Rechtsanwaltskanzlei Cartillone

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En­det das Ar­beits­ver­hält­nis, hat ein Ar­beit­neh­mer ei­nen An­spruch auf Er­tei­lung ei­nes Ar­beits­zeug­nis­ses....
16/10/2021

En­det das Ar­beits­ver­hält­nis, hat ein Ar­beit­neh­mer ei­nen An­spruch auf Er­tei­lung ei­nes Ar­beits­zeug­nis­ses. Die­ses ent­hält üb­li­cher­wei­se Be­dau­erns-, Dan­kens- und Wunsch­for­meln wie bei­spiels­wei­se: "Wir dan­ken Herrn/Frau … für die ge­leis­te­te Ar­beit und wün­schen ihm/ihr für die wei­te­re be­ruf­li­che und pri­va­te Zu­kunft wei­ter­hin al­les Gu­te und viel Er­folg.".

Je­doch schließt nicht je­der Ar­beit­ge­ber ein Ar­beits­zeug­nis mit sol­chen Schluss­for­meln ab, da­her strei­ten sich teil­wei­se Ar­beit­neh­mer und Ar­beit­neh­mer, ob ein sol­ches Zeug­nis un­voll­stän­dig ist.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in sei­ner bis­he­ri­gen Recht­spre­chung ei­nen An­spruch auf Schluss­for­meln ab­ge­lehnt. In ei­ner ak­tu­el­len Ent­schei­dung ver­pflich­te­te da­ge­gen das Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf ei­nen Ar­beit­ge­ber zu ei­ner sol­chen For­mel.

Dies be­grün­de­te das Ge­richt da­mit, dass das er­teil­te Zeug­nis leicht über­durch­schnitt­lich ist und da­her ei­ne sol­che Dan­kens­for­mel er­for­dert: Lan­des­ar­beits­ge­richt Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 12.01.2021, 3 Sa 800/20.

Der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück stellt keine zu vergütende Arbeitszeit, gemäß dar. Paragraph 611 a A...
12/08/2021

Der Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz und zurück stellt keine zu vergütende Arbeitszeit, gemäß dar. Paragraph 611 a Abs. 2 BGB. Vergütungspflichtig sind dagegen die Umwegezeiten, die ein Angestellter hinnehmen muss. Im vorliegenden Fall hatte ein Wachpolizist geklagt, der seine Dienstwaffe jeden Morgen in einem, über Umwege zu erreichenden, Waffenschließfach in einer Polizeidienststelle abholen musste. Das Bundesarbeitsgericht lehnte die Vergütung des reinen Arbeitsweges zwar ab, allerdings nicht für den Umweg um die Dienstwaffe abzuholen, die den direkten Weg zum Arbeitsort verlängert.
BAG, Urteil vom 31.03.2021, 5AzR 148/20

Wer den Erben nur entfernt kennt und den Nachlass eher in chaotischem, als geordneten Zustand vorfindet, dem wird schnel...
08/07/2021

Wer den Erben nur entfernt kennt und den Nachlass eher in chaotischem, als geordneten Zustand vorfindet, dem wird schnell geraten, die Erbschaft auszuschlagen, um nicht für die Schulden des Verstorbenen aufkommen zu müssen. Stellt sich dann heraus, dass der Nachlass einen nicht zu vernachlässigenden Wert hat, so reut einen diese Entscheidung schnell. Dann ist guter Rat teuer. Eine Anfechtung der Ausschlagungserklärung kann im Einzelfall einen Ausweg bieten.

Ein Irrtum über die Überschuldung des Nachlasses gewährt dem Ausschlagenden ein Anfechtungsrecht, das er frist- und formgerecht ausüben muss. Dies gilt aber nur, wenn der Irrtum bezüglich der Überschuldung auf falschen Vorstellungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Nachlasses, also bezüglich des Bestandes an Aktiva und Passiva, beruht. Nicht zur Anfechtung berechtigt ist, wer ohne nähere Kenntnis der Zusammensetzung des Nachlasses einer Fehlvorstellung über dessen Größe unterliegt. Mit anderen Worten kann sich derjenige nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen, der nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt ist, die Erbschaft annehmen oder ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer – bewusst ungesicherter Grundlage getroffen hat.

Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschl. v. 20.11.2020 (I-3 Wx 166/20)

Buchungsportale wie Booking.com dürfen ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billige...
19/05/2021

Buchungsportale wie Booking.com dürfen ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Der Bundesgerichtshof kippte die "enge" Bestpreisklausel, die das Portal seit 2015 verwendete.
Hotels dürfen auf der eigenen Homepage für günstige Zimmerpreise werben, auch wenn sie bei Booking.com registriert sind und auf den Seiten des Portals höhere Preise genannt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die "enge" Bestpreisklausel gekippt, die Booking.com seit 2015 verwendete. Die Klausel sei wettbewerbswidrig, entschieden die Richter. Die Regelung sah vor, dass Hotels ihre Zimmer auf der eigenen Internetseite nicht zu niedrigeren Preisen oder besseren Konditionen anbieten durften als auf Booking.com. Mit dem nun verkündeten Urteil des BGH-Kartellsenats wurde die Untersagung durch das Bundeskartellamt bestätigt (AZ: KVR 54/20).; Quelle: tagesschau.de

Az. 12 WF 221/20; Der biologische Vater einer Tochter begehrte, dass seine Vaterschaft auch gerichtlich anerkannt werde....
11/05/2021

Az. 12 WF 221/20; Der biologische Vater einer Tochter begehrte, dass seine Vaterschaft auch gerichtlich anerkannt werde. Die bisherige rechtliche Vaterschaft des Ehemanns der Kindesmutter wollte der Antragsteller gleichzeitig aberkennen lassen. Das Amtsgericht hatte diesen Antrag jedoch abgelehnt, da die sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Ehemann der Mutter des Kindes und dem Mädchen dem Antragsbegehren entgegenstehe.

Diese Ansicht bestätigte das OLG Hamm nun. Die sozial-familiäre Bindung zwischen dem nicht-biologischen Vater und dem Mädchen schließe eine Anfechtung der Vaterschaft nach § 1600 Abs. 2, 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus. Eine solche Bindung liege vor, wenn der rechtliche Vater für das Kind tatsächlich die Verantwortung trägt. Das nahm das Gericht in dem vorliegenden Fall an, da der rechtliche Vater mit der Mutter verheiratet ist. Der klagende biologische Vater könne dieser Auffassung auch nicht entgegenhalten, dass der jetzige Ehemann und rechtliche Vater vor der Geburt des Kindes nur gelegentlich Kontakt mit der Mutter hatte und diese noch lange Zeit eine eigene Wohnung gehabt habe. Es sei auch nicht von Bedeutung, dass der Antragsteller mit Beginn der Schwangerschaft erklärt habe, Verantwortung für das Kind zu übernehmen.

Entscheidend sei vielmehr, so das OLG, dass der Ehemann der Kindesmutter spätestens seit der Geburt mit ihr und dem Kind in einem Haushalt lebt und bereit ist, die Verantwortung für das Kind zu tragen. Dass der biologische Vater nun rechtlich gesehen überhaupt keine Möglichkeit mehr hat, die Vaterstellung für die leibliche Tochter einzunehmen, sieht das Gericht als Folge der in § 1600 BGB getroffenen aktuellen Rechtslage, wie es ausdrücklich betonte. Danach geht ein bestehender Familienverband dem Interesse des leiblichen Vaters vor.

www.kanzlei-cartillone.de
08/05/2021

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Az. 6 Sa 824/20; Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers verkürzt sich für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null um ein Z...
03/05/2021

Az. 6 Sa 824/20; Der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers verkürzt sich für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null um ein Zwölftel, ohne dass es hierfür einer entsprechenden Vereinbarung bedarf. Das LAG begründet seine Entscheidung vor allem mit einer teleologischen Reduktion von § 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Die Vorschrift bezwecke die Erholung der Beschäftigten. Während des Zeitraums der Kurzarbeit Null seien Arbeitnehmende jedoch gerade nicht verpflichtet, die grundsätzlich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen – daher müssen sie sich auch nicht erholen.

1. AbfindungEinmalzahlung des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar.2. AbmahnungKann forml...
19/04/2021

1. Abfindung

Einmalzahlung des Arbeitgebers aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar.

2. Abmahnung

Kann formlos – also auch mündlich – erfolgen. Nur eine Abmahnung, die die Anforderungen erfüllt, die die Rechtsprechung an sie entwickelt hat, entfaltet im Kündigungsschutzprozess

3. Änderungskündigung

Ihr Arbeitgeber kündigt und bietet Ihnen zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter geänderten Arbeitsbedingungen an.

4. Aufhebungsvertrag

Vertragliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

5. Betriebsbedingte Kündigung

Die Gründe, die zur Kündigung führen, liegen im Betrieb selbst.

6. Betriebsvereinbarung

Als Betriebsrat werden Sie als Vertreter der Belegschaft Ihres Betriebes tätig.

7. Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist.

8. Fristlose Kündigung

Die fristlose Kündigung erfolgt ohne Einhalten der vertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist.

9. Krankheitsbedingte Kündigung

Die krankheitsbedingte Kündigung kann aufgrund häufiger Kurzerkrankungen oder einer langandauernden Erkrankung ausgesprochen werden.

10. Kündigungsschutz

Kündigungsschutz existiert als allgemeiner Kündigungsschutz nach Kündigungsschutzgesetz oder als besonderer Kündigungsschutz bei besonderen Umständen, sei es beispielsweise Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Mandatsträgerschaft

11. Personenbedingte Kündigung

Nach § 1 Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann eine Kündigung dann sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist.

12. Sozialauswahl

Trotz Vorliegens von dringenden betrieblichen Erfordernissen ist eine Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Sozialauswahl nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.

13. Verhaltensbedingte Kündigung

Die verhaltensbedingte Kündigung ist regelmäßig auf ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers gestützt

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