26/06/2026
ProVida-Messung gekippt: OLG Zweibrücken setzt klare Grenzen
Nicht jede Videomessung trägt automatisch eine Verurteilung.
Das OLG Zweibrücken hat ein Urteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgehoben. Es ging um eine Messung mit ProVida 2000 Modular.
Der entscheidende Punkt:
Das Amtsgericht hatte nicht ausreichend festgestellt, welche Betriebsart des Messsystems verwendet wurde.
Genau das ist aber wichtig.
Denn bei ProVida kann die Betriebsart entscheidend dafür sein,
✅ ob der Toleranzabzug richtig bemessen wurde,
✅ ob der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenenfahrzeug relevant ist,
✅ ob die Messung überhaupt nachvollziehbar überprüft werden kann.
Wichtig außerdem:
Ein Gericht kann fehlende Feststellungen nicht einfach durch einen pauschalen Verweis auf ein Messvideo ersetzen.
Auch eingeblendete Messdaten auf einem Messfoto müssen im Urteil konkret mitgeteilt werden, wenn sie Grundlage der Entscheidung sein sollen.
Und noch ein Punkt für die Praxis:
Auch bei ProVida-Messungen muss geprüft werden, ob die Richtlinien zur polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung eingehalten wurden – insbesondere der Abstand zwischen Verkehrszeichen und Messbeginn.
Das kann vor allem beim Fahrverbot entscheidend werden.
Fazit:
Bei Videonachfahrmessungen lohnt sich der genaue Blick in:
🔎 Messakte
🔎 Urteil
🔎 Messvideo
🔎 Betriebsart
🔎 Toleranzabzug
🔎 Messabstand
Formale Lücken können im Bußgeldverfahren materiell entscheidend sein.
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.03.2026 – 1 ORbs 3 SsBs 5/26