Anwaltskanzlei Manfred Kösterke - Rechtsanwalt+Fachanwalt für Strafrecht

Anwaltskanzlei Manfred Kösterke - Rechtsanwalt+Fachanwalt für Strafrecht Kompetente Rechtsberatung in allen Rechtsfragen

02/09/2026

Liebe Mandanten, ich mache mal Pause! Ab 15.09.2026 bin ich wieder für Sie da! Schöne Zeit!
Ihr
Rechtsanwalt Manfred Kösterke

25/08/2026

Wichtige Tipps zum Parken im Auslandsurlaub!

Wie Sie im Ausland stressfrei parken

Endlich Urlaub - aber haben Sie wirklich an alles gedacht? Zum Beispiel daran, die richtige Parkscheibe für Ihr Urlaubsland zu besorgen? Stimmt. Da war doch was. Wir geben eine Übersicht.

Im Ausland gelten fürs Parken oft andere Regeln. Sogar die Parkscheiben-Designs unterscheiden sich in einigen Ländern von denen in Deutschland. Während deutsche Parkscheiben in Tschechien und Polen uneingeschränkt erlaubt sind, ist das etwa in Österreich, Italien und Frankreich anders. Hier sind deutsche oder elektronische Parkscheiben verboten. Gut zu wissen vor der nächsten Urlaubsreise, denn die falsche Parkscheibe kann schon mal Bußgelder von bis zu 50 Euro nach sich ziehen.
Viertelstundenschritte in Österreich

In Österreich wird - anders als in Deutschland - bei der dortigen analogen Parkscheibe auf die nächste Viertelstunde gerundet. Deutsche Parkscheiben sind bei unseren Nachbarn nicht gültig, da ihre Skalierung abweicht. Wer falsch parkt, zahlt zwischen 30 und 50 Euro, in Verwaltungsverfahren bis zu 726 Euro. Elektronische Parkscheiben sind hier ebenfalls nicht zugelassen.

Der Tipp von Regina Wallner aus der Bayern 1 Verkehrsredaktion Österreich: "Parkscheiben für Österreich mit 15-Minuten-Taktung sind in Deutschland unter anderem an fast allen Tankstellen, in Baumärkten oder direkt im ADAC Shop sowie beim Müller Drogeriemarkt erhältlich."
Schweiz erkennt deutsche Parkscheiben an - auf "blaue Zonen" achten

In der Schweiz gilt die blaue Parkscheibe in den sogenannten "blauen Zonen", so Regina Wallner. Sie misst mindestens 11 × 15 Zentimeter, hat eine halbstündige Skala und muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden.

Deutsche Parkscheiben werden anerkannt. Das Verwarnungsgeld beträgt 40 Franken (etwa 37 Euro). Elektronische Varianten sind erlaubt, wenn sie nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht automatisch weiterlaufen.
Frankreich: Nur einheimische Parkscheiben erlaubt

Frankreich verwendet den "Disque de stationnement". Die quadratische, blau-weiße Pappscheibe (15 × 15 Zentimeter) zeigt ausschließlich die Ankunftszeit. Die Skala ist halbstündig, elektronische Modelle sind verboten.

Die "Grande Nation" akzeptiert ausschließlich französische Scheiben. Bei Verstößen drohen 17 bis 35 Euro Strafe.
Italien: Verschiedene Designs, verschiedene Regelungen

In Italien wird die Parkscheibe "Disco orario" genannt. Es gibt kein landesweit einheitliches Design – meist sind es blaue oder weiß-blaue, runde oder rechteckige Scheiben aus Karton oder Kunststoff mit der Aufschrift "ora di arrivo". Je nach Gemeinde wird auf halbe oder Viertelstunden gerundet.

Deutsche Scheiben sind nicht gültig. Elektronische Ausführungen sind ebenfalls nicht erlaubt. Die Bußgelder liegen zwischen 25 und 50 Euro.
Niederlande und Belgien: analoge Parkscheiben akzeptiert

In diesen beiden Beneluxländern werden die blauen deutschen Parkscheiben akzeptiert. In Belgien sind allerdings elektronische Scheiben nicht zulässig. Hier drohen hohe Bußgelder. In den sogenannten "Blauen Zonen" kann man in der Regel nur zwei Stunden parken.
Dänemark: Vorsicht auf privaten Parkplätzen

Auch in Dänemark wird auf die nächste Viertelstunde aufgerundet. Obwohl deutsche Parkscheiben diese Skalierung nicht haben, werden sie auf öffentlichen Parkplätzen in der Regel akzeptiert. Bei privaten Parkplätzen kann es dagegen zu Schwierigkeiten kommen.

Wer sicher gehen will: Eine dänische Parkscheibe erhalten Sie in Dänemark unkompliziert an fast allen Tankstellen, in Touristenbüros oder alternativ bei diversen Onlinehändlern (u.a. im Dänemark Shop).
Quelle: BR1

01/08/2026

Bitte achtet darauf - für einen problemlosen Urlaub!😉

30/07/2026
Liebe Mandanten, wir machen Urlaub! Deshalb ist die Kanzlei ab sofort bis 7. Juni 2026 geschlossen. Wir wünschen Euch ei...
23/05/2026

Liebe Mandanten,
wir machen Urlaub! Deshalb ist die Kanzlei ab sofort bis 7. Juni 2026 geschlossen. Wir wünschen Euch eine gute Zeit!
Mit sonnigen Grüßen
Manfred Kösterke
Rechtsanwalt

14/05/2026

Einige Tempolimits gelten nur bei Nässe ... 🌧️🤔 Aber ab wann gilt eine Straße als nass?

✅ Sobald sich eine dünne Wasserschicht gebildet hat und die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist – egal wie dünn.
👉 Ihr erkennt das daran, dass das Fahrzeug vor euch eine Sprühfahne bildet.

❌ Bei vereinzelten Pfützen oder leichtem Regen gilt eine Straße noch nicht als nass.
❌ Wenn die Fahrbahn nur feucht ist, verfärbt sich ihre Oberfläche dunkel.
👉 In beiden Fällen müsst ihr das Tempolimit NICHT beachten.

29/04/2026

Das sollte jeder wissen!

Bitte beachten!
11/04/2026

Bitte beachten!

🚴‍♂️ Radfahrer am Zebrastreifen: Welche Situationen habt ihr erlebt?

➡️ So ist die rechtliche Lage 👇

Aufpassen! Kann teuer werden!
28/03/2026

Aufpassen! Kann teuer werden!

Ist Ihnen dieser Verkehrshinweis auch schon bei der Fahrt durch Österreich aufgefallen?

Adresse

Herzog-Otto-Straße 2b (RA Kösterke)
Traunstein
83278

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:30

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Anwaltskanzlei Manfred Kösterke - Rechtsanwalt+Fachanwalt für Strafrecht erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Verknüpfungen

Teilen