hierfür können Sie mein Büro jederzeit, zur Terminsvereinbarung, kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis:
Für die Abwicklung eines Mandats ist ein Termin vor Ort in unserer Kanzlei nicht zwingend erforderlich, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sein oder sollten Sie eine potentielle Ansteckungsgefahr vermeiden wollen.

Sollten Sie einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren wollen, weisen wir darauf hin, dass wir, um der Situation und Ihnen, als unseren Mandanten, gerecht zu werden, aktuell auf das Händeschütteln verzichten und den notwendigen Mindestabstand einhalten.

Auch die Hygienemaßnahmen haben wir dementsprechend angepasst. Sämtliche Flächen, mit den Sie in Berührung kommen können, werden vor Ihrem Besuch frisch desinfiziert, sodass Sie sich hier keine Gedanken machen müssen. Außerdem steht unseren Mandanten Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.

Unser Einkaufs-Service:Heute für eine Kundin unterwegs nach Reichenbach-Steegen 🙌🏻.Da die Kundin sich nicht von einem Tr...
02/04/2020

Unser Einkaufs-Service:
Heute für eine Kundin unterwegs nach Reichenbach-Steegen 🙌🏻.
Da die Kundin sich nicht von einem Trinkgeld abbringen ließ, wir allerdings keine Trinkgelder annehmen möchten, haben wir uns dazu entschlossen, diese aufzurunden und an den Tierlebenshof Hunsrück-Mosel zu spenden.

Kennen Sie jemanden, der aufgrund seines Alters zur Risikogruppe gehört und nicht mobil ist?
In diesem Fall können Sie unsere Kontaktdaten gerne an die betroffene Person weitergeben, da wir im Moment einen kostenlosen Einkaufs-Service in der Verbandsgemeinde Weilerbach anbieten 🙌🏻.

Dabei unterstützt uns der Edeka Haag in Weilerbach, den wir für eine Zusammenarbeit gewinnen konnten - danke dafür 😊.

(Den genauen Ablauf bzgl. des Einkaufs-Service können Sie unserem letzten Post entnehmen.)

Werbung wegen Markennennung

26/03/2020

EINKAUFS-SERVICE IN DER VG WEILERBACH

In der aktuellen Situation würden wir gerne unserer Verbandsgemeinde und ihren Einwohnern helfen. Deshalb haben wir uns entschlossen, unseren älteren Mitbürgern, die auf Unterstützung angewiesen sind, in unserer Verbandsgemeinde einen kostenlosen Einkaufs-Service anzubieten, um einen Beitrag zur Verbesserung der jetzigen Situation zu leisten.

Kennen Sie jemanden in der Nachbarschaft, der eventuell Unterstützung benötigt? Bitte informieren Sie denjenigen darüber.

Für den Einkaufs-Service konnten wir den Edeka Haag in Weilerbach für eine Zusammenarbeit gewinnen.

Ablauf:
Wenn Sie etwas benötigen, setzen Sie sich einfach telefonisch mit unserem Büro unter 06374 / 929 90 20 in Verbindung. Bestellungen werden Montag bis Freitag von 09:00 - 11:00 Uhr entgegen genommen und von uns an den Edeka Haag weitergegeben. Ihre Bestellung wird dort vorbereitet.
Das für den Einkauf benötigte Geld stecken Sie bitte in einen Briefumschlag. Dieser wird dann von einem Mitarbeiter unserer Kanzlei bei Ihnen zu Hause abgeholt. Ihr Restgeld erhalten Sie von uns, zusammen mit den Waren und der Rechnung von Edeka, bis an die Haustür geliefert.
Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung durch uns nach freier Kapazität erfolgt.
Bei Edeka Haag werden aktuell nur haushaltsübliche Mengen verkauft. Sollte ein Produkt nicht verfügbar sein, kann es nicht geliefert werden. Auch auf bestimmte Markenwünsche kann leider nicht eingegangen werden.

19/03/2020

KÜNDIGUNG ODER AUFHEBUNGSVERTRAG, BEDINGT DURCH DIE AKTUELLE SITUATION (CORONA), ERHALTEN?

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt?

Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben, empfiehlt es sich auf jeden Fall, diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerne helfe ich Ihnen hier weiter. Im Falle einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber können wir Ihnen außerdem eine kostenlose Erstberatung anbieten.

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt haben, ist es auf jeden Fall empfehlenswert, diesen rechtlich prüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterschreiben. Hierfür können Sie mein Büro jederzeit, zur Terminsvereinbarung, kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Hinweis:
Für die Abwicklung eines Mandats ist ein Termin vor Ort in unserer Kanzlei nicht zwingend erforderlich, sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sein oder sollten Sie eine potentielle Ansteckungsgefahr vermeiden wollen.

Sollten Sie einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren wollen, weisen wir darauf hin, dass wir, um der Situation und Ihnen, als unseren Mandanten, gerecht zu werden, aktuell auf das Händeschütteln verzichten und einen gewissen Mindestabstand einhalten.

Auch die Hygienemaßnahmen haben wir dementsprechend angepasst. Sämtliche Flächen, mit den Sie in Berührung kommen können, werden vor Ihrem Besuch frisch desinfiziert, sodass Sie sich hier keine Gedanken machen müssen.

13/03/2020

Ausfallende Veranstaltungen durch Corona-Virus

Wie sich der aktuellen Stand bzgl. Corona weiterentwickelt, ist noch ungewiss. Aufgrund der momentanen Lage werden in Deutschland allerdings immer mehr Veranstaltungen abgesagt. So zuletzt die Tourismus-Börse in Berlin und die Veggieworld in Hamburg.
Es ist allerdings auch fraglich, wie es mit anderen Großveranstaltungen und Konzerten aussieht.

Eventuell gehören auch Sie zu den Betroffenen und fragen sich nun, ob Sie auf den Kosten, die Ihnen entstanden sind, sitzen bleiben. Denn in vielen Fällen wird ja nicht nur ein Ticket gekauft, sondern auch noch die Anreise und eine Übernachtung organisiert.

Hauptsächlich kommt es hier darauf an, wer die jeweilige Veranstaltung absagt und aus welchen Gründen.

Grundsätzlich trägt der Veranstalter das Risiko, sollte eine Veranstaltung abgesagt werden. Sollte also ein Veranstalter, aus reiner Sorge um die Gesundheit seiner Besucher, eine Messe, ein Konzert oder eine sonstige Veranstaltung absagen, haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter und können den Kaufpreis zurückverlangen. Unter Umständen können zum Schadenersatzanspruch gegenüber dem Veranstalter auch nicht mehr stornierbare Anreise- und Übernachtungskosten zählen.

Ganz anders sieht es allerdings aus, wenn eine Veranstaltung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt abgesagt wird. Denn in Fällen begründeter Unzumutbarkeit oder „höherer Gewalt“ sind Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte also das jeweils zuständige Gesundheitsamt eine Veranstaltung absagen, so fällt dies unter „höhere Gewalt“. Höhere Gewalt bedeutet, dass der Veranstalter hierauf keinerlei Einfluss hat. In diesen Fällen würden Sie auf den Kosten sitzenbleiben. Diese würden Ihnen nicht erstattet werden.

Erst wenn der Coronavirus von den zuständigen Behörden selbst als Epidemie deklariert werden würde, könnten Veranstalter auch, unabhängig davon, ob das jeweils zuständige Gesundheitsamt die Veranstaltung absagt oder nicht, aufgrund „höherer Gewalt“ absagen. Dann hätten Käufer auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Als Fazit bleibt also festzuhalten, dass es zum aktuellen Zeitpunkt noch darauf ankommt, wer die Veranstaltung abgesagt hat. Sollte der Veranstalter aus reiner Vorsicht absagen, macht er sich schadensersatzpflichtig gegenüber seinen Kunden. Hat das Gesundheitsamt die Veranstaltung abgesagt, fällt dies unter „höhere Gewalt“ und der Veranstalter ist hierfür nicht schadenersatzpflichtig zu machen. In diesem Fall würden Sie Ihr Geld leider nicht zurückbekommen.

(Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und stellt keine verbindliche rechtliche Auskunft dar. Bitte lassen Sie sich in Ihrem individuellen Fall rechtlich beraten. Gerne können Sie sich hierfür zur Terminsvereinbarung mit unserem Büro in Verbindung setzen.)

13/03/2020

Aus aktuellem Anlass (Corona-Virus)

Würden Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren, sind jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage oder möchten einfach ein potentielles Ansteckungsrisiko vermeiden?

In diesem Fall bieten wir Ihnen sehr gerne die Erstbesprechung mit Herrn Rechtsanwalt Bürthel per Skype (Videotelefonie) oder Telefon an. Einer kompletten Abwicklung eines Mandats per Telefon, Skype und E-Mail steht absolut nichts im Wege. Sofern von Ihnen gewünscht, ist kein einziger Termin vor Ort in unserer Kanzlei notwendig.

Setzen Sie sich hierfür gerne mit uns in Verbindung, um die Details zu besprechen.

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Weilerbach

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