08/03/2026
*Lkw überladen? „Ich wusste es nicht" schützt vor Strafe nicht! 🚛⚖️*
Was passiert, wenn ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug überladen hat, ohne es zu wissen? Reicht Unwissenheit als Entschuldigung aus?
Das OLG Oldenburg sagt: Nein! Mit Urteil vom 08. Oktober 2024 (AZ: 2 ORbs 143/24) hat das Gericht klargestellt, dass Fahrer eine aktive Kontrollpflicht haben.
Der Fall:
Ein Fahrer transportierte Kartoffeln mit einem landwirtschaftlichen Anhänger. Bei der Kontrolle: 30,24 Tonnen statt erlaubter 24 Tonnen – eine Überladung von über 25 %!
Seine Verteidigung: „Ich bin kein Landwirt und konnte das Gewicht nicht einschätzen. Die Kartoffeln wurden mir nur übergeben."
Die Entscheidung:
Das Gericht verhängte 285 Euro Bußgeld und stellte klar:
❌ „Ich habe es nicht gewusst" reicht NICHT
✅ Entscheidend ist die Vermeidbarkeit, nicht die Erkennbarkeit
✅ Fahrer müssen sich aktiv vor Fahrtantritt erkundigen:
- Nachfrage beim Auftraggeber
- Grobe Volumenabschätzung
- Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Waagen)
Wichtig zu wissen:
🚨 Bei über 20 % Überladung drohen Bußgeld + Punkt in Flensburg
🚨 Überladung = erhebliches Sicherheitsrisiko (längere Bremswege, geringere Fahrstabilität, Reifenschäden)
🚨 Auch Halter/Unternehmen sind in der Pflicht, organisatorisch sichere Prozesse zu gewährleisten
Praxis-Tipps:
✔️ Gewicht vor Fahrtantritt prüfen (notfalls Nachfragen!)
✔️ Technische Hilfsmittel nutzen (Betriebswaage, bordeigene Wiegesysteme)
✔️ Im Zweifel: Lieber unterladen als überladen
👉 Den ganzen Artikel gibt es hier zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/wenn-die-ladung-zu-schwer-wird-wer-haftet-bei-lkw-ueberladung/