18/10/2026
⚖️ Mord ohne Leiche – der Fall Katina K. erneut vor Gericht
Seit dem 12. Oktober 2026 wird vor dem Landgericht Bamberg erneut über den mutmaßlichen gewaltsamen Tod der verschwundenen Katina K. verhandelt.
Im ersten Verfahren wurde der Angeklagte wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung auf. Insbesondere waren mögliche alternative Geschehensabläufe und entlastende Umstände nicht ausreichend erörtert und gewürdigt worden.
Die Aufhebung bedeutet jedoch nicht, dass der Bundesgerichtshof die Alternativhypothesen für zutreffend erachtet hat. Vielmehr muss sich die neu besetzte Strafkammer mit diesen im Rahmen der erneuten Beweisaufnahme und Gesamtwürdigung auseinandersetzen.
Aus Sicht der Nebenklage sprechen die vorhandenen Beweisanzeichen für den bereits im ersten Verfahren festgestellten Geschehensablauf.
Ein Indizienprozess ohne aufgefundenen Leichnam stellt besondere Anforderungen an die Beweiswürdigung. Umso wichtiger ist eine sorgfältige und umfassende Auseinandersetzung mit sämtlichen Beweismitteln.
Gemeinsam mit meinen Kollegen Rechtsanwältin Maria Miluscheva und Rechtsanwalt Andoni Filpa aus München (Kanzlei Miluscheva) vertrete ich die Angehörigen von Katina K. als Nebenklagevertreterin
Für die Familie geht es weiterhin um die Aufklärung des Schicksals von Katina K. und um eine rechtsstaatlich tragfähige Entscheidung.
📰 Presseberichte und Bildnachweise: Nürnberger Nachrichten / NN.de, Udo Güldner, Oktober 2026.
WOTSCH https://youtu.be/6u-nPKofpqc?is=p2x2-Ft5chX9GQvf