10/07/2026
Einen kurzen Moment unaufmerksam und es ist passiert - ein Unfall. Sie hatten doch Vorfahrt. Wie konnte das passieren? Nicht selten stellt sich dann nach dem Unfall heraus, dass aus der vermeintlich eindeutigen „Schuldfrage“ nur noch eine sog. Haftungsquote geworden ist, beide Unfallbeteiligte also eine Mitschuld an dem Unfall trifft. Die Geschädigten rechnen in solchen Fällen trotz Bestehens einer Kaskoversicherung aus Unkenntnis oder Angst vor Rabattverlust oft nur die sog. Quote mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab. Dabei kann es sich durchaus lohnen, seine Schäden in einer Kombination aus Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abzurechnen. Für den verkehrsrechtlich versierten Rechtanwalt heißt das Stichwort hier Quotenvorrecht.
Einen kurzen Moment unaufmerksam und es ist passiert - ein Unfall. Sie hatten doch Vorfahrt. Wie konnte das passieren? Nicht selten stellt sich dann nach dem Un