Wohnungsbau-Genossenschaft "Altmark" e G - WBGA

Wohnungsbau-Genossenschaft "Altmark" e G - WBGA Die Wohnungsbau-Genossenschaft "Altmark" eG Stendal ist eine eingetragene Genossenschaft mit derzeit über 3100 Mitgliedern und 3702 Wohnungen in Stendal.

Unsere Genossenschaft
Die Wohnungsbau-Genossenschaft "Altmark" eG Stendal ist eine eingetragene Genossenschaft und hat derzeit über 3100 Mitglieder und 3702 Wohnungen in Stendal. Unser Team besteht aus 29 Mitarbeitern, die für Sie jeden Tag da sind. Wohnen bei einer Genossenschaft
Wohnungsgenossenschaften stellen immer eine Gemeinschaft der Mehrheit dar. Die Mitglieder wählen sich ihre Vertreter,

die dafür sorgen, dass im Laufe des Geschäftsjahres die Beschlüsse der Mehrheit umgesetzt werden. Weiterhin gibt es einen Vorstand, der die Geschäfte führt und einen von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung anleitet und kontrolliert. Einmal im Jahr wird auf der Vertreterversammlung über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden. Was macht das Wohnen bei der Genossenschaft so attraktiv? Da ist einmal die Tatsache, dass man als Mitglied der Genossenschaft gewissermaßen "Mieter im eigenen Haus" ist. Das gibt nicht nur ein gutes Gefühl, sondern verschafft auch lebenslanges Wohnrecht. Das Genossenschaftsrecht schützt also das Wohnen besser als das normale Mietrecht. Andererseits kann man als Genossenschaftsmitglied jederzeit seinen Mietvertrag kündigen und wenn man die Genossenschaft verlässt, bekommt man sein Geschäftsguthaben zurück. Selbsthilfe, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung - das sind die Säulen, auf denen das genossenschaftliche Denken aufgebaut ist. Was bedeutet es, ein genossenschaftliches Dauerwohnrecht zu haben? Die Genossenschaft schließt mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet in der Praxis, die Wohnung ist nahezu unkündbar, außer bei schwerwiegenden Verstößen gegen die von allen Mitgliedern geformte Satzung der Genossenschaft. Eine Art Wohnversicherung also. Es gibt eben keinen Eigentümer, der sie mit einer Eigenbedarfsklage aus der Wohnung heraustreibt. Schließlich ist das Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft.


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Niemand darf beleidigt, gemobbt oder diskriminiert werden

Kritik ist stets förmlich und freundlich zu äußern

Kein Mitarbeiter*in der WBGA darf persönlich beleidigt oder angegriffen werden

Kommentare sind stets konstruktiv und in keiner Weise beleidigend

Haltlose Anschuldigen/Kommentare werden sofort entfernt

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Adresse

Erich-Weinert-Straße 16
Stendal
39576

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Montag 07:00 - 12:00
13:00 - 15:00
Dienstag 08:30 - 12:00
13:00 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
Donnerstag 08:30 - 12:00
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Freitag 08:30 - 12:00

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