Rechtsanwalt Detlef Hein

Rechtsanwalt Detlef Hein Fachanwalt für Arbeitsrecht Im Jahr 2001 wurde mir der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen. Daneben bin ich u.a.

Mit meiner umfangreichen Berufserfahrung bin ich seit 1995 in der Müritz-Region ein kompetente Begleiter der Mandanten in rechtlichen Fragen. im Mietrecht, demVerkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem allgemeinem Zivilrecht sowie im privaten Baurecht tätig. Ich verstehe mich als Dienstleister, der dem Mandanten komplexe juristische Sachverhalte und Zusammenhänge verständlich macht und bei der D

urchsetzung seiner Interessen hilft. Mit meinem Wissen und meinem Knowhow bin ich sowohl für Privatpersonen als auch für klein- und mittelständische Unternehmen sowie Gewerbetreibende außergerichtlich und gerichtlich tätig. Mein Betreuungsangebot beginnt bereits mit der streitvorbeugenden Beratung. Ein großes Augenmerk lege ich auf eine kontinuierliche langjährige Zusammenarbeit, die das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant festigt.

27/01/2023

Teilzeitarbeit
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird. Der Antrag muss laut § 8 TzBfG spätestens 3 Monate vor dem angestrebten Beginn der Teilzeitarbeit beim Arbeitgeber eingehen. Der Arbeitgeber hat seine Entscheidung spätestens 1 Monat vor Beginn der Teilzeitarbeit bekanntzugeben.

09/11/2022

3. Ausschlussfristen
Im Arbeitsrecht ist die Vereinbarung von Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen, sofern sie nicht innerhalb einer bestimmten Zeit geltend gemacht werden, weit verbreitet. Die Fristen sind in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt und unterschiedlich lang. Sind solche Fristen vereinbart, sollten sie unbedingt eingehalten werden, damit die Ansprüche der Vertragsparteien nicht verfallen und durchgesetzt werden können.

11/08/2022

2. Befristetes Arbeitsverhältnis - Entfristungsklage
Will der Arbeitnehmer feststellen lassen, dass eine Befristung unwirksam ist, muss er spätestens 3 Wochen nach Ablauf der Befristung eine Klage beim Arbeitsgericht erheben.

27/06/2022

Wichtige Fristen im Arbeitsrecht
1. Klagefrist
Will sich der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung wehren, egal ob Änderungskündigung, fristlose Kündigung oder ordentliche Kündigung, muss er innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage bei dem Arbeitsgericht einreichen.

13/06/2022

5. Zwölftelung des Urlaubs
Der Urlaubsanspruch beträgt 1/12 des Gesamturlaubs, wenn

- im Kalenderjahr die Wartezeit von 6 Monaten nicht erfüllt wird (z.B. Beginn Arbeitsverhältnis 1. September, Urlaubsanspruch 4/12)

- das Arbeitsverhältnis vor erfüllter Wartezeit (6 Monate) endet (z.B Beginn Arbeitsverhältnis 1. Juni, Ende 30. Oktober, Urlaubsanspruch 5/12)

- das Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres endet, also bis zum 30. Juni eines Jahres.

01/05/2022

4. Anteiliger Urlaub
Anteiligen Urlaub man für jeden vollen Monat des Bestandes des Arbeitsverhältnisses. Abzustellen ist auf den Beschäftigungsmonat, nicht auf den Kalendermonat. Hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen je Monat, erhält er 8 Tage Urlaub, wenn das Arbeitsverhältnis am 20.04. beginnt und am 19.08. endet. Denselben Urlaubsanspruch hat ein Mitarbeiter, dessen Arbeitsverhältnis am 10.01. beginnt und am 31.05. endet. Für die Zeit vom 10.01 bis 31.01. erwirbt er keinen Urlaubsanspruch.

03/04/2022

3. Urlaub bei Teilzeitarbeit II
Arbeitet der Arbeitnehmer in Teilzeit, wird der Urlaub nicht nach Stunden, sondern nach Tagen, berechnet. Die Teilzeitkraft bekommt den anteiligen Urlaub einer Vollzeitkraft.

Beispiel – unterschiedliche Arbeitstage je Woche
Schwankt die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage (mal 2 Tage, mal 4 Tage) wird das gesamte Jahr betrachtet. Bei einer 5-Tage-Woche wird von 260 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, bei einer 6-Tage-Woche von 312 Arbeitstagen:
Eine Teilzeitkraft arbeitet z.B. an 200 Tagen im Jahr. Im Betrieb gibt es für die Vollzeitkräfte eine 5-Tage-Woche. Eine Vollzeitkraft hat 30 Tage Urlaub. Die Teilzeitkraft hat in diesem Beispiel einen Urlaubsanspruch von 23 Tagen (30 × 200 : 260 = 23).

06/03/2022

2. Urlaub bei Teilzeitarbeit
Arbeite ich in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, wird der Urlaub nicht nach Stunden berechnet, sondern nach Tagen. Die Teilzeitkraft bekommt den anteiligen Urlaub einer Vollzeitkraft.

Beispiel (gesetzlicher Mindesturlaub)
Eine Teilzeitkraft arbeitet an 3 Tagen in der Woche auch an Samstagen. Der gesetzliche Mindesturlaub berechnet sich folgendermaßen: 24 Werktage x 3 Arbeitstage : 6 Werktage. Der Urlaub beträgt 12 Werktage im Jahr.

Beispiel 5-Tage Woche
Der Arbeitgeber gewährt allen Vollzeitkräften 30 Tage Urlaub. Die Teilzeitkraft arbeitet 3 Tage je Woche. Sie erhält pro Jahr 18 Tage Urlaub (30 × 3 : 5 = 18). Dabei ist es egal, ob die Teilzeitkraft an jedem Tag nur eine Stunde oder 8 Stunden arbeitet.

06/02/2022

Ich bin immer wieder überrascht, wieviel Unsicherheit es bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Bestimmung des Urlaubsanspruchs gibt. In den nächsten Wochen gibt es daher Informationen rund um die Höhe des Urlaubs.

1. Gesetzlicher Mindesturlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind Werktage, die Tage von Montag bis Samstag. Wer also nur von Montag bis Freitag oder Dienstag bis Samstag arbeitet, hat einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20. Arbeitstagen im Jahr.

3G-Regel am Arbeitsplatz - Folgen für Arbeitgeber und Mitarbeiter1. InhaltDie 3G-Regel gilt für nahezu alle Betriebe, si...
25/11/2021

3G-Regel am Arbeitsplatz - Folgen für Arbeitgeber und Mitarbeiter

1. Inhalt
Die 3G-Regel gilt für nahezu alle Betriebe, sie ist derzeit befristet bis einschließlich 19.03.2022. Eine Ausnahme besteht nur für Betriebe ohne jeglichen Personenkontakt. Zugang zu einem Betrieb erhalten Beschäftigte nur, wenn sie geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das mit entsprechenden Nachweisen belegen.

2. Zugang zum Betrieb, Nachweis
Wer keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis erbringen kann oder will, muss einen negativen Test, um Zugang zum Betrieb zu bekommen, vorlegen. Liegt kein Nachweis oder negativer Test vor, muss der Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden.
Der Beschäftigte muss den Nachweis entweder beim Arbeitgeber hinterlegen oder permanent im Betrieb bei sich führen. Auf Anfrage des Arbeitgebers muss der Beschäftigte das Dokument vorzeigen.

3. Test im Betrieb
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, täglich Tests im Betrieb anzubieten. Macht er hiervon Gebrauch, kann er unter Beachtung der Anforderungen des Datenschutzes selbst den Test überwachen oder geeignete Beschäftigte bzw. Dritte mit der Beaufsichtigung und Dokumentation beauftragen.

4. Kosten
Zwei Tests pro Woche müssen Arbeitgeber schon seit langem allen Beschäftigten auf Basis der Corona-Arbeitsschutzverordnung anbieten. Zudem wurden die kostenlosen Bürgertests wieder eingeführt. Die verbleibenden 2 Tests muss nach derzeitiger Rechtslage der Arbeitnehmer selbst zahlen.

5. Fragerecht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Daten zu erheben, um die 3-G-Pflicht zu kontrollieren. Laut einer Aussage des Bundesarbeits-ministeriums dürfen Arbeitgeber auch mit der neuen 3G-Regel nicht direkt und explizit nach dem Impfstatus fragen. Allerdings darf der Arbeitgeber einen der drei Nachweise verlangen. Wer also die Frage nach dem Impfstatus nicht beantwortet, macht nichts falsch. Er muss sich dann allerdings als „ungeimpft“ behandeln lassen und einen Test beibringen.

6. Datenspeicherung
Der Arbeitgeber darf die personenbezogenen Daten zum Impfstatus für 6 Monate speichern und verarbeiten.

7. Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind noch teilweise unklar. Einigkeit besteht derzeit darin, dass Beschäftigte, die selbstver-schuldet, mangels 3-G-Nachweis, ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, keinen Lohnanspruch haben. Es gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit – kein Lohn.

Außerdem könnten Arbeitgeber eine verhaltensbedingte fristgemäße Kündigung aussprechen, die zunächst eine Abmahnung voraussetzt und immer eine Interessenabwägung erfordert. Letzteres wird von den Arbeitsgerichten am jeweiligen Einzelfall geprüft, wodurch eine große Unsicherheit für die Wirksamkeit einer Kündigung besteht.

8. Weitere Hinweise
Umfangreiche Hinweise findet man unter anderem auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter

Das Ansteckungsrisiko am Arbeitsplatz muss verringert werden. Mit Homeoffice, betrieblichen Schutzmaßnahmen sowie der Bereitstellung von Schutzmasken und Tests soll die Gesundheit von Beschäftigten geschützt und sollen Betriebe offen gehalten werden.

29/09/2021

Teil 8 Arzttermine
Die Zeit, die der Arbeitnehmer beim Arzt verbringt, gehört nicht zur Arbeitszeit. In bestimmten Fällen allerdings, in denen der Arztbesuch nicht in die Freizeit gelegt werden kann, hat der Arbeitnehmer laut § 616 BGB Anspruch auf eine bezahlte Freistellung. Dies gilt bei akuten Beschwerdeoder einem kleineren Unfall. Routineuntersuchungen muss der Arbeitnehmer in seine Freizeit legen.

18/08/2021

Teil 6 Dienstreisen
Fällt die Dienstreisezeit in die regelmäßige Arbeitszeit, so zählt die Reisezeit als Arbeitszeit und wird vergütet.
Ob dies ebenso ist, wenn die Reisezeit in die Freizeit fällt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern verlangt, während des Reisezeit zu arbeiten, z.B. E-Mails zu beantworten, oder Auto zu fahren. Ist dies der Fall, dann gilt die Reisezeit als Arbeitszeit. Sie wird zur restlichen Arbeitszeit hinzugerechnet und beides zusammen darf die im Arbeitszeitgesetz festgelegte Höchstarbeitszeit nicht überschreiten. Kann der Mitarbeiter hingegen im Zug schlafen oder lesen, dann gilt die Reisezeit nicht als Arbeitszeit.
Ob die Reisezeit in der Freizeit vergütet werden muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Diese Frage kann jedoch im Arbeitsvertrag, in Betriebsvereinbarungen oder im Tarifvertrag geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, dann kommt es laut § 612 BGB darauf an, ob der Mitarbeiter für die Tätigkeit üblicherweise eine Vergütung erwarten kann

Adresse

Zum Amtsbrink 15
Waren
17192

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 16:00

Telefon

+4939917475891

Webseite

http://www.arbeitsrechtwaren.de/

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