31/07/2026
Steuerreform 2027: Was sollten Steuerpflichtige und Unternehmen bereits jetzt im Blick behalten?
Der Koalitionsausschuss hat sich auf die Eckpunkte einer Einkommensteuerreform verständigt, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten soll.
Gemeinsam mit Prof. Dr. Daniel R. Kälberer, LL.M. hat unser Kollege Dr. Benjamin Cortez die geplanten Änderungen und ihre Bedeutung für die steuerliche Beratungspraxis in einem Beitrag für die Fachzeitschrift NWB aus dem NWB Verlag eingeordnet.
Zu den wesentlichen Eckpunkten gehören:
→ spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes von 42 % ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 €
→ Anhebung von Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag
→ Ausweitung der sogenannten Reichensteuer: 45 % ab 250.000 € und eine neue Tarifstufe von 47 % ab 280.000 €
→ Erhöhung der Pauschalsteuer bei Minijobs von 2 % auf 5 %
→ Einschränkung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Gerade für Personenunternehmen mit hohen Gewinnen, Arbeitgeber mit Minijob- oder Zuschlagsmodellen sowie private Haushalte mit geplanten Handwerkerleistungen entsteht damit bereits jetzt Handlungsbedarf.
Dabei gilt jedoch: Das Eckpunktepapier erlaubt belastbare Szenariorechnungen, aber noch keine abschließenden Steuerberechnungen oder verbindlichen Gestaltungsempfehlungen. Sinnvoll ist deshalb vor allem, betroffene Mandantengruppen zu identifizieren, Datengrundlagen vorzubereiten und zeitkritische Entscheidungen frühzeitig zu analysieren.
Der vollständige Beitrag ist bereits online in der NWB-Datenbank verfügbar und erscheint in NWB Nr. 32/2026, S. 2104–2111. Den Link finden Sie im ersten Kommentar.
Ein besonderer Dank gilt der Redaktion der NWB, insbesondere Clara Giezek und Frau Foitzik, für die angenehme und professionelle Begleitung der Veröffentlichung.