Rumpf Rechtsanwaelte

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Erfahren Sie mehr über das internationale Wirtschaftsrecht und speziell über Recht und Wirtschaft in der Türkei.

Der Sklavenhandel ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nachzulesen - für das 19. Jahrhundert, nachdem die Sklave...
27/03/2026

Der Sklavenhandel ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nachzulesen - für das 19. Jahrhundert, nachdem die Sklaven in den USA gerade befreit waren - bei Karl May „Im Sudan“, wo ein falscher schottischer Priester mit Araberstämmen gemeinsame Sache macht, um „Neger“ (damals kein Unwort) auszuheben. Kara Ben Nemsi als Christ von tiefer Überzeugung eilt natürlich den „Negern“ zu Hilfe und befreit sie.

Die Deutschen sind natürlich fleißig. Sie haben nur weniger Zeit dafür.
27/03/2026

Die Deutschen sind natürlich fleißig. Sie haben nur weniger Zeit dafür.

Markus Söder ist in der Koalition der Königsmacher, er wirbt für rasante Reformen: bis Pfingsten. Dem stern verrät der bayerische Ministerpräsident seinen Plan fürs Land. https://trib.al/IskhnHP

Bitte jetzt nicht, weil jemand die jungen Leute indoktriniert. Man verhindert das Rauchen nicht, indem man es den Jugend...
26/03/2026

Bitte jetzt nicht, weil jemand die jungen Leute indoktriniert. Man verhindert das Rauchen nicht, indem man es den Jugendlichen verbietet….

Sanem Kleff leitete 25 Jahre lang „Schule ohne Rassismus". Sie erklärt, warum Rechtsextremismus mancherorts als cool gilt.

26/03/2026

Atomkraft ist unwirtscaftlich.

25/03/2026

In seinen Rollen bewahrte Bruno Ganz sich jene Sensibilität, die oft in der Kindheit wurzelt: Staunen, Verletzlichkeit, Genauigkeit im Blick auf die Welt. Der Schauspieler wäre heute 85 Jahre alt geworden.

25/03/2026

Vorsicht, es wird etwas lang. Aber trotzdem. Wer von "Völkerrechtsbruch" spricht, sollte auch wissen, was er sagt. Unser Bundespräsident Steinmeier, ehemals Außenminister, weiß es offenbar nicht. Denn Völkerrecht schützt Regimes/Staaten, aber nicht die Menschen darin (Ausnahmen siehe unten). Den Völkerrechtsbruch "benennen" kann daher, wenn nicht mit einem "aber" versehen, politisch unglücklich sein.
Das Völkerrecht besteht aus Vertragsrecht und Gewohnheitsrecht. Das Vertragsrecht ist „hart“, weil zwischen Staaten mit Unterschrift schriftlich vereinbart. Wer kündigt, ist nicht mehr gebunden. Nur Staaten können „Völkerrechtssubjekte“ sein. Einzelne Menschen können unter bestimmten Bedingungen zu "Subjekten" mit eigenen Rechten werden.
Verträge:
Die UN-Charta ist quasi die Verfassung der Staatengemeinschaft. Sie gilt nur zwischen den Staaten. Dort stehen aber nur sehr wenige Dinge drin, wie etwa: Gewaltverbot, Selbstverteidigungsrecht, Souveränität und deren Unantastbarkeit. Und natürlich Regeln zur Organisation der Vereinten Nationen.
Daneben gibt es weitere Vertragstexte, teilweise im Rahmen der UN, teilweise aber auch zu bestimmten Themen, mit jeweils einer unterschiedlichen Zahl von Vertragsparteien. Oft wird das Inkrafttreten davon abhängig gemacht, wieviele Staaten beitreten.
Daneben gibt es regionales Völkerrecht. In Europa die Satzung des Europarates, die Europäische Menschenrechtskonvention, eine Amerikanische Menschenrechtskonvention, sogar eine Islamische Menschenrechtskonvention, allerdings ohne die Kraft und Tragweite der beiden anderen.
Viele Rechtsgebiete sind doppelt geregelt, nämlich sowohl global als auch regional, wie zum Beispiel das Folterverbot oder die Menschenrechte.
Bei Menschenrechten bestehen Ausnahmesituationen: Die Europäische Menschenrechtskonvention erlaubt Individuen, gegen Mitgliedsstaaten vorzugehen, wenn (1) sie von einem Mitgliedstaat in Menschenrechten verletzt wurden, die in der Konvention und in den 16 Zusatzprotokollen geregelt wurden und (2) wenn sie bereits im verletzenden Staat erfolglos versucht haben, gegen die Verletzung vorzugehen (Individualbeschwerde). Auch Staaten dürfen gegen andere Staaten Beschwerde erheben, was bislang sehr selten vorkam (Staatenbeschwerde).
Die UN-Menschenrechtserklärung ist nur eine Resolution und daher nicht bindend. Sie entwickelt aber eine gewisse Kraft dadurch, dass nationale und internationale Gerichte sie zitieren und es eine UN-Kommission für Menschenrechte gibt, die auch von Individuen angerufen werden kann.
Viele Regeln entstehen aufgrund völkerrechtlicher Verträge, werden dazu aber nicht zu Völkerrecht. Sie bleiben „Zivilrecht“ oder „Strafrecht“.
Der IGH (Internationaler Gerichtshof) ist aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages (Statut) gegründet worden. Er macht Urteile und Gutachten. Urteile ergehen, wenn zwei Mitgliedstaaten sich streiten. Gutachten ergehen, wenn der IGH ersucht wird, zu einer Rechtsfrage Stellung zu nehmen. Das wird manchmal als „Ersatz“ genommen, wenn man gerne einen Staat verklagen möchte, der aber kein Mitglied ist.
Auch der IStGH (Internationaler Strafgerichtshof) ist durch völkerrechtlichen Vertrag gegründet worden. Nur Mitgliedstaaten dürfen Strafanzeigen gegen Personen oder Staaten erheben, die gegen bestimmte Strafnormen verstoßen haben, die definiert sind. Dieses internationale Strafrecht ist in der Regel auch in nationalen Strafgesetzen geregelt. Völkermord steht z.B. auch in vielen staatlichen StGB. Der IStGH wird tätig, wenn Staaten, die das eigentlich könnten oder müssten, nicht tätig werden. Die Vollstreckung von Urteilen erfolgt durch Mitgliedstaaten, die aber nicht dazu gezwungen werden können.
Die EU beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag. Das EU-Recht wird aufgrund dieses Vertrages durch verschiedene Rechtsinstrumente gesetzt und gilt teilweise direkt in den Staaten mit Rechten und Pflichten für die Menschen. Deshalb spricht man bei der EU nicht von einer „völkerrechtlichen Organisation“ (wie Europarat, NATO, UNO, ASEAN uvam), sondern von einer „supranationalen Organisation“.
Gewohnheitsrecht:
Es gibt „zwingendes“ und „weiches“ Völkerrecht. Viele Regeln stehen zwar in Verträgen, gelten aber als zwingend. D.h., es gab sie schon vorher und wird sie auch nachher geben, also ohne Vertrag. Wer aus einem solchen Vertrag austritt, muss sich trotzdem an die Regel halten. Die Klassiker: Gewaltverbot, Selbstverteidigungsrecht, Folterverbot, Recht auf Leben, Verbot des Völkermords, Verbot der Rassendiskriminierung u.a. „Weiches“ Völkerrecht ist NICHT verbindlich. So entsteht auch durch 100 Resolutionen der UN-Generalversammlung gegen Israel kein „zwingendes“ Völkerrecht. Es gibt zahlreiche weitere Beispiele von Protokollen, Beschlüssen, Schlussakte, deren Regelhaftigkeit zwar von Politikern gerne bemüht wird, die aber eben kein zwingendes Völkerrecht begründen. Dagegen gelten Beschlüsse und Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der immer einstimmig entscheidet, als bindend.
Gaza:
Der Konflikt zählt als Krieg. Es gilt also auch Kriegsvölkerrecht. Gegen dieses hat es möglicherweise Verstöße gegeben. Fest stehen nur die Verstöße der Hamas. Sie hat die Geiseln nicht herausgegeben bzw. erst auf Druck. Nicht der UN, sondern der USA und anderer. Und weil Israel so hartnäckig war. Viele Geiseln wurden ermordet. Das verstört gegen Kriegsvölkerrecht gleichzeitig gegen internationales Strafrecht. Sie kamen nicht im Kriegsgeschehen um, sondern wurden vorsätzlich getötet oder sterben gelassen. Israel werden zwar solche Taten vorgeworfen, eine Verurteilung wird aber fraglich sein, weil - anders als die Hamas - der Staat Israel selbst solche Vorgänge untersucht und u.U. bestraft.
Iran:
Hier zeigt das Völkerrecht seine Schwächen. Es gilt zwischen Staaten, nicht zwischen Völkern. Es schützt nicht die Menschen, sondern das jeweilige System, welches im souveränen Staat die Hoheitsrechte ausübt. Wenn das System selbst gegen zwingendes Völkerrecht verstößt, weil es Rassismus pflegt, Apartheid übt, Menschen ohne fairen Prozess tötet, gibt es kein wirksames völkerrechtliches Instrument, dies zu verhindern oder das Regime dafür zu bestrafen. Nur der Sicherheitsrat kann militärisches Eingreifen einstimmig anordnen oder verbindliche Sanktionen verhängen. Abgesehen davon, dass schon die Einstimmigkeit nur selten erreicht wird, ist die Durchsetzung aber wieder von der Mitwirkung der Staaten abhängig. Da die USA und Israel den Iran ohne Mandat des Sicherheitsrats angegriffen haben, ist der Angriff der USA völkerrechtswidrig. Der Angriff Israels dagegen könnte vom Recht auf Selbstverteidigung gedeckt sein. Aber solche Details überfordern unseren Bundespräsidenten.

Auf Frage einer Kommentatorin:
Die Hamas ist eine anerkannte Regierung. Daher hat der IStGH auch gegen Hamas-Führer Haftbefehle erlassen. Kompliziert. Auch Organisationen wie Hisbollah und Hamas können an humanitäres Völkerrecht gebunden sein. Hamas-Kämpfer gelten als Kombattanten im Sinne des Kriegsvölkerrechts.

Wehret den Anfängen….
24/03/2026

Wehret den Anfängen….

Ein Polizeischüler in Bremen will aus religiösen Gründen seinen Turban zur Uniform tragen. Weil ihm das verboten wurde, zog der Sikh vor Gericht – und erzielte einen ersten Erfolg.

22/03/2026

2025 meldeten so viele Firmen Insolvenz an wie seit zehn Jahren nicht mehr. Und der Trend setzt sich fort – mit dem Iran-Krieg als neuem Risiko.

23/01/2026

Als Anwaltskanzlei haben wir es auch schon mit Völkerrecht zu tun gehabt. So haben wir im Jahre 2004 für das türkische Außenministerium ein Gutachten zum Annan-Plan bzgl. Nordzypern erstattet. Aber auch das internationale Privatrecht - unser tägliches Brot - besteht zu einem ganz erheblichen Teil in sehr vielen Rechtsgebieten auf völkerrechtlichen Verträgen, die entweder in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind oder durch innerstaatliches Recht - wie z.B. durch das türkische Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privatrecht und Zivilverfahrensrecht - für unmittelbar anwendbar erklärt worden sind.

Wenn nun allenthalben der Glaube an das "Völkerrecht" zusammenzubrechen scheint, so betrifft dies zunächst einmal solche Rechtsgebiete, welche das Individuum nicht gleich unmittelbar betreffen. Vielleicht erst, wenn Bomben fallen. Und selbst da besteht noch Hoffnung.

Der großmäuligste US-Präsident aller Zeiten hat bzgl. Grönland eingelenkt. Von seinen irren und offenkundig völkerrechtswidrigen Forderungen Abstand genommen. Es wurden "Regelungen" getroffen. Also dann doch Völkervertragsrecht geschaffen, und zwar wie folgt:

Die Nato übernimmt den Schutz Grönlands samt entstehender Kosten
Die Pläne für den Bau einer US-Raketenabwehranlage „Golden Dome“ auf Grönland werden vorangetrieben
Die USA erhalten ein Vetorecht, wenn Nicht-Nato-Staaten wie Russland oder China auf Grönland Rohstoffe abbauen wollen
Im Gegenzug verzichtet Trump auf alle Strafzölle gegen europäische Staaten.

Klingt alles vernünftig und hätte man gleich so haben können. Der Verzicht auf Strafzölle ist natürlich Humbug. Trump wird, falls er nicht vorher doch noch abgesetzt wird, andere gute oder schlechte Gründe finden, andere Staaten mit Zöllen, Flugzeugen oder auf andere Art und Weise zu erpressen. Das ist völkerrechtlich sogar erlaubt, weil nicht verboten.

23/01/2026

Derzeit passt nichts zu unserem Profil, das in unsere "timeline" geschwemmt wird. Wir arbeiten daran, das zu ändern.

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