26/08/2026
+++ WENN ZWEI POLIZISTEN DAS GLEICHE SAGEN, MUSS ES NOCH LANGE NICHT STIMMEN. +++
Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, mit seinem LKW in Berlin einen Fahrradfahrer übersehen und gefährdet zu haben.
Und wir reden hier nicht über einen kleinen Lieferwagen, sondern über einen Schwerlasttransport mit Überlänge und Überbreite.
Schon beim Lesen der Akte hatte ich ein komisches Gefühl.
Zwei Polizeibeamte schilderten nahezu übereinstimmend, mein Mandant habe den Fahrradfahrer praktisch rücksichtslos überfahren bzw. massiv gefährdet.
Die möglichen Folgen für meinen Mandanten: Bußgeld, Fahrverbot und möglicherweise weitere fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.
Also: ab nach Berlin. Und wer mich kennt, weiß: Ich fahre wirklich nur nach Berlin, wenn es zwingend notwendig ist. 😂
Trotz Spuckattacken gegen mein Auto und Bettlern, die gefühlt schon an der Tür stehen, bevor man sie überhaupt geöffnet hat, habe ich es schließlich bis ins Gericht geschafft.
Dort haben wir die Sache aus Sicht meines Mandanten geschildert:
LKW und Fahrradfahrer standen zunächst gemeinsam an einer roten Ampel. Mein Mandant wollte mit seinem Schwerlasttransport rechts abbiegen. Der Fahrradfahrer gab ihm ein Zeichen, dass er fahren könne.
Auf der gegenüberliegenden Spur standen zwei Polizeibeamte.
Und genau hier wurde es interessant.
Beide Beamten wollten den Fahrradfahrer hinter dem riesigen Schwerlasttransport praktisch durchgehend beobachtet haben. Vor Gericht wurde die Situation dramatisch geschildert – der Fahrradfahrer sei dabei beinahe ums Leben gekommen.
Nur: Die Aussagen warfen immer mehr Fragen auf.
Auch dem Gericht fielen Ungereimtheiten und ein erheblicher Belastungseifer auf.
Nachdem ich die erste Polizeibeamtin mit den Widersprüchen ihrer Aussage konfrontiert hatte, war ihr Kollege dran.
Und auch dort wurde es nicht besser.
Das Gericht fragte selbst immer kritischer nach. Irgendwann konnte ich mich kaum noch auf meinem Sitz halten. 😅
Das Gericht bemerkte die Stimmung, unterbrach die Verhandlung und suchte anschließend das direkte Gespräch.
Am Ende haben wir uns darauf verständigt, die Sache nicht größer zu machen, als sie tatsächlich ist.
ERGEBNIS:
✅ geringe Geldbuße
✅ KEIN FAHRVERBOT
✅ keine weitergehenden Folgen zu befürchten
Gerade für einen Berufskraftfahrer ist entscheidend, dass er seinen Führerschein behält und weiterarbeiten kann.
Mein Mandant war jedenfalls sichtlich erleichtert.
Und wieder einmal zeigt sich: Nur weil etwas so in einer Polizeiakte steht, muss es vor Gericht noch lange keinen Bestand haben.
⚖️ AKTE LESEN. AUSSAGEN HINTERFRAGEN. MANDANTEN VERTEIDIGEN.