Kanzlei Keysers

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Kanzlei Keysers weitere Informationen finden Sie unter www.kanzlei-keysers.de Rechtsanwalt Guido Keysers

30/09/2026
18/04/2026

Werden Sozialleistungen auf ein reguläres Girokonto überwiesen, müssen die Bezieher mit der Pfändung des Bürgergeldes rechnen. Denn nur ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt vor einer Pfändung überwiesener Sozialleistungen, stellt das Finanzgericht Hamburg in einem rechtskräftigen Urteil vom 1. Dezember 2025 klar (Az.: 5 K 106/25).

Habe ein Schuldner von der Möglichkeit eines Pfändungsschutzkontos keinen Gebrauch gemacht, ist die Vollstreckung der Pfändung grundsätzlich selbst dann „nicht unbillig“, wenn die erhaltenen Sozialleistungen auch für Familienmitglieder bestimmt waren.

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Westbeverner Straße 2/6
Telgte
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