25/03/2020
Rechtsberatung in der Corona-Krise: „solange man uns lässt“
Uelzen. Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus bedeuten nicht Stillstand der Rechtspflege. Darauf weist der Vorstand der Uelzener Anwaltschaft hin. „Wir Rechtsanwälte begrüßen die Entscheidung von Bund und Ländern, das öffentliche Leben in Deutschland abzubremsen“, betont der Vorsitzende Rechtsanwalt und Notar Dr. Jochen Springer, unterstreicht aber zugleich, dass freier Zugang zu anwaltlicher Be-ratung weiter notwendig und zulässig ist.
Dieser sei in der gegenwärtigen Situation von großer Bedeutung. „Rechtsanwälte und Notare sind als Organe der Rechtspflege systemrelevant“, erklärt Springer. „Gerade in dieser Krise brauchen viele Menschen Hilfe, beispielsweise wenn ihr Arbeitgeber Kurzarbeit ankündigt oder ihr Mieter nicht mehr bezahlt.“ Der Zugang zu anwaltlichem Rat und zur Vertretung in Gerichts- und Ver-waltungsverfahren sei zudem wichtig, weil Bürgerinnen und Bürger die Rechtsantragsstellen beim Amtsgericht Uelzen nicht mehr persönlich aufsuchen können. „Derzeit häufen sich vor allem auch die Anfragen nach Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz“, weiß Springer. Die meisten Betroffenen seien mit dieser Situation überfordert. Der Zugang zu anwaltlichem Rat führe deshalb auch zur Entlastung der Gerichte und der Behörden.
Besonders wichtig und von den Verboten der Allgemeinverfügung ausdrücklich ausgenommen, ist der Besuch bei Notaren, weil diese ein öffentliches Amt führen und das Beurkundungsgesetz über-dies persönliche Anwesenheit verlangt. Springer: „Wir können doch jetzt niemanden abweisen, der ein Testament errichten will oder eine Vorsorgevollmacht braucht, gerade wenn er mit SAARS-VoV-2 infiziert ist.“ Außerdem bestehe für Notare ja auch eine Beurkundungspflicht. Eine Lö-sungsidee seien Beurkundungen unter freiem Himmel, die auch die Notarkammer ausdrücklich empfiehlt.
Alle Anwaltskanzleien und Notare in Uelzen treffen deshalb gegenwärtig Vorkehrungen, um den sicheren Umgang mit Mandanten in der Krise zu gewährleisten. Dass dies mit Einschränkungen verbunden ist, liege in der Natur der Sache, betont der 47jährige Vorsitzendes des Anwaltvereins. „In meinem Büro beispielsweise finden Beratungsgespräche vorerst nur noch telefonisch statt, wenn dies möglich ist.“ Außerdem müssten Vorkehrung zum Schutz der Angestellten getroffen werden. So sei auch in Büros ein Sicherheitsabstand einzuhalten. „Wir bitten deshalb auch alle Mandanten, keine Gäste zu Besprechungen und Beurkundungen mitzubringen.“
Wichtig sei jetzt, die realen Probleme zu lösen, die viele Menschen in der Krise haben. Dafür stün-den weiterhin Rechtanwälte und Notare bereit. Springer: „Wir sind für unsere Mandanten da, so-lange man uns lässt!“