Rechtsanwaltskanzlei Ober I Stendebach

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Augen auf bei der Unterschrift!Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages ist § 174 BGB eine wichtige Vorschrift, die Arbe...
03/02/2025

Augen auf bei der Unterschrift!
Bei der Kündigung eines Arbeitsvertrages ist § 174 BGB eine wichtige Vorschrift, die Arbeitgeber nicht übersehen sollten, wenn ein Bevollmächtigter die Kündigung ausspricht. In diesem Fall muss eine schriftliche Vollmachtsurkunde im Original der Kündigung beigefügt werden. Ohne Originalvollmacht kann der Arbeitnehmer die Kündigung unverzüglich zurückweisen, was zur Unwirksamkeit führt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Belegschaft von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt wurde, bei bekannter Bevollmächtigung (z. B. Personalleiter). Achtung: Eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich.

Unternehmen sollten daher regelmäßig überprüfen, wer Kündigungen aussprechen darf, und entsprechende Prozesse anlegen, um sicherzustellen, dass Fehler vermieden werden.

Frohes neues Jahr 2025... Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen im vergangenen Jahr und freuen uns darauf, auf im Jahr 2025...
31/12/2024

Frohes neues Jahr 2025...

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen im vergangenen Jahr und freuen uns darauf, auf im Jahr 2025 Ihr verlässlicher Partner in allen rechtlichen Angelegenheiten zu sein.

Auf ein erfolgreiches Jahr 2025!

Ein Blick auf unsere Weihnachtsfeier...In herzlicher Runde, bei gutem Essen und tollen Gesprächen haben wir das Jahr gem...
23/12/2024

Ein Blick auf unsere Weihnachtsfeier...
In herzlicher Runde, bei gutem Essen und tollen Gesprächen haben wir das Jahr gemeinsam ausklingen lassen.
Wir wünschen allen Mandanten, Kollegen und Partnern ein frohes Fest, erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr! 🎄✨🎁

Diskriminierungsverbot für Teilzeitarbeitnehmer – Bei der Ausgestaltung von Sonderzahlungen dürfen Teilzeitarbeitnehmer ...
16/12/2024

Diskriminierungsverbot für Teilzeitarbeitnehmer – Bei der Ausgestaltung von Sonderzahlungen dürfen Teilzeitarbeitnehmer nicht wegen ihrer Teilzeitbeschäftigung diskriminiert werden. Wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12. November 2024 (Az.: 9 AZR 71/24) zeigt, kann die Missachtung dieser Vorschrift für Arbeitgeber schnell teuer werden. Im konkreten Fall wurde eine Inflationsausgleichsprämie an Mitarbeitende, welche sich in der passiven Phase Ihrer Altersteilzeit befanden, aufgrund einer Regelung im Tarifvertrag nicht ausbezahlt. Hiergegen wandte sich ein Arbeitnehmer nun mit Erfolg. Der pauschale Ausschluss der Mitarbeitenden in der Passivphase der Altersteilzeit war in der konkreten Ausgestaltung nicht gerechtfertigt und der Arbeitgeber wurde verurteilt, auch diesem Arbeitnehmer die Inflationsausgleichsprämie ausbezahlen.

Möchten Arbeitgeber ihr Risiko von Rückforderungen der Mitarbeitenden reduzieren, ist bereits bei der Gestaltung der Arbeitsverträge insbesondere die Aufnahme einer wirksamen Ausschlussfrist zu beachten.

Winterzeit = Zeit des Weihnachtsgelds… Im November wird in vielen Unternehmen Weihnachtsgeld ausgezahlt, um die Betriebs...
31/10/2024

Winterzeit = Zeit des Weihnachtsgelds…

Im November wird in vielen Unternehmen Weihnachtsgeld ausgezahlt, um die Betriebstreue der Mitarbeitenden zu belohnen. Oft ist die Auszahlung an eine Rückzahlungsverpflichtung gebunden, falls das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Termin endet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat solche Rückzahlungsvereinbarungen für grundsätzlich zulässig erklärt – vorausgesetzt, die Kündigung geht vom Mitarbeitenden aus und die Bindungsdauer ist angemessen.
Eine Bindung bis zum 31.03. des Folgejahres gilt als zulässig, wenn das Weihnachtsgeld mehr als 100,00 €, aber weniger als ein Monatsgehalt beträgt. Höhere Beträge können eine längere Bindungsdauer rechtfertigen, müssen jedoch die Berufsfreiheit beachten. Unternehmen sollten prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, da eine zu lange Bindung die Rückforderung unwirksam macht.

"Forever Together?"Unser Haus, unser Konto, unser Mietvertrag – unter diesem Motto bildeten sich auch unsere beiden Fach...
11/10/2024

"Forever Together?"
Unser Haus, unser Konto, unser Mietvertrag – unter diesem Motto bildeten sich auch unsere beiden Fachanwälte für Familienrecht Steffen Frank und Philip Wills bei der 13. Familienrechtstagung der GJI intensiv fort, um Sie weiterhin in allen familienrechtlichen Angelegenheiten auf höchstem Niveau zu unterstützen.

Herbstzeit, Gartenzeit. § 39 Abs 5 Nr. 2 BNatSchG regelt, dass vom 1. März bis 30. September ein Rückschnittverbot für H...
30/09/2024

Herbstzeit, Gartenzeit. § 39 Abs 5 Nr. 2 BNatSchG regelt, dass vom 1. März bis 30. September ein Rückschnittverbot für Hecken besteht. Ausgenommen sind nur Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen oder zur Gesunderhaltung. Damit sind große, starke oder radikale Rückschnitte lediglich von Anfang Oktober bis Ende Februar zulässig. Achtung, verstößt man gegen dieses Verbot droht ein empfindliches Bußgeld. Nicht mehr lange und dem Gartenumbau steht nichts mehr im Wege.

Vor zwei Jahren trat eine neue Regelung im Befristungsrecht in Kraft, die Arbeitgeber zu erhöhter Vorsicht bei kurzen Be...
30/08/2024

Vor zwei Jahren trat eine neue Regelung im Befristungsrecht in Kraft, die Arbeitgeber zu erhöhter Vorsicht bei kurzen Befristungen verpflichtet. Das LAG Berlin-Brandenburg urteilte am 2. Juli 2024 (19 Sa 1150/23), dass eine Probezeit, die mehr als 25 % der Befristungsdauer beträgt, gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG unwirksam sein kann. Deshalb ist es wichtig, im Vorfeld zu prüfen, ob die konkrete Probezeitvereinbarung rechtlich zulässig ist. Dennoch bedeutet eine Unwirksamkeit nicht, dass das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) automatisch greift, da hierfür neben der Betriebsgröße eine Beschäftigungsdauer von mindestens sechs Monaten erforderlich ist.

Wir freuen uns, euch heute im Rahmen unserer Posts zum Thema "Unser Team" Nadja Bettinger, eine weitere Person aus unser...
16/08/2024

Wir freuen uns, euch heute im Rahmen unserer Posts zum Thema "Unser Team" Nadja Bettinger, eine weitere Person aus unserem Anwaltsteam, vorzustellen. Sie ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht und unterstützt unsere Kanzlei sowie unsere Mandantschaft mit ihrer Expertise auf diesen Gebieten.

Freut euch auf weitere Beiträge der Reihe "Unser Team". Sie sind bereits in der Vorbereitung!

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Wir feiern die erfolgreiche Verlängerung unseres Zertifikats für unser Qualitätsmanagement!     ̈lte
02/08/2024

Wir feiern die erfolgreiche Verlängerung unseres Zertifikats für unser Qualitätsmanagement!

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Der 30.06. eines jeden Jahres stellt gerade im Arbeitsrecht eine erhebliche Zäsur dar. Denn es gilt: Wer am oder vor dem...
13/07/2024

Der 30.06. eines jeden Jahres stellt gerade im Arbeitsrecht eine erhebliche Zäsur dar. Denn es gilt: Wer am oder vor dem 30.06. des Jahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hat nur einen Anspruch auf 1/12 seines gesetzlichen Jahresurlaubs für jeden vollen Kalendermonat, den er bis zum Ausscheiden bei diesem Arbeitgeber gearbeitet hat. Das hat gerade im Falle der Urlaubsabgeltung erhebliche (finanzielle) Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei einem Ausscheiden ab dem 01.07. besteht dagegen der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub, sofern das Arbeitsverhältnis in diesem Urlaubsjahr bereits über sechs Monate bestand.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten daher dieses Datum immer im Hinterkopf behalten, wenn eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht.

Für mehr Informationen, besucht uns gerne unter:
https://www.ra-tuttlingen.de

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Wir legen großen Wert auf kulturelle Erfahrungen. Daher war es eine besondere Freude, am Montag die A-Cappella-Nacht in ...
10/07/2024

Wir legen großen Wert auf kulturelle Erfahrungen. Daher war es eine besondere Freude, am Montag die A-Cappella-Nacht in der Burgruine Honberg zu unterstützen!
Hier sind ein paar Impressionen des Abends...

Adresse

Heinrich-Rieker-Straße 9
Tuttlingen
78532

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