Dieluweit - Anwaltskanzlei

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Lockdown ab 02.11.2020 – Das müssen Sie wissen!Die Bundesregierung hat am 28.10.2020 zusammen mit den Ministerpräsident*...
03/11/2020

Lockdown ab 02.11.2020 – Das müssen Sie wissen!

Die Bundesregierung hat am 28.10.2020 zusammen mit den Ministerpräsident*innen der Länder einen neuen, leichten Lockdown ab dem 02.11.2020 bis Ende des Monats beschlossen.

Die neuen Regelungen im Überblick:

Kontaktbeschränkung:
Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal 10 Personen aus zwei Haushalten treffen, Privatpartys gelten als inakzeptabel.

Schließung der Gastronomie:
Der Gastronomiebereich wird vorübergehend geschlossen, ein Liefer- bzw. Abholservice bleibt dabei weiterhin erlaubt.

Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet:
Die Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben, dabei darf sich aber nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten.

Bildungseinrichtungen bleiben geöffnet:
Kindergärten, Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe dürfen geöffnet bleiben.

Beherbergungsverbot für Touristen:
Touristen dürfen erstmal nicht mehr in Hotels oder anderen Unterkünften übernachten, da von privaten Reisen abgesehen werden soll.

Freizeiteinrichtungen schließen:
Sportstätten und andere Freizeiteinrichtungen wie Kinos oder Theater müssen wieder schließen. Auch der Profisport muss wieder ohne Zuschauer stattfinden.

Kosmetikstudios schließen:
Aufgrund des zu großen Körperkontakts müssen Kosmetikstudios und Massagepraxen wieder schließen. Friseursalons bleiben hingegen geöffnet.

Glaubenseinrichtungen bleiben offen:
Gottesdienste sollen unter Einhaltung des Hygienekonzepts weiterhin stattfinden dürfen.

Neue Corona-Hilfen:
Bis zu 75% des Einnahmeverlusts im Vergleich zum Vorjahresmonat will der Bund besonders betroffenen Unternehmen zurückerstatten.

Alle neuen Maßnahmen sollen am Montag den 02.11.2020 in Kraft treten.

Photo by Sylvia Rupp from FreeImages

Ab sofort geltende Corona-Vorschriften Bund und Länder haben gestern (14.10.2020) neue Vorschriften zur Bekämpfung des C...
15/10/2020

Ab sofort geltende Corona-Vorschriften

Bund und Länder haben gestern (14.10.2020) neue Vorschriften zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgelegt.

Neuregelungen:

Ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tage gilt:

Beschränkte Personenzahl (25 in öffentlichen, 15 in privaten Räumen)
Ergänzende Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen (z.B Fußgängerzone)
Empfohlene Sperrstunde für Gastronomien

Ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tage gilt:

Erweiterte Personenzahl-Beschränkung (10 in öffentlichen Räumen, 10 aus höchstens 2 Haushalten in privaten Räumen)
Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit (auch nicht belebte Plätze)
Verbindliche Sperrstunde um 23 Uhr

Hinweis: Personenzahl-Begrenzung nicht in allen Bundesländern einheitlich

Beherbergungsverbot:
Reisende aus deutschen Risikogebieten müssen für eine Unterbringung einen negativen Corona-Test, der nicht mehr als 48 Stunden alt ist, vorlegen.

Kontakt-Nachverfolgung:
Bei Falschangaben gilt weiterhin ein Mindestbußgeld von 50€

10 Tagesfrist:
Der Anstieg der Neuinfektionen soll binnen einer 10 Tagesfrist zurückgehen, andernfalls würden die Maßnahmen nochmals verschärft werden. Beispielsweise dürften dann nur noch 5 Personen oder zwei Haushalte zusammenkommen.

https://dieluweit.com/ab-sofort-geltende-corona-vorschriften/

Adresse

Waldstrasse 11
Solingen
42659

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