05/02/2026
Vom 28.01.2026 bis 30.01.2026 fand der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. ⚖️
Als Mitglied des Verkehrsgerichtstags war ich, wie immer, für Sie, für Euch, für das Recht mit dabei.
In „meinem“ Arbeitskreis beschäftigten wir uns mit dem Thema: „Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs“.
Im Interesse des Ziels der „Vision Zero“ weist unser Arbeitskreis darauf hin, dass das Führen aller Fahrzeuge im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss Gefahren für die Verkehrssicherheit birgt. 🚲⚠️
Die gestiegenen Unfallzahlen und Mitteilungen aus Kliniken bei deutlicher Zunahme des Radverkehrs geben Anlass, sich erneut an den Gesetzgeber zu wenden.
Unsere Empfehlungen kurzgefasst: Das Führen eines Fahrrades / Pedelecs in alkoholisiertem Zustand soll zukünftig ab 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l mit einem Bußgeld von 250€ sanktioniert werden und zu einer Eintragung im Fahreignungsregister führen. Im Wiederholungsfall soll eine MPU drohen. 🍷🚫
Ein paar Eindrücke aus dem winterlichen Goslar und die ausführlichen Empfehlungen, die der Arbeitskreis aussprach, findet ihr in diesem Beitrag.
Für Fragen zum Verkehrsgerichtstag oder den Empfehlungen stehe ich gerne zur Verfügung.
Zur PDF-Datei der Empfehlung:https://deutscher-verkehrsgerichtstag.de/media//Editoren/64.%20VGT/AK_II.pdf