21/08/2026
sind außerordentlich schwierig für alle Beteiligten.
Es geht oftmals um den familiären Nahbereich, komplexe Sachverhalte, psychologische Gutachten und häufig um einen parallel geführten Familienrechtsstreit.
Die Tatvorwürfe lassen sich nicht immer konkret beziffern – und die Verteidigung gegen hundertfache Tatvorwürfe ist praktisch kaum möglich.
Wie verteidigt man sich gegen den Vorwurf, etwas an „mindestens 100 nicht näher bestimmbaren Tagen“ getan zu haben?
Ohne konkreten Tatzeitpunkt fehlen häufig die klassischen Verteidigungsmöglichkeiten: Wo war der Beschuldigte? Wer war anwesend? Was geschah an diesem Tag? Gibt es objektive Umstände, die den Vorwurf widerlegen?
Gerade deshalb kommt der sorgfältigen Analyse der Aussagen und ihrer eine besondere Bedeutung zu. Wann wurde erstmals etwas berichtet? Wem gegenüber? Wie haben sich die Schilderungen entwickelt? Welche möglichen Einflüsse bestanden? Und wurden alternative Erklärungshypothesen tatsächlich geprüft?
Hier wird für die Verteidigung zentral. Besonders komplex wird es, wenn parallel ein hochkonflikthaftes familiengerichtliches Verfahren geführt wird und Trennungsdynamiken, Umgangs- oder Sorgerechtskonflikte hinzukommen.
Strafverteidigung bedeutet in solchen Verfahren deshalb vor allem: akribische Aktenarbeit. Aussage für Aussage. Vernehmung für Vernehmung. Gutachten für Gutachten.
Aber sie verlangt auch Augenmaß.
Nicht alles, was theoretisch angegriffen werden kann, sollte angegriffen werden. Auch die Verteidigung muss fortlaufend abwägen, welche Fragen und Anträge für eine wirksame Verteidigung tatsächlich erforderlich sind und wo unnötige Belastungen vermieden werden können.
Konsequente Verteidigung und verantwortungsvoller Umgang mit einem hochsensiblen Verfahren schließen sich nicht aus.