18/04/2026
Werden Sozialleistungen auf ein reguläres Girokonto überwiesen, müssen die Bezieher mit der Pfändung des Bürgergeldes rechnen. Denn nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt vor einer Pfändung überwiesener Sozialleistungen, stellt das Finanzgericht Hamburg in einem rechtskräftigen Urteil vom 1. Dezember 2025 klar (Az.: 5 K 106/25).
Habe ein Schuldner von der Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos keinen Gebrauch gemacht, ist die Vollstreckung der Pfändung grundsätzlich selbst dann „nicht unbillig“, wenn die erhaltenen Sozialleistungen auch für Familienmitglieder bestimmt waren.