Uelzener Anwaltschaft e.V.

Uelzener Anwaltschaft e.V. Die Uelzener Anwaltschaft ist der Zusammenschluss der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus den Lan

Seite der Uelzener Anwaltschaft, der Interessenvertretung aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg.

27/12/2021

Nicht nur aus den Reihen der Justiz bekommt Ärztevertreter Frank Ulrich Montgomery Kritik für seine Äußerungen zu gerichtlichen Corona-Entscheidungen.

25/03/2020

Rechtsberatung in der Corona-Krise: „solange man uns lässt“

Uelzen. Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus bedeuten nicht Stillstand der Rechtspflege. Darauf weist der Vorstand der Uelzener Anwaltschaft hin. „Wir Rechtsanwälte begrüßen die Entscheidung von Bund und Ländern, das öffentliche Leben in Deutschland abzubremsen“, betont der Vorsitzende Rechtsanwalt und Notar Dr. Jochen Springer, unterstreicht aber zugleich, dass freier Zugang zu anwaltlicher Be-ratung weiter notwendig und zulässig ist.

Dieser sei in der gegenwärtigen Situation von großer Bedeutung. „Rechtsanwälte und Notare sind als Organe der Rechtspflege systemrelevant“, erklärt Springer. „Gerade in dieser Krise brauchen viele Menschen Hilfe, beispielsweise wenn ihr Arbeitgeber Kurzarbeit ankündigt oder ihr Mieter nicht mehr bezahlt.“ Der Zugang zu anwaltlichem Rat und zur Vertretung in Gerichts- und Ver-waltungsverfahren sei zudem wichtig, weil Bürgerinnen und Bürger die Rechtsantragsstellen beim Amtsgericht Uelzen nicht mehr persönlich aufsuchen können. „Derzeit häufen sich vor allem auch die Anfragen nach Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz“, weiß Springer. Die meisten Betroffenen seien mit dieser Situation überfordert. Der Zugang zu anwaltlichem Rat führe deshalb auch zur Entlastung der Gerichte und der Behörden.

Besonders wichtig und von den Verboten der Allgemeinverfügung ausdrücklich ausgenommen, ist der Besuch bei Notaren, weil diese ein öffentliches Amt führen und das Beurkundungsgesetz über-dies persönliche Anwesenheit verlangt. Springer: „Wir können doch jetzt niemanden abweisen, der ein Testament errichten will oder eine Vorsorgevollmacht braucht, gerade wenn er mit SAARS-VoV-2 infiziert ist.“ Außerdem bestehe für Notare ja auch eine Beurkundungspflicht. Eine Lö-sungsidee seien Beurkundungen unter freiem Himmel, die auch die Notarkammer ausdrücklich empfiehlt.

Alle Anwaltskanzleien und Notare in Uelzen treffen deshalb gegenwärtig Vorkehrungen, um den sicheren Umgang mit Mandanten in der Krise zu gewährleisten. Dass dies mit Einschränkungen verbunden ist, liege in der Natur der Sache, betont der 47jährige Vorsitzendes des Anwaltvereins. „In meinem Büro beispielsweise finden Beratungsgespräche vorerst nur noch telefonisch statt, wenn dies möglich ist.“ Außerdem müssten Vorkehrung zum Schutz der Angestellten getroffen werden. So sei auch in Büros ein Sicherheitsabstand einzuhalten. „Wir bitten deshalb auch alle Mandanten, keine Gäste zu Besprechungen und Beurkundungen mitzubringen.“

Wichtig sei jetzt, die realen Probleme zu lösen, die viele Menschen in der Krise haben. Dafür stün-den weiterhin Rechtanwälte und Notare bereit. Springer: „Wir sind für unsere Mandanten da, so-lange man uns lässt!“

24/03/2020

Berlin (DAV). Bund und Länder haben sich auf großflächige Kontaktbeschränkungen geeinigt, um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt …

Es wird schwieriger für Anwälte.....
23/03/2020

Es wird schwieriger für Anwälte.....

Wir sind weiter für Sie da, solange man uns lässt.

Aus für Facebook-Fanseiten?Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Der Betreiber eines im sozialen Netz...
12/09/2019

Aus für Facebook-Fanseiten?

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Der Betreiber eines im sozialen Netzwerk Facebook unterhaltenen Unternehmensauftritts kann verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten. Die Untersagungsanordnung des Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein wurde bestätitg, weil die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist.

Der Betreiber eines Unternehmensauftritts bei Facebook kann verpflichtet werden, seine Fanpage abzuschalten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden. Voraussetzung …

05/07/2019

😆

21/05/2019

Noch immer ist der Betrieb eine Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform möglich. Dies hat die Datenschutzkonferenz (DSK) in einer Stellungnahme vom 1.4.2019 klargestellt. Zwar …

18/07/2018

Bundesverfassungegericht hält Rundfunkbeitrag für Erstwohnung und im nicht privaten Bereich für verfassungsgemäß Lang erwartes Urteil aus Karlsruhe bestätigt Rundfunkbeitrag. Die …

28/06/2018

beA: Anpas­sungen vor erneuter Inbetrieb­nahme zwingend notwendig – Rechnungen für „Nutzung“ absurd
Der Deutsche Anwalt­verein (DAV) fordert zeitliche und inhalt­liche Anpas­sungen beim Plan für die Wiede­rin­be­trieb­nahme des beson­deren elektro­ni­schen Anwalts­post­fachs (beA).

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stellte vor wenigen Tagen das secunet-Gutachten zur IT-Sicherheit vor; am morgigen Mittwoch soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der BRAK über einen sehr engagierten Zeitplan zur Wiederinbetriebnahme des beA entschieden werden. Ob tatsächlich Anfang September mit der Wiederinbetriebnahme gerechnet werden kann, scheint dabei fraglich zu sein. Nach Aussagen der BRAK sollen bis dahin noch betriebsverhindernde Schwachstellen des Systems beseitigt werden. Nach Auffassung des DAV geht dies längst nicht weit genug (siehe auch DAV-Stellungnahme vom 26.06.2018):

Der DAV erwartet, dass vor der Wiede­rin­be­trieb­nahme des beA-Systems nicht nur die von der Firma secunet beschrie­benen Schwach­stellen der Kategorie A (betriebs­ver­hin­dernde Fehler), sondern auch solche der Kategorie B (betriebsbe-hindernde Fehler) behoben werden. Ergänzend müssen die von secunet gefor­derten Maßnahmen zur IT-Sicherheit (insbe­sondere ein umfas­sendes Sicher­heits­konzept) umgesetzt und überprüft werden, bevor das System wieder in Betrieb genommen wird. Auch die Klärung etlicher offener Fragen aus dem Gutachten möge seitens der BRAK zeitnah erfolgen. Der DAV fordert die BRAK zudem auf, den Zeitplan den tatsächlichen Notwen­dig­keiten anzupassen.

Zertifizierungsstelle verschickt Rechnungen trotz Nicht-Nutzungs-Möglichkeit

Auf beson­deren Unmut in der Anwalt­schaft stößt unter diesen Umständen auch die Tatsache, dass die für das beA beauf­tragte Zerti­fi­zie­rungs­stelle der Bundes­notar­kammer (BNotK) seit einigen Tagen Rechnungen für die beA-Nutzung verschickt.

„Es ist sicher richtig, dass die Zertifizierungsstelle in den letzten Monaten die beA-Karten zu Verfügung gestellt hat und auch Aufwand etwa für den Support der Karten und Zertifikate hatte, doch von einer tatsächlichen Nutzung der Karten kann nicht gesprochen werden“, so der Vorsitzende des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr beim DAV, Martin Schafhausen.

Die BNotK hatte bei der Aussetzung der Inbetriebnahme der Postfächer im Jahr 2016 entschieden, den Nutzungszeitraum um die Zeit zu verlängern, für den es nicht genutzt werden konnte. Es war der Zeitraum in dem das beA, unter anderem wegen der gerichtlichen Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Berlin, das beA für die Antragsteller nicht in Betrieb zu nehmen, nicht genutzt werden konnte. „Entsprechend sollte auch jetzt verfahren werden“, so Schafhausen, „die BRAK kann der Zertifizierungsstelle die Kosten erstatten und Ansprüche gegenüber ATOS anmelden.“

Pressemitteilung vom 26.06.2018 15.27

Fanseiten abschalten?
18/06/2018

Fanseiten abschalten?

Jetzt haben wir (alle) den Salat: Der Betreiber einer Facebook-Fanseite ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gemeinsam mit Facebook für die …

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