Rechtsanwälte Hammes Lange Schulz

Rechtsanwälte Hammes Lange Schulz Fachanwälte für:

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Insolvenzrecht (RA Hammes)

15/03/2026

*Geblitzt? Sie haben ein Recht auf die Bedienungsanleitung des Blitzers! 📸⚖️*

Wer geblitzt wird, erhält oft nicht nur einen Bußgeldbescheid, sondern auch Punkte oder ein Fahrverbot. Doch nicht jede Messung ist fehlerfrei – und um Messfehler nachzuweisen, braucht die Verteidigung Zugang zur Gebrauchsanweisung des Messgeräts.

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 14. Juli 2025 (AZ: 3 ORbs 4 SsBs 16/25) die Rechte von Betroffenen deutlich gestärkt.

Der Fall: Ein Autofahrer wurde wegen 30 km/h zu viel geblitzt und zu Geldbuße plus Fahrverbot verurteilt. Er beantragte mehrfach die aktuelle Gebrauchsanweisung des Lasermessgeräts – vergeblich. Das Amtsgericht lehnte ab mit der Begründung, diese sei „allgemein zugänglich".

Die Entscheidung des OLG: Das Gericht hob das Urteil auf und stellte klar:

✅ Die pauschale Begründung „allgemein zugänglich" reicht NICHT aus

✅ Gerichte müssen konkret darlegen, WO die Anleitung zugänglich ist

✅ Betroffene dürfen NICHT auf veraltete Auflagen oder den Hersteller verwiesen werden

✅ Die Behörde muss die aktuelle Gebrauchsanweisung beibringen

Warum ist das wichtig? Nur durch Einsicht in die Gebrauchsanweisung können Verteidiger und Sachverständige prüfen, ob:

- Das Gerät vorschriftsmäßig bedient wurde

- Messabstände eingehalten wurden

- Die Aufstellung korrekt war

Praxis-Tipp: Bei Zweifeln an einer Messung sollten Sie über Ihren Anwalt die gesamte Messakte sowie die aktuelle Gebrauchsanweisung anfordern. Die Verweigerung kann einen Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren darstellen!

👉 Den gesamten Artikel gibt es hier zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/blitzer-recht-auf-faires-verfahren-gebrauch-von-messgeraet-pruefen/

15/03/2026

*Lkw überladen? „Ich wusste es nicht" schützt vor Strafe nicht! 🚛⚖️*

Was passiert, wenn ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug überladen hat, ohne es zu wissen? Reicht Unwissenheit als Entschuldigung aus?
Das OLG Oldenburg sagt: Nein! Mit Urteil vom 08. Oktober 2024 (AZ: 2 ORbs 143/24) hat das Gericht klargestellt, dass Fahrer eine aktive Kontrollpflicht haben.

Der Fall:
Ein Fahrer transportierte Kartoffeln mit einem landwirtschaftlichen Anhänger. Bei der Kontrolle: 30,24 Tonnen statt erlaubter 24 Tonnen – eine Überladung von über 25 %!
Seine Verteidigung: „Ich bin kein Landwirt und konnte das Gewicht nicht einschätzen. Die Kartoffeln wurden mir nur übergeben."

Die Entscheidung:
Das Gericht verhängte 285 Euro Bußgeld und stellte klar:
❌ „Ich habe es nicht gewusst" reicht NICHT
✅ Entscheidend ist die Vermeidbarkeit, nicht die Erkennbarkeit
✅ Fahrer müssen sich aktiv vor Fahrtantritt erkundigen:

- Nachfrage beim Auftraggeber
- Grobe Volumenabschätzung
- Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Waagen)

Wichtig zu wissen:
🚨 Bei über 20 % Überladung drohen Bußgeld + Punkt in Flensburg
🚨 Überladung = erhebliches Sicherheitsrisiko (längere Bremswege, geringere Fahrstabilität, Reifenschäden)
🚨 Auch Halter/Unternehmen sind in der Pflicht, organisatorisch sichere Prozesse zu gewährleisten
Praxis-Tipps:
✔️ Gewicht vor Fahrtantritt prüfen (notfalls Nachfragen!)
✔️ Technische Hilfsmittel nutzen (Betriebswaage, bordeigene Wiegesysteme)
✔️ Im Zweifel: Lieber unterladen als überladen
👉 Den ganzen Artikel gibt es hier zum Nachlesen: https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/wenn-die-ladung-zu-schwer-wird-wer-haftet-bei-lkw-ueberladung/

07/01/2026

*EU-weite Vollstreckung von Fahrverboten: Was Autofahrer künftig wissen müssen*

Mit der neuen Richtlinie (EU) 2025/2206 schafft die EU einen Paradigmenwechsel im Fahrerlaubnisrecht. Künftig sollen bestimmte, rechtskräftige Fahrverbote und Fahrerlaubnisentzüge EU-weit vollstreckt werden – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der Führerschein ausgestellt wurde.

Bisher galt: Fahrverbote wirkten grundsätzlich nur im sogenannten Deliktsstaat. Diese Trennung wird mit der Umsetzung der Richtlinie aufgehoben.

Worum geht es konkret?
Erfasst werden ausschließlich besonders schwere Verkehrsverstöße mit hohem Gefährdungspotenzial. Dazu zählen unter anderem Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verkehrsdelikte mit schweren Verletzungen oder Todesfolge. Alltägliche Ordnungswidrigkeiten wie Rotlicht- oder Abstandsverstöße bleiben außen vor.

So läuft das Verfahren künftig ab:
Wird im Ausland ein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug rechtskräftig verhängt, informiert der Deliktsstaat den Ausstellerstaat des Führerscheins. Dieser setzt die Maßnahme dann mit EU-weiter Wirkung um. Voraussetzung ist unter anderem eine Mindestdauer der Maßnahme von drei Monaten sowie ein noch verbleibender Zeitraum von mindestens einem Monat.

Wichtig für die Praxis:
Die Richtlinie sieht Ausnahmen vor, etwa bei Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder bei Verjährung nach nationalem Recht. Gerade bei der Umsetzung in deutsches Recht kommt diesen Ausnahmetatbeständen große Bedeutung zu, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.

Die Richtlinie tritt Ende November 2025 in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis November 2028 umsetzen. Ab Ende 2029 ist die EU-weite Anwendung verpflichtend.

👉 Fazit: Wer im EU-Ausland schwerwiegend gegen Verkehrsregeln verstößt, muss künftig auch zu Hause mit fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechnen.

📚 Quelle: ADAC-Juristische Zentrale, VA 55/2025, mit Verweis aufdie Richtlinie (EU) 2025/2206 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2025/2205 in Bezug auf bestimmte Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust

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