30/04/2020
"Pausenbrot-Prozess" – Urteil des Landgerichts Bielefeld wegen Mordes rechtskräftig.
Heute teilte der BGH mit, dass die Revision in dem sogenannten Pausenbrotprozess, der vor dem Landgericht in Bielefeld verhandelt wurde, zurückgewiesen wurde.
Das Landgericht hatte den Täter wegen versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung u.a. zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde in der Entscheidung aus März 2019 festgestellt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichtes Bielefeld vergiftete der Angeklagte drei Arbeitskollegen mit Quecksilber-, Blei-, Cadmiumverbindungen, die er auf ihre Pausenbrote streute; die Opfer erlitten dadurch schwere, teils schwerste und irreparable gesundheitliche Schäden.
Die auf eine Verfahrensbeanstandung und auf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten hatte keinen Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Bielefeld ist damit rechtskräftig.