25/03/2026
Vorsicht, es wird etwas lang. Aber trotzdem. Wer von "Völkerrechtsbruch" spricht, sollte auch wissen, was er sagt. Unser Bundespräsident Steinmeier, ehemals Außenminister, weiß es offenbar nicht. Denn Völkerrecht schützt Regimes/Staaten, aber nicht die Menschen darin (Ausnahmen siehe unten). Den Völkerrechtsbruch "benennen" kann daher, wenn nicht mit einem "aber" versehen, politisch unglücklich sein.
Das Völkerrecht besteht aus Vertragsrecht und Gewohnheitsrecht. Das Vertragsrecht ist „hart“, weil zwischen Staaten mit Unterschrift schriftlich vereinbart. Wer kündigt, ist nicht mehr gebunden. Nur Staaten können „Völkerrechtssubjekte“ sein. Einzelne Menschen können unter bestimmten Bedingungen zu "Subjekten" mit eigenen Rechten werden.
Verträge:
Die UN-Charta ist quasi die Verfassung der Staatengemeinschaft. Sie gilt nur zwischen den Staaten. Dort stehen aber nur sehr wenige Dinge drin, wie etwa: Gewaltverbot, Selbstverteidigungsrecht, Souveränität und deren Unantastbarkeit. Und natürlich Regeln zur Organisation der Vereinten Nationen.
Daneben gibt es weitere Vertragstexte, teilweise im Rahmen der UN, teilweise aber auch zu bestimmten Themen, mit jeweils einer unterschiedlichen Zahl von Vertragsparteien. Oft wird das Inkrafttreten davon abhängig gemacht, wieviele Staaten beitreten.
Daneben gibt es regionales Völkerrecht. In Europa die Satzung des Europarates, die Europäische Menschenrechtskonvention, eine Amerikanische Menschenrechtskonvention, sogar eine Islamische Menschenrechtskonvention, allerdings ohne die Kraft und Tragweite der beiden anderen.
Viele Rechtsgebiete sind doppelt geregelt, nämlich sowohl global als auch regional, wie zum Beispiel das Folterverbot oder die Menschenrechte.
Bei Menschenrechten bestehen Ausnahmesituationen: Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaubt Individuen, gegen Mitgliedsstaaten vorzugehen, wenn (1) sie von einem Mitgliedstaat in Menschenrechten verletzt wurden, die in der Konvention und in den 16 Zusatzprotokollen geregelt wurden und (2) wenn sie bereits im verletzenden Staat erfolglos versucht haben, gegen die Verletzung vorzugehen (Individualbeschwerde). Auch Staaten dürfen gegen andere Staaten Beschwerde erheben, was bislang sehr selten vorkam (Staatenbeschwerde).
Die UN-Menschenrechtserklärung ist nur eine Resolution und daher nicht bindend. Sie entwickelt aber eine gewisse Kraft dadurch, dass nationale und internationale Gerichte sie zitieren und es eine UN-Kommission für Menschenrechte gibt, die auch von Individuen angerufen werden kann.
Viele Regeln entstehen aufgrund völkerrechtlicher Verträge, werden dazu aber nicht zu Völkerrecht. Sie bleiben „Zivilrecht“ oder „Strafrecht“.
Der IGH (Internationaler Gerichtshof) ist aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages (Statut) gegründet worden. Er macht Urteile und Gutachten. Urteile ergehen, wenn zwei Mitgliedstaaten sich streiten. Gutachten ergehen, wenn der IGH ersucht wird, zu einer Rechtsfrage Stellung zu nehmen. Das wird manchmal als „Ersatz“ genommen, wenn man gerne einen Staat verklagen möchte, der aber kein Mitglied ist.
Auch der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) ist durch völkerrechtlichen Vertrag gegründet worden. Nur Mitgliedstaaten dürfen Strafanzeigen gegen Personen oder Staaten erheben, die gegen bestimmte Strafnormen verstoßen haben, die definiert sind. Dieses internationale Strafrecht ist in der Regel auch in nationalen Strafgesetzen geregelt. Völkermord steht z.B. auch in vielen staatlichen StGB. Der IStGH wird tätig, wenn Staaten, die das eigentlich könnten oder müssten, nicht tätig werden. Die Vollstreckung von Urteilen erfolgt durch Mitgliedstaaten, die aber nicht dazu gezwungen werden können.
Die EU beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag. Das EU-Recht wird aufgrund dieses Vertrages durch verschiedene Rechtsinstrumente gesetzt und gilt teilweise direkt in den Staaten mit Rechten und Pflichten für die Menschen. Deshalb spricht man bei der EU nicht von einer „völkerrechtlichen Organisation“ (wie Europarat, NATO, UNO, ASEAN uvam), sondern von einer „supranationalen Organisation“.
Gewohnheitsrecht:
Es gibt „zwingendes“ und „weiches“ Völkerrecht. Viele Regeln stehen zwar in Verträgen, gelten aber als zwingend. D.h., es gab sie schon vorher und wird sie auch nachher geben, also ohne Vertrag. Wer aus einem solchen Vertrag austritt, muss sich trotzdem an die Regel halten. Die Klassiker: Gewaltverbot, Selbstverteidigungsrecht, Folterverbot, Recht auf Leben, Verbot des Völkermords, Verbot der Rassendiskriminierung u.a. „Weiches“ Völkerrecht ist NICHT verbindlich. So entsteht auch durch 100 Resolutionen der UN-Generalversammlung gegen Israel kein „zwingendes“ Völkerrecht. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele von Protokollen, Beschlüssen, Schlussakte, deren Regelhaftigkeit zwar von Politikern gerne bemüht wird, die aber eben kein zwingendes Völkerrecht begründen. Dagegen gelten Beschlüsse und Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der immer einstimmig entscheidet, als bindend.
Gaza:
Der Konflikt zählt als Krieg. Es gilt also auch Kriegsvölkerrecht. Gegen dieses hat es möglicherweise Verstöße gegeben. Fest stehen nur die Verstöße der Hamas. Sie hat die Geiseln nicht herausgegeben bzw. erst auf Druck. Nicht der UN, sondern der USA und anderer. Und weil Israel so hartnäckig war. Viele Geiseln wurden ermordet. Das verstört gegen Kriegsvölkerrecht gleichzeitig gegen internationales Strafrecht. Sie kamen nicht im Kriegsgeschehen um, sondern wurden vorsätzlich getötet oder sterben gelassen. Israel werden zwar solche Taten vorgeworfen, eine Verurteilung wird aber fraglich sein, weil - anders als die Hamas - der Staat Israel selbst solche Vorgänge untersucht und u.U. bestraft.
Iran:
Hier zeigt das Völkerrecht seine Schwächen. Es gilt zwischen Staaten, nicht zwischen Völkern. Es schützt nicht die Menschen, sondern das jeweilige System, welches im souveränen Staat die Hoheitsrechte ausübt. Wenn das System selbst gegen zwingendes Völkerrecht verstößt, weil es Rassismus pflegt, Apartheid übt, Menschen ohne fairen Prozess tötet, gibt es kein wirksames völkerrechtliches Instrument, dies zu verhindern oder das Regime dafür zu bestrafen. Nur der Sicherheitsrat kann militärisches Eingreifen einstimmig anordnen oder verbindliche Sanktionen verhängen. Abgesehen davon, dass schon die Einstimmigkeit nur selten erreicht wird, ist die Durchsetzung aber wieder von der Mitwirkung der Staaten abhängig. Da die USA und Israel den Iran ohne Mandat des Sicherheitsrats angegriffen haben, ist der Angriff der USA völkerrechtswidrig. Der Angriff Israels dagegen könnte vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein. Aber solche Details überfordern unseren Bundespräsidenten.
Auf Frage einer Kommentatorin:
Die Hamas ist eine anerkannte Regierung. Daher hat der IStGH auch gegen Hamas-Führer Haftbefehle erlassen. Kompliziert. Auch Organisationen wie Hisbollah und Hamas können an humanitäres Völkerrecht gebunden sein. Hamas-Kämpfer gelten als Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechts.