Im Rahmen seiner Arbeit stellt er höchste Anforderungen an die individuelle Beratung seiner Mandanten und die juristische Qualität seiner Arbeit. Wichtig ist ihm dabei insbesondere, den Blick für eine wirtschaftlich und auch persönlich befriedigende Lösung Ihrer Probleme als Mandant zu erhalten. Nach mehrjähriger Erfahrung als Rechtsanwalt hat sich besonders im Familienrecht sein Konzept einer kon
tinuierlichen, persönlichen Beratung besonders bewährt. Durch den Anschluss an die LEGITAS Kooperation kann er seine Beratung nun auch in optimaler Weise fachübergreifend und überregional koordinieren. Impressum / Hinweise gemäß Teledienstegesetz (TDG)
Rechtsanwalt Christoph Wolters ist Mitglied von LEGITAS - einer Kooperation selbständiger Rechtsanwaltskanzleien. Geschäftsführung:
Christoph Wolters
Adelheidstraße 26
06484 Quedlinburg
Kontakt:
Tel. 03946- 52 64 300
Fax. 03946- 52 64 320
Email: [email protected]
Berufsbezeichnung:
Alle auf dieser Seite als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bezeichneten Personen führen die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Bundesrepublik Deutschland". Zuständige Rechtsanwaltskammer (Deutschland):
Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt,
Gerhart-Hauptmann-Str. 5,
39108 Magdeburg
Berufsrechtliche Regelungen
Die für die Rechtsanwälte dieser Kanzlei maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen sind
die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO),
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
sowie im Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft. Sie finden diese Normen auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, http://www.brak.de, unter der Rubrik "Informationspflichten gem. § 5 TMG". Haftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, An den Treptowers 3, 12435 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich
1. Europäisches Ausland
im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der
Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen
Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus
Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien
oder Büros. Haftung
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