Dräger & Kollegen

Dräger & Kollegen Kanzlei mit zwei Berufsträgern. Schwerpunkte unter anderem: Strafrecht, Verkehrsrecht, Handels-, Ge Impressum: http://www.ra-draeger.de/index.php/impressum

18/02/2022

Wir bieten zum kommenden Lehrbeginn einen Ausbildungsplatz zum / zur Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d).

Bewerbungen nehmen wir gerne per Email entgegen.

[email protected]

Neue Aktentasche.....zu gewagt?
28/04/2020

Neue Aktentasche.....zu gewagt?

10/09/2019

Für das heute angelaufene Lehrjahr suchen wir
eine/n Auszubildende/n
zur/zum
Rechtsanwaltsfachangestellten.

Bewerbungen erbitten wir per Email an:
[email protected]

oder mit der Post an:
Rechtsanwaltskanzlei Dräger & Kollegen
Josefstraße 29
96129 Zeegendorf.

04/03/2019

Auszubildende/n zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellte/n gesucht

Bitte teilen!

Unsere Kanzlei bildet sei nunmehr 13 Jahren erfolgreich aus. Alle Auszubildende haben die Prüfungen bestanden und sind danach auch in teils ganz anderen Berufen gut untergekommen. Zu vielen besteht noch sehr guter Kontakt.

Wir suchen für das anstehende Ausbildungsjahr ab Sommer/Herbst 2019 eine/n neue/n Mitarbeiter/in.

Aufgrund der Lage unserer Kanzlei wäre ein eigenes Fahrzeug sinnvoll. Ansonsten wird hier viel geschrieben, so dass gute Rechtschreibung hilfreich wäre. Alles andere findet sich.

29/01/2019

Wer hier unterschreibt schuldet 984,00 € netto für einen 2 -Jahres-Eintrag!

06/12/2018

Achtung Verjährung!

Völlig überraschend nähert sich der 31. Dezember!

Forderungen die ihren Ursprung im Jahr 2015 haben drohen mit Jahreswechsel zu verjähren.

Um rechtzeitig erforderliche Schritte einzuleiten empfehlen wir möglichst schnell zu tätig zu werden. Aufgrund vieler gleichartiger Fälle kann es zu Problemen kommen soweit erst in zwei bis drei Wochen bei uns angefragt wird.

ACHTUNG!!!Wer hier unterschreibt kommt nicht etwa einer behördlichen / gesetzlichen Verpflichtung nach, sondern schließt...
02/10/2018

ACHTUNG!!!
Wer hier unterschreibt kommt nicht etwa einer behördlichen / gesetzlichen Verpflichtung nach, sondern schließt einen kostenpflichtigen Vertrag für drei Jahre ab!

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verweigert die Zahlung von Nutzungsausfall weil dieses Fahrzeug noch fahrt...
07/09/2018

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verweigert die Zahlung von Nutzungsausfall weil dieses Fahrzeug noch fahrtauglich und verkehrssicher sei....

23/07/2018

BGH entscheidet über das digitalen Erbe

Hierzu gehört beispielsweise: E-Mail-Konten, Adressbücher, Whatsapp- und andere Messenger-Daten, Facebook, Twitter, Instagram, die Itunes-Bibliothek und der Zugang zu Browser-Verläufen sowie sensible Daten wie Nachrichten und Bilder von Dating-Plattformen.

All dies wird bei einem Erbfall mit vererbt! Und dies kann man gestalten.
Entweder man geht zu einem Notar, der das regelt, oder man verfassen selbst ein Testament. Das muss allerdings von vorne bis hinten handschriftlich geschrieben sein und mit Datum und Ort versehen und unterschrieben werden. Es dürfte allerdings sinnvoll sein, unabhängig vom Erbe eine Art digitalen Nachlassverwalter zu bestimmen und diesen mit einer Vollmacht auszustatten. Dabei ist zu beachten, dass die Vollmacht "über den Tod hinaus" gelten muss. Hierbei kann man auch detailliert ausführen, wie die Person mit unterschiedlichen Accounts verfahren soll etwa komplett löschen, Fotos archivieren und Erben übergeben usw.

Als Erbe selber kommt es bei der Durchsetzung darauf an, wie gut der Erblasser vorgesorgt hat. Wer digitale Konten oder Güter verberben will und es den Erben nicht zu schwer machen möchte, der sollte zunächst gut Buch führen darüber, welche Konten er überhaupt besitzt. Dafür könnten digitale Passwort-Safes sehr praktisch sein. Das Master-Passwort für diesen Safe oder eine Liste mit allen Konten könnte in einem Bankschließfach hinterlegt werden.

Wurden vom Erblasser überhaupt keine Informationen hinterlassen dann muß man sich an alle möglichen Plattformen wenden und nachweisen, dass man der Erbe ist. Dann hat man aber ein Recht auf den Zugang zu den Konten, das notfalls gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Wenn man nicht möchte, dass Hinterbliebene Chatnachrichten lesen oder bestimmte Informationen bekommen müßte man diese entweder einem Vertrauten vermachen oder man schließt die sensiblen Dokumente und Konten explizit per Testament von der Erbmasse aus. Ein Nachlassverwalter kann im Testament bestimmt werden der sich um die Umsetzung kümmert.

24/04/2018

..schon gewußt?

Ab dem 01. Mai gilt in Österreich ein Rauchverbot im PKW für Fahrer und Beifahrer wenn Minderjährige mitfahren. Bußgelder reichen bis 1.000 €.

In anderen Nachbarländern gibt es ähnliche Verbote:

-Frankreich verlangt bei Rauchen im Auto mit minderjährigen Beifahrern 68 €
-Großbritannien erhebt Bußgelder um 60 € in derartigen Fällen
-Griechenland verbietet das Rauchen im Auto bei Insassen unter 12 Jahren und bestraft dies mit bis zu 1.500 €, in einem öffentlichen Verkehrsmittel sogar mit bis zu 3.000 € mit Fahrverbot wenn der Fahrer oder ein Passagier raucht
-in Italien gilt das Verbot bei Anwesenheit einer Schwangeren oder Kindern unter 12 und kostet 500 bis 5.000 €, bei Jugendlichen dann nur noch 250 bis 2.500 €

...neues Kanzleischild. Weitere Bilder folgen nach Installation!
17/04/2018

...neues Kanzleischild. Weitere Bilder folgen nach Installation!

15/03/2018

Handy und Autofahren

Weil immer mehr Autofahrer während der Fahrt ihr Mobiltelefon nutzen wurden vom Gesetzgeber die Bußgelder erhöht.

Verboten ist nicht nur das Telefonieren, sondern jede Art der Nutzung, also das Handy, wie auch immer zu bedienen. Dies betrifft insbesondere etwa das Schreiben von Nachrichten. Auch eine Nutzung als Navi wäre nur anders zu beurteilen wenn das Handy eine gesonderte Halterung hat.

Wer mit dem Handy am Steuer bei laufendem Motor erwischt wird, der muss ein Bußgeld von 100 € zahlen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot ist bei einem Erstverstoß nicht vorgesehen und droht erst bei unbelehrbaren Wiederholungstätern.

Besonders aufpassen sollten Fahranfängern da die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und die Anordnung eines Aufbauseminars droht.

Besondere Folgen ergeben sich auch falls bei der Nutzung des Telefons ein Unfall verursacht wird. Hier besteht das Risiko, dass die eigene Versicherung die Leistungen kürzt.

Adresse

Josefstraße 29
Strullendorf
96129

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+499505806934

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