16/09/2013
Wussten Sie eigentlich schon, das...
… die Polizei die Fahrzeughalter bestrafen möchte?
In Deutschland gilt das Täterprinzip – nur derjenige, der als Verursacher einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat überführt werden kann, darf dafür bestraft werden. Kann nicht ermittelt werden, wer gefahren ist, so bleibt der Verstoß ungesühnt. Dem trägt auch das Punktesystem Rechnung. Nur der, der die Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen hat, erhält hierfür Punkte sowie eine Geldstrafe. Dies will die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ändern. "In Zukunft soll der Halter das Bußgeld bezahlen, denn er weiß normalerweise, wer gefahren ist", fordert DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt. Die Halterhaftung habe eine "abschreckende Wirkung" und würde auch die Polizei in ihren Ermittlungen entlasten.
Das dies nicht mit unserem Punktesystem und schon gar nicht mit unseren rechtlichen Vorschriften –bestraft wird, wer individuelle Schuld am Verstoß hat – konform geht, verkennt die Polizei.
Damit wird es bleiben wie es ist: wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird bestraft – sofern er als Betroffener überführt werden kann!
Besser: vorher Ihren Anwalt fragen und erst dann evtl. Angaben bei der Polizei machen!