Kappe Rechtsanwalt
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Rechtsberatung für Unternehmen bei Gründung, Betrieb, Krise und Nachfolge. H. Kappe. Ich unterstütze Sie bei allen juristischen Fragen rund um Ihren Betrieb.
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Kappe Rechtsanwalt ist die auf den Bereich Unternehmensrecht spezialisiert Kanzlei von Rechtsanwalt Fabian A. H. Kappe. Ich unterstütze Sie bei allen juristischen Fragen rund um Ihren Betrieb. Als erfahrener Rechtsanwalt für Unternehmensrecht vertrete ich Sie als Unternehmer, Gesellschafter, Vorstand oder Geschäftsführer bei juristischen Auseinandersetzungen und biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung zu den wichtigen Rechtsfragen des Geschäftslebens - bei der Gründung, in der Phase der Expansion und im Notfall in der Unternehmenskrise bzw. Insolvenz.
Damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen, decke ich mit meiner Anwaltskanzlei die wichtigsten Rechtsgebiete innerhalb des Unternehmensrechts ab - aber auch nur diese! Ich betreue Sie sowohl in den Rechtsbereichen Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Vertragsrecht als auch zu Krise, Sanierung & Insolvenzrecht und Arbeitsrecht. Darüber hinaus arbeite ich im Verbund mit Höfler Klein Steuerberatungsgesellschaft, um alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte miteinzubeziehen.
Ihr Unternehmensanwalt - persönlich, präzise, pragmatisch
Für mich setzt eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ein gutes, gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraus. Dazu suche ich stets den persönlichen Kontakt zu meinen Mandanten und stehe in den Gesprächen für Offenheit und Transparenz. Im Erstgespräch erörtere ich mit Ihnen gemeinsam die vorliegende Rechtssituation und eruiere mit Ihnen Ihre Zielvorstellung. Im Anschluss arbeite ich für Sie präzise die möglichen rechtlichen Schritte aus – meine Empfehlung orientiert sich dabei nie allein am rechtlich Möglichen sondern berücksichtigt vor allem das ökonomisch Sinnvolle. Basierend auf diesen Optionen entscheiden Sie die zu ergreifenden Maßnahmen: eine standardisierte kostengünstige Lösung wenn möglich, oder ein individuelles Konzept wenn nötig. Ich rede mit Ihnen zu Beginn offen über mein Honorar. Je nach Anliegen kommt eine Vergütung nach Zeitaufwand, aus dem Gegenstandswert Ihres Anliegens oder eine Pauschale in Betracht. Wir besprechen das zu Beginn des Mandats gemeinsam.