23/10/2015
Verfassungsbeschwerden gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen anhängig!
Wenn man Steuern nachzahlen muß, muß man dafür auch ggf. noch Zinsen zahlen, die steuerlich nicht abzugsfähig sind. Bekommt man Steuern zurück, so muß das Finanzamt Zinsen zahlen. Diese Zinsen sollen dann allerdings zu versteuernde Kapitaleinkünfte sein.
Gegen diese Ungleichbehandlung sind inzwischen drei Verfassungsbeschwerden anhängig, eine davon von mir. Wann darüber entschieden wird, steht in den Sternen. Ggf. Steuerbescheide offen halten!