03/04/2014
Immer wenn der Unfallschaden über 700,- - 800,- € beträgt, hat der Geschädigte das Recht einen Sachverständigen zur Schadensbeurteilung beizuziehen. Dessen Kosten hat der Schädigerversicherer dann auch zu übernehmen. Und ein Sachverständiger (wie auch ein spezialisierter Anwalt) sollte bei Unfällen auch immer beigezogen werden, allene schon aus Beweisgründen !
Sachverständigenkosten beim Verkehrsunfall: 0711-820 340-0 Kompetente und spezialisierte Beratung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht Stuttgart Tilo C.L. Neuner-Jehle