Rechtsanwalt Andreas Wölfel

Rechtsanwalt Andreas Wölfel und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

06/05/2014

Schlägerei in der Diskothek – ist das Tanzen dann vorbei …

Bereits vor über einem Jahr sollen sich mein Mandant und zwei seiner Freunde eine tätliche Auseinandersetzung mit Türstehern in einer Diskothek geliefert haben, die eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung nach sich zog.

Meinem Mandanten und seinen beiden Begleitern wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gemeinschaftlich handelnd einen der Türsteher verletzt zu haben.

Da allerdings das mutmaßliche Opfer der gefährlichen Körperverletzung selbst nicht zur Hauptverhandlung erschien und auch die Aussagen der vom Gericht vernommenen Zeugen teilweise unterschiedliche Sachverhalte wiedergaben, erwies sich die Beweislage als äußerst dünn.

Auf Anregung der Verteidigung hin wurde deshalb das Strafverfahren nach zwei Verhandlungstagen und mehreren Zeugenvernehmungen gegen alle drei Angeklagten gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes eingestellt.

Quelle: http://rechtsanwalt-wölfel.de/schlagerei-in-der-diskothek-ist-das-tanzen-dann-vorbei-bereits-vor-uber-einem-jahr-sollen-sich-mein-mandant-und-zwei-seiner-freunde-eine-tatliche-auseinandersetzung-mit-turstehern-in-einer-disk/

16/02/2014

Schlappe für die Staatsanwaltschaft – ein Rock ist keine Uniform

Vor gut einem Jahr hatte ich zusammen mit meinem Kollegen Steffen Hammer einen gemeinsamen Verteidigungsauftritt vor dem Landgericht Leipzig. Angeklagt war im Rahmen eines Berufungsverfahrens eine junge Frau, die erstinstanzlich ein sächsisches Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Uniformierungsverbot (§ 3 Versammlungsgesetz) verurteilt hatte. Konkret warf man unserer Mandantin vor, als Teilnehmerin eines Kinder- und Jugendzeltlagers einen dunklen Rock und eine weiße Bluse als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung getragen zu haben. Da sich die Bekleidung der weiblichen Teilnehmer des Zeltlagers im Hinblick auf Schnitt, Farbe und Form ähnelte, gingen die Ermittlungsbehörden von einer Gleichartigkeit der getragenen Kleidung aus.

Zu Beginn der Berufungsverhandlung regte das Gericht eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft widersetzte sich diesem Angebot seinerzeit aufgrund von Weisungen, die ihr „von oben“ erteilt worden waren. Im Ergebnis bestätigte das Berufungsgericht jedoch das erstinstanzliche Urteil, wodurch unserer Mandantin noch die Möglichkeit einer Revision blieb. Die von Steffen Hammer und mir verfasste Revisionsbegründung setzte sich mit der Entstehungsgeschichte des Uniformierungsverbots auseinander und stellte klar, dass durch diese Vorschrift in erster Linie eine Einschüchterung der Bevölkerung durch ein martialistisches Auftreten von Gruppen (z.B. paramilitärische Kampfverbände) unterbunden werden soll. Es erschien uns vollkommen lebensfremd, dass sich die Öffentlichkeit von einer gleichartige Röcke tragenden Mädchengruppe eingeschüchtert fühlen könnte.

In seinem Revisionsurteil folgte das Oberlandesgericht Dresden dieser Argumentation und hob das Urteil des Landgerichts Leipzig auf. Unsere Mandantin wurde freigesprochen und die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das Oberlandesgericht begründete sein Urteil damit, dass es sich bei der von unserer Mandantin getragenen Kleidung weder um eine Uniform noch um einer Uniform „gleichartige Kleidungsstücke“ im Sinne des § 3 VersG handelte. Alleine das Tragen gleichartiger Kleidungsstücke symbolisiert noch keine abstrakte Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft („suggestive Militanz“). Das gemeinsame Tragen ziviler Kleidungsstücke, die im Wesentlichen einheitlich aussehen, stellt demnach grundsätzlich keinen Verstoß gegen das Uniformierungsverbot dar. Die gleichartige Bekleidung müsste nach Auffassung des Gerichts zumindest einen Bezug zu einer uniformen Bekleidung erkennen lassen.

14/02/2014

„Betroffenheit“ bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Ein Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre Presseberichterstattung setzt stets eine Betroffenheit voraus, d.h. der sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt Fühlende muss durch die Berichterstattung identifizierbar sein.

Mein Mandant, über den ein Zeitungsverlag die nachweislich falsche Behauptung aufgestellt hatte, er würde kriminelle Machenschaften unterstützen, machte einen Unterlassungsanspruch geltend und erlangte außergerichtlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung des von mir abgemahnten Verlages. [...]

Weiterlesen: http://rechtsanwalt-wölfel.de/betroffenheit-bei-personlichkeitsrechtsverletzungen/

Ein Unterlassungsanspruch wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre Presseberichterstattung setzt stets eine Betroffenheit voraus, d.h. der sich in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt Fühlende muss durch die Berichterstattung identifizierbar sein.

Seit einigen Wochen ist ein sehenswertes Video meiner Arbeitgeberkanzlei zum Thema Strafrecht im Netz abrufbar, in dem a...
28/01/2014

Seit einigen Wochen ist ein sehenswertes Video meiner Arbeitgeberkanzlei zum Thema Strafrecht im Netz abrufbar, in dem auch ich - dargestellt als eine Art "Comic-"Figur - eine Nebenrolle einnehmen darf: http://www.youtube.com/watch?v=0OWe91zDRR8

Als Beschuldigter und Zeuge sollten man unbedingt seine Rechte und Pflichten kennen, um Fehler zu vermeiden. In diesem Video werden die rechtlichen Grundzüge...

23/12/2013

Ich wünsche allen Unterstützern meines Facebook-Auftritts ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr!

26/11/2013

Anklageschrift schlampig – Strafverfahren eingestellt

Ein Angeklagter kann wegen einer Straftat verurteilt werden, wenn ihm die Begehung dieser Tat im Rahmen einer Hauptverhandlung nachgewiesen werden kann. Kann ein Tatnachweis nicht geführt werden, so ist der Angeklagte in einem rechtsstaatlichen Verfahren freizusprechen. Gelegentlich kommt es jedoch vor, dass von der Verteidigung zu Beginn der Hauptverhandlung ein sog. Prozesshindernis festgestellt wird und das Verfahren deshalb noch vor Eintritt in die Beweisaufnahme eingestellt werden muss. Ein Prozesshindernis stellt beispielsweise eine unwirksame Anklageerhebung dar.

Wie eine unwirksame Anklageerhebung in der Praxis aussehen kann, erlebte ich am letzten Freitag anlässlich eines Hauptverhandlungstermins vor einem Strafrichter in Süddeutschland. Meinem Mandanten warf die Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung zum Nachteil einer anderen Person vor. [...]

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28/06/2013

Pauschalabgeltungsklauseln in Arbeitsverträgen bei fehlender Transparenz unwirksam

Infolge von Einsparungen entstandene Personalknappheit führt häufig dazu, dass Angestellte in Unternehmen zur Leistung von Überstunden herangezogen werden. Viele Arbeitsverträge enthalten noch sogenannte Abgeltungsklauseln, wonach Überstunden mit der arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung pauschal abgegolten sind.

Bereits mit Urteil vom 17. August 2011, Aktenzeichen 5 AZR 406/10, entschied das Bundesarbeitsgericht, dass derartige Abgeltungsregelungen gemäß § 307 BGB unwirksam sind, wenn sie den Arbeitnehmer in unangemessener Weise benachteiligen. Im streitgegenständlichen Fall fehlte es der im Arbeitsvertrag verankerten Pauschalabgeltung für Überstunden an einer hinreichenden Transparenz, das heißt, diese war weder klar noch verständlich.

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09/06/2013

Erfolgreiche Abänderung eines Unterhaltstitels

Unser Mandant hatte sich in einer notariellen Urkunde (Scheidungsfolgenvereinbarung) dazu verpflichtet, nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Ehefrau zu leisten. Eine Befristung der Unterhaltsverpflichtung ließ der damalige Rechtsanwalt des Mandanten in die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht aufnehmen. Die Ehedauer betrug 8 Jahre. Nach Rechtskraft der Scheidung leistete der Mandant noch sieben Jahre nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Ehefrau.

Das Amtsgericht Stuttgart hat nun auf unseren Abänderungsantrag hin entschieden, dass nur noch bis Ende des Jahres 2013 nachehelicher Unterhalt geleistet werden muss. Das Gericht ordnete also nachträglich eine Befristung des Unterhaltsanspruchs an. Gestützt wurde diese Entscheidung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 2012 (Az. XII ZR 147/10). Demnach können auch Prozessvergleiche (und somit auch – als wesensgleiches Minus – ein notarieller Vergleich) dahingehend abgeändert werden, dass der bislang nicht befristete Scheidungsunterhaltsanspruch nachträglich befristet wird. Entsteht die Unterhaltsverpflichtung hingegen aufgrund eines Urteils, so kann der Unterhaltsschuldner nachträglich keinen Befristungseinwand mehr erheben.

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Unser Mandant hatte sich in einer notariellen Urkunde (Scheidungsfolgenvereinbarung) dazu verpflichtet, nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Ehefrau zu leisten. Eine Befristung der Unterhaltsverpflichtung ließ der damalige Rechtsanwalt des Mandanten in die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht aufnehmen...

31/05/2013

Kein Schadensersatzanspruch bei selbst provoziertem Unfall

Es ist ein alltägliches Szenario auf Deutschlands Straßen: Der eine Straßenverkehrsteilnehmer bremst plötzlich, der andere fährt aufgrund eines zu geringen Sicherheitsabstandes auf und es kommt zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge (sog. Auffahrunfall). In derartigen Fällen haftet für den Schaden wegen des Anscheinsbeweises grundsätzlich der Auffahrende.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied nun mit Urteil vom 11. März 2013, Az. 6 U 167/12, dass bei einem Auffahrunfall dem bremsenden Verkehrsteilnehmer ein Schadensersatzanspruch gegen den auffahrenden bzw. dessen Haftpflichtversicherung versagt bleibt, wenn nach den Gesamtumständen von einem seitens des bremsenden Verkehrsteilnehmers provozierten und somit gewollten Zusammenstoß auszugehen ist: In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall bremste das vordere Fahrzeug völlig unerwartet und ohne nachvollziehbaren Grund vor einer grünen Ampel.

Quelle: http://rechtsanwalt-wölfel.de/kein-schadensersatzanspruch-bei-selbst-provoziertem-unfall/

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