17/08/2026
Ein Aufhebungsvertrag wird oft in einer angespannten Situation vorgelegt: Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis „im gegenseitigen Einvernehmen“ beenden, legt ein scheinbar faires Angebot auf den Tisch und bittet um eine schnelle Unterschrift. Genau hier ist Vorsicht geboten. Anders als bei einer Kündigung beenden Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrer Unterschrift selbst – und verzichten damit unter Umständen auf Kündigungsschutz, Fristen und bares Geld.
Aufhebungsvertrag erhalten? Was Sie zu Sperrzeit, Abfindung, Freistellung und Verhandlung wissen müssen – Tipps vom Anwalt für Arbeitsrecht in Würzburg.