17/08/2020
Richtig, eine Reisewarnung ist aus rechtlichen Gründen gerade nicht erforderlich, um im vorliegenden und vergleichbaren Fällen von außergewöhnlichen Umständen am Reiseort auszugehen, was zu einem berechtigten Rücktritt vor Reisebeginn oder einer Kündigung während der Reise führt.
Nr. 13/2020Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter zur Rückzahlung des kompletten Reisepreises verpflichtet ist, wenn ein Kunde die gebuchte Reise vor Reiseantritt storniert und zu diesem Zeitpunkt bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsge...