05/04/2023
https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/fristlose-kuendigung-und-annahmeverzug/
Wir hatten in unserem letzten Newsletter auf unserer Homepage über aktuelle Entwicklungen der Rechtssprechung hinsichtlich des Annahmeverzuges bei einer unwirksamen Kündigung berichtet. Justament letzte Woche gab es dazu eine neue Entscheidung des BAG, die bisher allerdings nur als Pressemitteilung vorliegt. Das Bemerkenswerte dabei ist auch weniger die Entscheidung selber, die wir im Ergebnis für richtig halten, sondern die vorinstanzliche Entscheidung des LAG Sachsen, das nicht nur die Klage abgewiesen, sondern auch die Revision gar nicht zugelassen hatte. Insofern sah sich hier offenbar das BAG selber genötigt, die Grenzen noch einmal neu zu bestimmen.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungs...