Notarin Stephanie A. Jost, Annaberg-Buchholz

Notarin Stephanie A. Jost, Annaberg-Buchholz Impressum - http://notarin-jost.de/html/impressum.htm rechtliche Beratung, Beglaubigungen und Beurkundungen

Über unsere Online-Formulare können Sie uns einfach und bequem die Informationen für die Erstellung von Entwürfen übermi...
19/01/2026

Über unsere Online-Formulare können Sie uns einfach und bequem die Informationen für die Erstellung von Entwürfen übermitteln. www.notar-formulare.de/jost

MAKERZDAY Ausbildungsmesse Erzgebirge.safe! Arbeiten im Notariat.
05/09/2025

MAKERZDAY Ausbildungsmesse Erzgebirge.
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Wir suchen!
24/02/2025

Wir suchen!

Barzahlungsverbot beim ImmobilienerwerbAb dem 01.04.2023 gilt beim Erwerb von Immobilien ein Barzahlungsverbot. Der Kauf...
31/03/2023

Barzahlungsverbot beim Immobilienerwerb

Ab dem 01.04.2023 gilt beim Erwerb von Immobilien ein Barzahlungsverbot. Der Kaufpreis kann daher nur durch Überweisung von Konto zu Konto erbracht werden.

Die Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die korrekte Kaufpreiszahlung zu überwachen. Ohne einen Nachweis (insbes. Kontoauszug) kommt es zu Verzögerungen bei der Eigentumsumschreibung. Verstöße gegen das Barzahlungsverbot oder die Nachweispflicht müssen der für die Geldwäschebekämpfung zuständigen Stelle (FIU) gemeldet werden.

Für den Käufer besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.

Ändert sich die Höhe des Kaufpreises nachträglich (z. B. Minderung des Kaufpreises wegen Mängeln), muss dafür ebenfalls ein Nachweis erbracht werden.

Das Verbot von Barzahlungen gilt entsprechend für die Erfüllung des Kaufpreises durch Kryptowerte, Gold, Platin oder Edelsteine.

Am 𝟭𝟳.𝟬𝟵.𝟮𝟬𝟮𝟮 findet die Ausbildungsmesse   in der Silberlandhalle in Annaberg-Buchholz statt. Ihr findet die Notarkamme...
11/09/2022

Am 𝟭𝟳.𝟬𝟵.𝟮𝟬𝟮𝟮 findet die Ausbildungsmesse in der Silberlandhalle in Annaberg-Buchholz statt.
Ihr findet die Notarkammer Sachsen und uns am Stand 78.

07/09/2022

Coronabedingte Einschränkungen gibt es derzeit in der Kanzlei nicht.
Wir bitten Sie jedoch, zur Reduzierung von Infektionsrisiken weiterhin Folgendes zu beachten:

- Abzugebende Unterlagen können uns gerne per Post, Mail oder Fax übermittelt oder in den Briefkasten gelegt werden.

- Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Händewaschen und zur -desinfektion. Desinfizieren Sie sich bitte vor Betreten der Kanzlei die Hände.

- Sollten Sie sich wohler führen, wenn Sie und wir eine Maske tragen, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir es beachten können.

- Nehmen Sie Termine bei uns nur wahr, wenn Sie sich gesund fühlen. Bitte vermeiden Sie einen persönlichen Besuch in der Kanzlei beim Vorliegen von Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit und Fieber) sowie bei Magen- und Darmproblemen und bei Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns.
Sollten Sie über Krankheitssymptome verfügen, setzen Sie sich einfach rechtzeitig vor dem Termin telefonisch mit uns in Verbindung. Wir entscheiden dann gemeinsam, ob und wie eine notwendige Beurkundung erfolgen kann.

Bei Ämtern, Behörden, Gerichten und sonstige Stellen, mit denen wir täglich zusammenarbeiten, kann es nach wie vor zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Planen Sie das bitte mit ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Transparenzregister: Erweiterung der Registrierungspflichten für UnternehmenAb dem 01.08.2021 wird das deutsche Transpar...
17/07/2021

Transparenzregister:
Erweiterung der Registrierungspflichten für Unternehmen

Ab dem 01.08.2021 wird das deutsche Transparenzregister vom Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt. Bisher konnten Unternehmen hinsichtlich der Angaben zu den wirtschaftlichen Berechtigten vielfach auf das Handels- oder das Partnerschaftsregister verweisen (sog. Mitteilungsfiktion). Dies wird mit der Gesetzesänderung ab dem 01.08.2021 nicht mehr ausreichend sein: Unternehmen müssen nun entsprechende Angaben im Transparenzregister vervollständigen oder gar neu eintragen. Mit der Eintragungspflicht für Unternehmen soll die praktische und digitale Nutzbarkeit des Registers erheblich gesteigert werden.

Für Unternehmen, die bisher von der Mitteilungsfiktion anderer Register profitiert haben, gelten folgende Übergangsfristen:

- Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien bis zum 31.03.2022
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft bis zum 30.06.2022
- in allen anderen Fällen (z. B. eingetragene Personengesellschaften) bis spätestens zum 31.12.2022.

Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen.

Wenn Sie Einsicht in das Transparenzregister nehmen, Unstimmigkeitenmelden oder wirtschaftlich Berechtigte in das Transparenzregister eintragen möchten, nehmen Sie bitte zunächst eine Basis-Registrierung und anschließend eine erweiterte Registrierung vor. Nutzen Sie dafür die Schaltfläche „Je...

Corona-Schutzmaßnahmen Wir sind weiter für Sie da. Wir haben aber gewisse Vorkehrungen zu Ihrem und unserem Schutz und s...
19/03/2020

Corona-Schutzmaßnahmen

Wir sind weiter für Sie da. Wir haben aber gewisse Vorkehrungen zu Ihrem und unserem Schutz und somit zur Aufrechterhaltung unserer Arbeitsfähigkeit ergriffen.

Die Kanzlei ist während der üblichen Geschäftszeiten telefonisch, per Mail oder Fax zu erreichen. Zutritt haben jedoch nur Mandanten mit einem zuvor vereinbarten Termin.

Vorgespräche und andere Beratungs- und Besprechungstermine werden grundsätzlich telefonisch durchgeführt. Gerne können Sie Ihre Anliegen schriftlich - auch per Fax oder Mail - übermitteln und wir melden uns dann bei Ihnen.

In bestimmten Fällen oder für bestimmte Angelegenheiten bieten wir Ihnen an, die Amtstätigkeit im Freien vor der Geschäftsstelle oder bei schönem Wetter auf dem Balkon vorzunehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! Bleiben Sie gesund!

Wir ziehen um! Ab 18.11.2019 finden Sie uns in der Buchholzer Straße 32.
11/11/2019

Wir ziehen um! Ab 18.11.2019 finden Sie uns in der Buchholzer Straße 32.

Frohe Weihnachten sowie einen guten Start ins neue Jahr und für 2018 alles Gute, Glück, Freude und Gesundheit!
22/12/2017

Frohe Weihnachten sowie einen guten Start ins neue Jahr und für 2018 alles Gute, Glück, Freude und Gesundheit!

Auch wenn es den Schnee nur auf dem Archivfoto gibt... Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für ein glückliches neue...
23/12/2015

Auch wenn es den Schnee nur auf dem Archivfoto gibt...
Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für ein glückliches neues Jahr!

Adresse

Buchholzer Straße 32
Stadt Annaberg-Buchholz
09456

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 18:00
Dienstag 08:30 - 18:00
Mittwoch 08:30 - 15:30
Donnerstag 08:30 - 18:00
Freitag 08:30 - 15:30

Telefon

+49373314030

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