GRAFEN Rechtsanwälte

GRAFEN Rechtsanwälte Wir sind Ihr Partner in allen Rechtsfragen! Wir sind zertifiziertes Mitglied der APRAXA e. V. und kooperieren mit der Schuldnerberatung in Niedersachen e.

Mit unserer langjährigen Erfahrung ist es unser Anliegen, die Interessen unserer Mandanten so zu vertreten, dass sie zu ihrem Recht kommen, und dies auch wirtschaftlich vertrebar ist. Der Schaden-Service24.de ist eine Spezialeinheit innerhalb unserer Kanzlei, die sich hochspezialisiert und ausschließlich mit der Abwicklung von Schadenfällen im Straßenverkehr beschäftigt, sowohl mit Haftpflichtschä

den, wie auch mit Kaskoschäden. G., eines bundesweiten Verbundes von Anwälten und Notaren, die sich besonderen Qualitätserfordernissen unterworfen haben. Als spezifizierte Kanzlei für Verkehrsrecht sind wir auch Schwacke-Vertragsanwalt. Außerdem sind wir Mitglied der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., und der Schuldnerberatung in Sachsen.

05/05/2014

Punkte

Mit Punkten haben wir es in unserem Leben ständig zu tun. Das fängt in der ersten Schulzeit an, wenn wir Satzbau mit Punkt und Komma lernen müssen. Später ist man froh, wenn man in einer Klausur viele Punkte sammeln kann. In Geschäften kann man Punkte sammeln, um mit möglichst vielen Punkten ein Präsent zu bekommen. Und selbst bei der Lufthansa sammelt man Punkte, um Bonusmeilen zu erhalten.

Es gibt jedoch auch Situationen, da ist man froh, wenn man nicht ganz so viele Punkte sammelt. Die Flensburger Verkehrssünderkartei ist so ein Beispiel. Je weniger Punkte man dort sammelt, umso besser. Dem ist der Gesetzgeber nun entgegengekommen. Allen Unkenrufen zum Trotz wurde die Reform eingeführt und gilt ab 01.05.2014. Konnte man bisher dort 18 Punkte sammeln, gibt es jetzt nur noch maximal 8 Punkte, bevor die Fahrerlaubnis entzogen wird. Zuvor, mit 4 Punkten, gibt es eine Ermahnung. Und bei 6 Punkten ist ein Pflichtseminar fällig.

Dafür gibt es nun auf einen Schlag auch nur noch 3 Punkte maximal zu sammeln. Dazu muss man schon in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Straftat begehen. Zuvor, für verkehrsgefährdende Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. 2 Punkte bekommt man für grobe Ordnungswidrigkeiten, für die auch ein Regelfahrverbot verhängt wird.

Positiv ist, dass Straftaten, die nicht unmittelbar in die Verkehrssicherheit eingreifen, nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch die Tilgungsfristen ändern sich. Hier gelten ab dem 01.05.2014 starre Fristen. Die Tilgung erfolgt nach der Einteilung der Verstöße mit 2,5 Jahren, 5 Jahren und 10 Jahren. Maßgeblich für die Berechnung ist das Datum der Rechtskraft.

Und die Moral von der Geschicht‘,
Punkte in Flensburg lohnen nicht!

Wilfried Grafen
-Rechtsanwalt-

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