22/06/2026
Ja, tatsächlich: Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar Kosten für Tierbetreuung steuerlich berücksichtigt werden, zum Beispiel, wenn der Dogsitter ins eigene Zuhause kommt. Wieder so ein Steuerdetail, das viele gar nicht auf dem Schirm haben. 🐶
Quelle: § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) sowie BFH-Urteil vom 04.09.2019, Az. VI R 13/18.