04/05/2023
Liebe Facebook-Freunde, als Anwalt für Arbeitsrecht habe ich schon sehr viele Kündigungsschutzklagen auf den Tisch bekommen. Aber mal ehrlich, wer von euch hat nicht schon einmal von einem Chef geträumt, den er gerne auf die Kündigungsschutz-Insel verbannen würde? Leider gibt es diese Insel nicht und ich muss mich tagtäglich mit den Konsequenzen von Kündigungen auseinandersetzen.
Das Gute daran: Eine Kündigungsschutzklage kann nicht nur dafür sorgen, dass man seinen Job behält, was erfahrungsgemäß eher selten gewünscht wird: Eine Kündigungsschutzklage ist vielmehr all jenen zu empfehlen, die schon im Vorfeld ahnen, dass ihre Kündigung auf wackligen Beinen steht und sie daher ein Recht auf eine angemessene Abfindung haben. Hat nämlich das Gericht festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war, geht es in der Regel nur noch um die Höhe der Abfindung, wenn auch der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis nicht weiterführen möchte.
Immer wieder stelle ich fest, dass so mancher Arbeitgeber aus allen Wolken fällt, wenn sich zeigt, dass er sich mit einem Vergleich einigermaßen glimpflich aus der Affäre ziehen, aber im Einzelfall eine Abfindung sehr teuer sein kann, besonders bei langjährigen Mitarbeitern.
In jedem Fall stehe ich euch als Anwalt gerne zur Seite, wenn es um das Thema Kündigungsschutz geht. Aber ich hoffe doch, dass Ihr alle einen Chef habt, der in Ordnung ist, sich an das Gesetz hält und keine Kündigungsschutzklagen nötig sind. In diesem Sinne, frohes Arbeiten!
Wenn an der Kündigungsschutzklage kein Weg vorbei führt, schaut gerne mal auf meiner Webseite vorbei. Dort findet Ihr alles, was Ihr wissen müsst.
Wenn Ihr darüber hinausgehende Fragen oder Wünsche habt: Einfach unter 0731/379590 anrufen oder mailen an [email protected].
https://schmid-rechtsanwalt-ulm.de/kompetenzen/fokus-kuendigung-abmahnung-aufhebungsvertrag-abwicklungsvertrag/k/