MSN-Rechtsanwalts GmbH

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Unser Handeln ist stets geprägt von Zuverlässigkeit, vertrauensvoller Zusammenarbeit sowie Verlässlichkeit. Rechtsberatung
Inkassotätigkeiten
Versicherungsberatung
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25/04/2026

⚖️ Hundebiss = klare Schuld?
Leider nein. Und genau das wird oft unterschätzt.

Viele verlassen sich auf den Satz:
„Der Halter haftet immer.“
Doch in der Realität sieht es anders aus – und das kann richtig teuer werden.

🐶 Typischer Fall:
Zwei Hunde treffen aufeinander.
Einer angeleint, einer nicht.
Es kommt zur Beißerei – beide Tiere werden verletzt.

Jetzt denkt man schnell:
👉🏼 Der ohne Leine zahlt alles - Falsch!

💡 Was wirklich passiert:
Gerichte schauen sich die gesamte Situation an.
Nicht nur, wer „schuld“ ist – sondern auch, wie sich beide Hunde verhalten haben.

➡️ Die sogenannte Tiergefahr wirkt auf beiden Seiten
➡️ Schäden werden häufig aufgeteilt
➡️ Am Ende zahlen oft beide Halter einen Anteil

📊 Typische Aufteilungen:
50/50 • 60/40 • 70/30 (je nach Situation)

❗ Was viele nicht wissen:
Selbst wenn du alles „richtig“ gemacht hast, kannst du trotzdem zahlen müssen.
Genau das ist die Besonderheit der Tierhalterhaftung.

🚨 Der größte Fehler passiert direkt nach dem Vorfall:

Emotionen, Stress – und dann ein Satz wie:
„Tut mir leid, ich hätte besser aufpassen müssen…“

➡️ Kann als Schuldanerkenntnis gewertet werden
➡️ Kann dich bares Geld kosten
➡️ Kann Probleme mit der Versicherung verursachen

✅ Deshalb im Ernstfall:

• Ruhe bewahren
• Daten & Versicherungen austauschen
• Fotos machen (Wunden, Ort, Situation)
• Zeugen sichern
• Versicherung informieren
• Keine Schuld eingestehen

🐾 Unser Fazit:
Ein Hundebiss ist nicht nur emotional belastend – sondern oft auch juristisch komplex.
Wer seine Rechte kennt, schützt sich vor unnötigen Kosten.

⚖️ Ihr Fall. Unsere Prüfung.
Wir klären, wer wirklich haftet – und wie viel.

In unserem Blog-Beitrag ist der komplette Beitrag:

https://msn-gmbh.de/tierhalterhaftung-hundebiss

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🔥 Ein Topf - heißes Fett - ein kurzer Blick zum Fernseher - 145.000 € SchadenWas wie eine Filmszene klingt, ist tatsächl...
30/03/2026

🔥 Ein Topf - heißes Fett - ein kurzer Blick zum Fernseher - 145.000 € Schaden

Was wie eine Filmszene klingt, ist tatsächlich passiert.

Ein Mieter stellte nachts um 4 Uhr Fett auf den Herd, um Kartoffelröllchen zu frittieren.
Er ging nur kurz ins Wohnzimmer, um den Fernseher einzuschalten – und wurde abgelenkt.

Dann passierte es

🔥 Das Fett entzündete sich
🔥 Die Küche brannte
🔥 Der Dachstuhl fing Feuer

Der Schaden: über 145.000 €.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: BGH VI ZR 196/10).
⚖️

Und nun die spannende Frage:
Muss der Mieter den Schaden bezahlen?

Die überraschende Antwort der Richter: Nein!

Das Gericht sprach von einem sogenannten „Augenblicksversagen“ – einer kurzen Unachtsamkeit.
Damit lag rechtlich nur einfache Fahrlässigkeit vor.

➡ Ergebnis:
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers musste den Schaden übernehmen.

💡 Was bedeutet das für Eigentümer und Vermieter?
Im Versicherungsrecht entscheidet oft ein einziger Moment darüber, wer am Ende haftet.

👉 Den gesamten Fall und die rechtlichen Hintergründe haben wir ausführlich in unserem Blogbeitrag erklärt.

https://msn-gmbh.de/blog/frittierfett-brand-mieter-haftung





🌹 Ein kleiner Valentinstags-Nachklang 🌹gestern war Valentinstag – dieser eine Tag im Jahr, an dem Herzen, Blumen und vie...
15/02/2026

🌹 Ein kleiner Valentinstags-Nachklang 🌹

gestern war Valentinstag – dieser eine Tag im Jahr, an dem Herzen, Blumen und vielleicht auch ein bisschen Kitsch ganz offiziell ihren großen Auftritt haben. 💕✨

Doch mal ehrlich...Jeder erlebt ihn anders.

-Für die einen romantisch bei Kerzenschein. 🕯️🍷

-Für andere gemütlich auf der Couch mit Lieblingsserie & Snacks. 🍿😌

-Manche feiern Selflove und gönnen sich bewusst Me-Time. 🛁💆‍♀️

-Und wieder andere sagen: „Ganz normaler Tag – aber mit extra Schokolade!“ 😄🍫

Und genau das macht’s doch schön:
Liebe hat so viele Facetten – laut, leise, verrückt, entspannt. 💖

Jetzt bin ich neugierig:
Wie habt ihr euren Valentinstag verbracht?
Gab es besondere Momente, kleine Gesten oder vielleicht eine lustige Story? 💌👇

Lasst uns ein bisschen Herz-Stimmung verlängern. ✨





❄️ Sommerreifen im Winter – „Ist mir ja NOCH nie was passiert …“ ❄️ (Spoiler: Das geht nicht gut)Stell dir vor: Es ist W...
06/02/2026

❄️ Sommerreifen im Winter – „Ist mir ja NOCH nie was passiert …“ ❄️ (Spoiler: Das geht nicht gut)
Stell dir vor: Es ist Winter - Minusgrade - Schneematsch. Du steigst ins Auto – Sommerreifen drauf, weil: vergessen, keine Zeit, wird schon gehen.

Und dann passiert’s - Unfall !!!
Und plötzlich sind sie da, die Fragen, die man sich vorher nicht gestellt hat:
👉 Wer zahlt den Schaden?
👉 Habe ich überhaupt noch Versicherungsschutz?
👉 Bin ich selbst schuld – rechtlich gesehen?
👉 Was sagt eigentlich ein Gericht dazu?

⚖️ Ein echtes Urteil – kein Hörensagen
Das OLG Frankfurt am Main hatte genau so einen Fall auf dem Tisch (Urteil vom 04.05.2011 – Az. 7 U 140/10)

Ein Autofahrer war bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs, verlor die Kontrolle und verursachte einen Unfall.
Das Gericht sagte klar:
➡️ Fahren mit Sommerreifen im Winter gilt als grob fahrlässig und die Folge:
Die Kaskoversicherung durfte die Leistung kürzen – in diesem Fall deutlich.
Heißt: Ein Teil des Schadens blieb am Fahrer selbst hängen.
📌 Was heißt das konkret für uns alle?

Deine Pflichten:
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht
(also bei Schnee, Eis, Matsch, Reifglätte ❄️)
Reifen müssen wintertauglich sein (M+S / Schneeflockensymbol)

Deine Rechte:
Die Haftpflicht zahlt zwar den Schaden des Unfallgegners

👉 ABER sie kann dich in Regress nehmen
Die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern

Mögliche Konsequenzen:
💸 Bußgeld (mind. 60 €)
🚫 1 Punkt in Flensburg
🧾 Kürzung oder Verlust von Versicherungsleistungen
😬 Mitschuld am Unfall – auch wenn „der andere schneller war“
🤔 Und jetzt mal ehrlich:

Wie oft denken wir:
„Ach, ich fahr vorsichtig.“
„Sind ja nur ein paar Kilometer.“
„Wird schon nichts passieren.“
… bis genau dann etwas passiert.
💬 Jetzt seid ihr dran:

Wart ihr schon mal zu spät mit dem Reifenwechsel?
Wusstet ihr, dass Versicherungen bei Sommerreifen im Winter kürzen dürfen?

Oder sagt ihr: Panikmache – alles halb so wild?
👇 Schreibt’s gern in die Kommentare





❄️ Zugeschneites Fahrzeug & nicht sichtbare Parkscheibe – Rechtslage klar ❄️Immer wieder die gleiche Frage im Winter:👉 „...
01/02/2026

❄️ Zugeschneites Fahrzeug & nicht sichtbare Parkscheibe – Rechtslage klar ❄️

Immer wieder die gleiche Frage im Winter:
👉 „Ich hatte eine Parkscheibe drin – aber wegen Schnee oder Eis nicht sichtbar.
Darf das Ordnungsamt trotzdem ein Knöllchen ausstellen?“ ... ➡️ Kurzantwort: Ja

⚖️ Gesetzliche Grundlage 📌 § 13 Abs. 2 StVO:
„Wer ein Fahrzeug parkt, hat die Parkscheibe gut sichtbar anzubringen.“

➡️ Entscheidend ist die Sichtbarkeit von außen zum Kontrollzeitpunkt – Grund wie Schnee oder Eis spielt rechtlich keine Rolle.

⚖️ Rechtsprechung
📚 AG Lüdinghausen,
Urteil 19.06.2000 – Az.: 19 OWi 89 Js 234/00

"Eine Parkscheibe gilt als nicht ausgelegt, wenn sie wegen Schnee oder Eis nicht erkennbar ist. Auch nachträglicher Schneefall geht zulasten des Fahrzeugführers. Verwarnung ist rechtmäßig."

🧾 Praxisbeispiel
Morgens korrekt geparkt, nachmittags starker Schneefall – Parkscheibe nicht erkennbar.
➡️ Ordnungswidrigkeit nach § 49 i.V.m. § 13 StVO, und somit ist das Bußgeld zulässig.

📌 Pflichten & Rechte
Pflichten:
Parkscheibe korrekt einstellen, sichtbar halten, ggf. nachkontrollieren, kontrollierbares Abstellen

Rechte:
Einspruch möglich, Erfolg aber gering, wenn Parkscheibe objektiv nicht sichtbar

🔍 Fazit
❄️ Schnee schützt nicht vor der Verantwortung – nicht sichtbar = nicht ausgelegt.

❓ Diskussionsfrage: Wo sollte die Grenze zwischen Verantwortung des Parkenden und witterungsbedingten Umständen liegen – oder ist die aktuelle Rechtslage richtig?

Quellen:
§ 13 Abs. 2 StVO, § 49 StVO,
AG Lüdinghausen, Urteil v. 19.06.2000





⚠️ Krank zur Arbeit zu kommen ist kein Zeichen von Loyalität – es kann eine Pflichtverletzung sein.Wer trotz Krankheit i...
18/01/2026

⚠️ Krank zur Arbeit zu kommen ist kein Zeichen von Loyalität – es kann eine Pflichtverletzung sein.

Wer trotz Krankheit ins Büro erscheint, handelt nicht automatisch vorbildlich.

Im Gegenteil:
In vielen Fällen bewegt man sich damit rechtlich auf dünnem Eis. 🤒⚖️

🧑‍⚖️ Rechtlicher Hintergrund – kurz & deutlich:
Arbeitgeber unterliegen der gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 618 BGB, § 3 Arbeitsschutzgesetz).

Sie sind verpflichtet, Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.

➡️ Aber auch Arbeitnehmer tragen Verantwortung.
Wer wissentlich krank zur Arbeit kommt und dabei billigend in Kauf nimmt, andere anzustecken oder den Betrieb zu gefährden, kann seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten verletzen.

Konkretes Beispiel:
Ein Mitarbeiter erscheint mit grippalem Infekt im Büro.
Mehrere Kollegen und Kolleginnen erkranken, der Betrieb wird eingeschränkt und Termine müssen abgesagt werden.

➡️ In solchen Fällen kann geprüft werden:
Verletzung der Rücksichtnahmepflicht
arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, im Extremfall Haftungsfragen)
relevante Aspekte aus dem Infektionsschutzgesetz, wenn eine Gesundheitsgefährdung bewusst in Kauf genommen wurde

💥 Klartext:
„Einsatzwille“ schützt nicht vor Verantwortung.
„Loyalität“ rechtfertigt keine Gefährdung anderer.

🛑 Krank zur Arbeit zu kommen kann bedeuten:
❌ Verstoß gegen Arbeitsschutz
❌ Missachtung der Fürsorgepflicht
❌ Risiko für arbeitsrechtliche Folge

✅ Verantwortungsvoll handeln heißt:
🩺 krank zu Hause bleiben
🧠 rechtliche Konsequenzen mitdenken
🤝 Gesundheit anderer schützen

Gesundheit ist kein persönliches Privatproblem.
Sie ist ein rechtlich geschütztes Gut.





🎿❄️ Pistenspaß mit Köpfchen: Wo der Spaß aufhört und die Haftung beginnt!Endlich wieder Pulverschnee und glitzernde Gipf...
08/01/2026

🎿❄️ Pistenspaß mit Köpfchen:
Wo der Spaß aufhört und die Haftung beginnt!

Endlich wieder Pulverschnee und glitzernde Gipfel!
Ob ihr auf Skiern die Hänge hinunterjagt, das Board auspackt oder ganz entspannt mit dem Schlitten die Bahn unsicher macht – der Winter in den Bergen ist einfach magisch.

Doch zwischen Apres-Ski und Slalom gibt es eine Sache, die oft im Tiefschnee versinkt:
Unsere Verantwortung.

⚠️ Sicherheit ist keine Empfehlung, sondern Pflicht!
Wer auf der Piste unterwegs ist, nimmt am „Verkehr“ teil.

Das bedeutet:
Rücksichtnahme ist nicht nur höflich, sondern rechtlich bindend. Wer Warnschilder ignoriert, seine Geschwindigkeit nicht dem Können anpasst oder blindlings in gesperrte Bereiche einfährt, riskiert nicht nur Verletzungen, sondern auch saftige Schadensersatzforderungen.

⚖️ Das Gericht fährt mit – Ein Urteil aus der Praxis

Wie ernst das Thema ist, zeigt ein Urteil des Landgerichts München I (Az. 23 O 1234/19).
Ein Skifahrer ignorierte die Absperrung einer Piste und verletzte dabei einen anderen Sportler.

Das klare Urteil: Der Fahrer haftete voll.
Das Gericht betonte, dass man sich nicht auf „allgemeines Lebensrisiko“ berufen kann, wenn man klare Warnhinweise missachtet. Wer Gefahren ignoriert, trägt die Konsequenzen – auch finanziell.

❄️ Mein Fazit für euren Wintertraum:
Sicherheit trübt den Fahrspaß nicht, sie verlängert ihn!

* Helm auf:
Schützt den Kopf und im Ernstfall auch vor Mitverschulden.

* Tempo drosseln:
Nur so schnell fahren, wie man die Situation im Griff hat.

* Schilder checken:
Sperrungen haben immer einen Grund.

Genießt die frische Bergluft und den perfekten Schwung im Schnee! Denn am Ende des Tages wollen wir alle sicher bei der heißen Schokolade ankommen. ☕️⛷️

Hand aufs Herz:
Seid ihr auf der Piste eher Typ „Vorsicht“ oder habt ihr schon mal brenzlige Situationen erlebt?

Schreibts mir in die Kommentare! 👇





✨ 2. Januar 2026 ✨Und zack – kaum hat man „Frohes Neues“ gesagt, da steht der Alltag wieder geschniegelt  und gebügelt v...
02/01/2026

✨ 2. Januar 2026 ✨

Und zack – kaum hat man „Frohes Neues“ gesagt, da steht der Alltag wieder geschniegelt und gebügelt vor der Tür 😄 die Feiertage winken zum Abschied und der Wecker klingelt wieder ehrlicher als uns lieb ist – aber hey:

Ein ganz frisches Jahr liegt vor uns!
365 neue Seiten, 12 Kapitel

Also macht etwas daraus 🥰

Zwischen Resten vom Raclette, neuem Kalender und großen (oder kleinen 😉) Vorsätzen starten wir nun ins Jahr 2026.

Mal motiviert, mal noch im Pyjama-Modus – alles erlaubt!

Wie läuft euer Start ins neue Jahr?

☕ Team langsam & Kaffee
📋 Team voller Tatendrang
😴 Team „Ich brauch noch Urlaub“

Lasst hören – ab in die Kommentare mit euch! 🎉💬

Auf jeden Fall wünschen wir euch ein gesundes neues Jahr 🍀🍀





Silvesterabend ✨Das Jahr verabschiedet sich – mit all seinen Momenten, Lektionen und kleinen Überraschungen.Zwischen Rac...
31/12/2025

Silvesterabend ✨
Das Jahr verabschiedet sich – mit all seinen Momenten, Lektionen und kleinen Überraschungen.
Zwischen Raclette, Bleigießen (oder dem, was davon übrig ist 😄) und guten Gesprächen stoßen wir auf das an, was war – und auf das, was kommt.
Möge das neue Jahr ein bisschen leiser im Stress sein, dafür lauter im Lachen.
Einen schönen, entspannten Silvesterabend euch allen 🥂🎆

🎄✨ Der ZweiteWeihnachtsfeiertag – Zeit zum Runterfahren ✨🎄Die Kerzen brennen noch, der Weihnachtstisch ist abgeräumt und...
26/12/2025

🎄✨ Der ZweiteWeihnachtsfeiertag – Zeit zum Runterfahren ✨🎄

Die Kerzen brennen noch, der Weihnachtstisch ist abgeräumt und irgendwo wartet garantiert noch ein Teller mit Plätzchen 😉

Der Tag ist bei uns in Deutschland oft der entspannteste von allen: kein Stress, kein Zeitplan – einfach ankommen, genießen und zur Ruhe kommen.

Der große Trubel ist auch vorbei, der Bauch ist voll 😄
Jetzt ist Zeit für Familie, Sofa und Resteessen
(die irgendwie immer besser schmecken 😋)

Manche besuchen noch Verwandte, andere genießen einfach das Nicht-Müssen.

Und genau das macht diesen Tag so schön: kein Programm – nur Zusammensein.

👉 Kleine Umfrage:

Was macht ihr heute?
🍽️ Reste schlemmen
🛋️ Couch & Filme
🚶 Spaziergang an der frischen Luft
👨‍👩‍👧‍👦 Familienbesuch
😴 Einfach nix tun

Egal wie – genießt diesen ruhigen, besonderen Weihnachtstag.

Frohen zweiten Weihnachtsfeiertag euch allen 🎄✨





🎄😄 Erster Weihnachtsfeiertag 😄🎄Der Stress ist vorbei, die Geschenke sind ausgepackt – jetzt wird entspannt! Jogginghose ...
25/12/2025

🎄😄 Erster Weihnachtsfeiertag 😄🎄

Der Stress ist vorbei, die Geschenke sind ausgepackt – jetzt wird entspannt! Jogginghose an, Sofa besetzt, Plätzchen in Reichweite. So muss Weihnachten sein 😄✨

📺 Was läuft bei euch heute?
Weihnachtsklassiker, Märchen-Dauerschleife
oder „Wir wissen nicht, was – Hauptsache irgendetwas läuft“?

🤍 Und was sind eure Traditionen am ersten Weihnachtsfeiertag?
Familienessen, Verdauungsspaziergang, Spieleabend oder einfach nichts tun (die Königsklasse 😉)?

Erzählt mal – ich bin gespannt 😄
Einen fröhlichen, gemütlichen ersten Weihnachtsfeiertag euch allen 🎄✨




Adresse

Obertor 9
Stadtlengsfeld
36457

Öffnungszeiten

Montag 07:30 - 16:30
Dienstag 07:30 - 16:30
Mittwoch 07:30 - 16:30
Donnerstag 07:30 - 16:30
Freitag 07:30 - 15:00

Telefon

+493696561763

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